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Germany · Question · Schriftliche Frage

20/8183

Ungleichbehandlung beim Zugang zu Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

1 September 2023

Last action

1 September 2023 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

13 January 2026

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie steht die Bundesregierung dazu, dass Opfer in unterschiedlichen Bundesländern offenbar nicht den gleichen Zugang zu Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) haben und die mögliche Entschädigung davon abhängt, in welchem Bundesland der Antrag gestellt wird, und wie ist das mit der Grundidee des Gesetzes vereinbar, da laut dem OEG-Report des Weißen Rings e. V. die Anerkennungschancen eines Antrags nach OEG von Bundesland zu Bundesland variieren?<br /> <br /> Hält der Bund die Tatsache für überprüfungsbedürftig, dass nach Aussagen mehrerer Betroffener der sogenannte "Milieuschaden" (d. h. Entschädigung von Verbrechensopfern erfolgt nicht, weil möglicherweise "Vorschäden" aus beispielsweise einem gewalttätigen familiären oder sozialen Umfeld vorliegen und daher kein direkter kausaler Zusammenhang zwischen Schaden und der Tat hergestellt werden kann) bei mehreren Versorgungsämtern in unterschiedlichen Bundesländern ein Ablehnungsgrund für einen Antrag nach OEG gewesen ist?

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Timeline

  1. 1 September 2023

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Ungleichbehandlung beim Zugang zu Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz

    Source: BT

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