Kompromiss zwischen Bulgarien und Nordmazedonien im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien
Original
Introduced
14 July 2023
Last action
14 July 2023 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
17 January 2024
Summary
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung erwogen, ob die Aufrufe an EU-Kommissar Oliver Varhelyi von Mitte Mai 2023 (siehe entsprechendes Schreiben von Vertretern des Weimarer Dreiecks vom 12. Mai 2023; für die Bundesrepublik Deutschland zeichnet die Staatssekretärin Dr. Anna Lührmann mit) – sollte die EU-Kommission diesen Aufrufen nachkommen –, irgendwelche Konsequenzen für die Verfügungen des Mitte 2022 erzielten Kompromisses zwischen Bulgarien und Nordmazedonien – und insbesondere für die Einzelverfügung, dass einer zweiten Regierungskonferenz zwecks Eröffnung der Beitritt-Cluster einzig über eine Verfassungsänderung Richtung Rechte der Nordmazedonier mit bulgarischem Selbstbewusstsein stattgegeben werden kann –, haben wird (wenn ja, ggf. welche Konsequenzen für welche Akteure: etwa Nordmazedonien, Bulgarien, EU, Drittseiten in der Causa), und hält die Bundesregierung immer noch am oben genannten Kompromiss und insbesondere an oben genannter Einzelverfügung fest, vor dem Hintergrund dessen, dass sich der deutsche Vertreter in der Ratsarbeitsgruppe Erweiterung und Beitrittsländer ("COELA") am 25. April 2023 für die Abhaltung oben genannter Konferenz noch unter schwedischer Ratspräsidentschaft – d. h. bis Ende Juni 2023 und offensichtlich vor irgendeiner Verfassungsänderung (Stand: 4. Juli 2023 sind keine erfolgten Verfassungsänderungen in die vereinbarte Richtung festzustellen) –, ausgesprochen hat?
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Timeline
14 July 2023
Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Kompromiss zwischen Bulgarien und Nordmazedonien im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien
Source: BT
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- germany · 302265 · source updated 17 January 2024