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Germany · Question · Schriftliche Frage

20/5779

Beschlagnahmeschutz für die elektronische Patientenakte gegenüber Strafverfolgungsbehörden

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

24 February 2023

Last action

24 February 2023 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

17 February 2025

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die aktuelle Einschätzung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), nach der es bislang keinen rechtlich klar abgesicherten Beschlagnahmeschutz für die elektronische Patientenakte (ePA) gegenüber Strafverfolgungsbehörden gibt (https://ddrm.de/haben-strafverfolgungsbehoerden-zugriffsmoeglichkeiten-auf-die-elektronische-patientenakte-epa-die-antwort-des-bundesdatenschutzbeauftragten-das-ist-nicht-ausgeschlossen/), da sich der Beschlagnahmeschutz aus § 97 der Strafprozessordnung bislang nur auf die Gesundheitskarte erstreckt, jedoch unklar sei, ob die ePA und die darin enthaltenen Gesundheits- und Behandlungsdaten vor Zugriffen durch die Strafverfolgungsbehörden (u. a. Polizei und Justiz) geschützt sind (bitte begründen, warum die Bundesregierung diese Auffassung teilt oder nicht teilt), und wenn ja, wie will die Bundesregierung verhindern, dass das Vertrauen von Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten in Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen nicht massiv beschädigt und die ärztliche Schweigepflicht nicht durch digitale Zugriffe auf die ePA defacto unterlaufen wird (bitte ausführlich darlegen und falls ein expliziter und eindeutiger rechtlicher Beschlagnahmeschutz für die ePA eingeführt werden soll, bitte erklären, wie die rechtliche Umsetzung geplant ist)?

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Timeline

  1. 24 February 2023

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Beschlagnahmeschutz für die elektronische Patientenakte gegenüber Strafverfolgungsbehörden

    Source: BT

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