Germany · Question · Schriftliche Frage
20/6309
Ensuring the implementation of minimum requirements for overall energy efficiency
Introduced
6 April 2023
Last action
—
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
3 April 2025
Summary
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Setzt sich – zum einen – die Bundesregierung dafür ein, dass in der endgültigen Fassung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) die durch das Europäische Parlament (EP) nun vom auf der Tagung des außerordentlichen Energierates am 26. Oktober 2022 auch von der Bundesregierung gebilligten Richtlinienentwurf gestrichenen (zur Streichung siehe EPDrucksache P9_TA(2023) 0068 vom 14. März 2023) "geeigneten Sanktionen" als nationalstaatliche Maßnahme zur Sicherstellung der Umsetzung von Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz, zu derer Ausgestaltung die Bundesregierung bei ihrer Oktober-2022-Billigung deutschlandbezogen keine Überlegungen gemacht hatte (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/6070), ebenso wie der zu o. g. "geeigneten Sanktionen" zugehörige, durch das Europäische Parlament vom o. g. Entwurf ebenfalls gestrichene Artikel 31, der verfügt, dass die Mitgliedstaaten festlegen, "welche [wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden] Sanktionen bei einem Verstoß gegen die innerstaatlichen Vorschriften zur Umsetzung [der EPBD] zu verhängen sind, und ergreifen die zu deren Durchsetzung erforderlichen Maßnahmen", erhalten bleiben und – zum anderen –, wenn ja, mit welchen Motiven, bzw., wenn die Aufrechterhaltung des nationalstaatlichen Hebels "wirksamer, verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen" in der Causa Sicherstellung der Umsetzung von Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz aus Sicht der Bundesregierung hinreichend begründet wäre, wie lässt sich nachvollziehen, dass die Bundesregierung nicht im Vorfeld in Aussicht gestellt hat, welche Sanktionen bei einer EPBD-Umsetzung auf deutscher Ebene in Frage kommen können (siehe o. g. schriftliche Frage bzw. deren Beantwortung)?
Machine translation from German. The official text remains authoritative.
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