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Germany · Question · Mündliche Frage

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Lockerungen bei asylrechtlichen Regelungen zum Aufenthaltsort Geflüchteter

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

14 October 2022

Last action

19 October 2022 · Mündliche Frage/Mündliche Antwort

Status

Beantwortet

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Subjects

Discovery layer

Source updated

13 January 2026

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser angesichts der Herausforderungen bei der Unterbringung einer gestiegenen Zahl von Asylsuchenden den Bundesländern empfehlen, von der Regelung nach § 49 Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG) Gebrauch machen, d. h., dass Asylsuchende von der Verpflichtung, ihren Aufenthalt in einer Aufnahmeeinrichtung zu nehmen, befreit werden, sodass sie, wenn dazu die Möglichkeit besteht, z. B. bei Verwandten/ Bekannten/Unterstützenden oder privat unterkommen und so die staatlichen Aufnahmestrukturen entlasten könnten, oder sich darüber hinaus für eine Änderung der Wohnverpflichtung nach § 47 AsylG einsetzen, nachdem sie im Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages am 12. Oktober 2022 erklärte, in der jetzigen Lage könne man von der Wohnverpflichtung absehen, ob dies dauerhaft geändert werden solle, darüber müsse man reden (bitte begründen), und wird sie sich weiterhin für eine gesetzliche Lockerung der Wohnsitzregelung nach § 12a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) einsetzen, sodass anerkannte Flüchtlinge oder Schutzbedürftige nach § 24 AufenthG in ein anderes Bundesland ziehen können, wenn sie dort eine Unterbringungsmöglichkeit oder ein Wohnungsangebot haben, was meiner Meinung nach insbesondere Stadtstaaten wie Berlin entlasten könnte (bitte begründen)?

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Timeline

  1. 14 October 2022

    Mündliche Frage

    Lockerungen bei asylrechtlichen Regelungen zum Aufenthaltsort Geflüchteter

    Source: BT

  2. 19 October 2022

    Mündliche Frage/Mündliche Antwort

    Lockerungen bei asylrechtlichen Regelungen zum Aufenthaltsort Geflüchteter

    Source: BT

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