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Germany · Question · Schriftliche Frage

20/5183

Rechtmäßigkeit der Vereinbarung zwischen Kirchen und BAMF zum Kirchenasyl vom 24. Februar 2015

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

13 January 2023

Last action

13 January 2023 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Subjects

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Source updated

17 June 2024

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird das Bundesministerium des Innern und für Heimat den meines Erachtens bestehenden Mangel der Rechtwidrigkeit durch Weisung oder andere Maßnahmen hinsichtlich der zwischen Vertretern der katholischen und der evangelischen Kirche und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am 24. Februar 2015 unterzeichneten Vereinbarung zum sogenannten "Kirchenasyl" abstellen, nachdem das Oberlandesgericht München bereits mit Urteil vom 3. Mai 2018 (Az. 4 OLG 13 Ss 54/18) festgestellt hat, dass das sogenannte "Kirchenasyl" kein in der geltenden Rechtsordnung anerkanntes Recht ist, womit meines Erachtens zugleich feststeht, dass das BAMF durch die Unterzeichnung der Vereinbarung mit den Vertretern der Kirchen rechtswidrig gehandelt hat, weil es &ndash; wie jede andere Behörde auch &ndash; ausschließlich an Recht und Gesetz gebunden ist und die vertragliche Schaffung eines Abschiebehindernisses außerhalb des Gesetzes dem BAMF damit meines Erachtens untersagt ist, wenn nein, wie begründet das Bundesministerium des Innern und für Heimat seine Untätigkeit, und welche Auffassung vertritt das Bundesministerium der Justiz zur Duldung einer rechtswidrigen Praxis durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat?

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Timeline

  1. 13 January 2023

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Rechtmäßigkeit der Vereinbarung zwischen Kirchen und BAMF zum Kirchenasyl vom 24. Februar 2015

    Source: BT

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