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Germany · Question · Schriftliche Frage

20/5046

Umsetzung von Gerichtsurteilen zum Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

23 December 2022

Last action

23 December 2022 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Subjects

Discovery layer

Source updated

13 January 2026

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock die Anweisung des Auswärtigen Amts zur Umsetzung zweier Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/4146) gebilligt, wonach Betroffenen ein Familiennachzug versagt werden soll, wenn in der Vergangenheit kein fristwahrender Antrag zum Familiennachzug innerhalb von drei Monaten nach der Anerkennung gestellt wurde (https://fragdenstaat.de/anfrage/weisung-zur-umsetzung-der-eugh-urteile-zum-familiennachzug/752218/anhang/2022-11-29-weisung-zur-umsetzung-der-eugh-urteile-zum-familiennachzug.pdf), obwohl die Betroffenen nach der von der Bundesregierung bis zu den genannten Urteilen des EuGH vertretenen Rechtsauffassung davon ausgehen mussten, dass sie keinen Nachzugsanspruch hätten, so dass es nach meiner Auffassung unfair wäre, die Betroffenen im Ergebnis dafür zu bestrafen, dass sie der Rechtsauffassung der Bundesregierung gefolgt sind, die sich als unionsrechtswidrig erwiesen hat (bitte begründen), und welche aktuellen Angaben zum Stand der Umsetzung der genannten EuGH-Urteile kann die Bundesregierung machen (etwa zur Zahl der zunächst ruhend gestellten, dann positiv oder negativ entschiedenen oder immer noch anhängigen Visumanträge bei Auslandsvertretungen und Gerichten, zur voraussichtlichen Bearbeitungsdauer usw.)?

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Timeline

  1. 23 December 2022

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Umsetzung von Gerichtsurteilen zum Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen

    Source: BT

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