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Germany · Question · Mündliche Frage

20/8346

Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung russischer Staatsangehöriger als Asylgrund

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

15 September 2023

Last action

20 September 2023 · Mündliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Subjects

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Source updated

8 December 2023

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit Februar 2022 über die Asylanträge von männlichen russischen Staatsbürgern im wehrfähigen Alter entschieden (bitte nach den unterschiedlichen Entscheidungen und Jahren aufschlüsseln und auch die Zahl der Asylanträge aus dieser Gruppe nennen), und setzt das BAMF das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20. März 2023 (Az. 33 K 143.19 A, insbesondere die Randnummern 78 ff.), wonach wegen einer drohenden Einberufung zum Wehrdienst bzw. eines möglichen völkerrechtswidrigen Kriegseinsatzes in der Ukraine einem 17-jährigen russischen Staatsangehörigen subsidiärer Schutz zu gewähren ist, durch allgemeingültige interne Vorgaben, Leitsätze usw. in diesem Sinne um, auch vor dem Hintergrund, dass der Bundeskanzler Olaf Scholz sich vor einem knappen Jahr dafür ausgesprochen hatte, Russen, die sich nicht an einem völkerrechtswidrigen Krieg beteiligen wollen, Schutz anzubieten (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/interview-scholz-noz-2130514) und die Bundesregierung im Januar 2023 erklärt hatte, dass eine entsprechende Überprüfung der Entscheidungspraxis des BAMF zu russischen Kriegsdienstverweigerern &quot;möglichst zeitnah abgeschlossen werden&quot; sollte (vgl. Antwort auf meine Mündliche Frage 59, Plenarprotokoll 20/81; wenn nein, bitte so konkret wie möglich vor dem Hintergrund der Äußerung des Bundeskanzlers ausführen und begründen)?

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Timeline

  1. 15 September 2023

    Mündliche Frage

    Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung russischer Staatsangehöriger als Asylgrund

    Source: BT

  2. 20 September 2023

    Mündliche Frage/Schriftliche Antwort

    Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung russischer Staatsangehöriger als Asylgrund

    Source: BT

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