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Germany · Question · Schriftliche Frage

20/9234

Erhöhung der Betragsgrenze beim Realsplitting

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

10 November 2023

Last action

10 November 2023 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

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Subjects

Discovery layer

Source updated

28 May 2026

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, die Höhe der Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten, die gemäß § 10 Absatz 1a Nummer 1 EStG maximal als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers beantragt, über den jetzigen Höchstbetrag von 13.805 Euro im Kalenderjahr hinaus zu erhöhen, damit auch verpflichtende Unterhaltszahlungen, die über diesem Jahresbetrag liegen, zukünftig Berücksichtigung finden, oder ist angedacht, dass die den Höchstbetrag überschreitenden Unterhaltsaufwendungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten zukünftig als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Absatz 1 EStG geltend gemacht werden können, um beim Geber die tatsächlich gezahlten Summen auch steuerlich in Gänze zu erfassen?

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Timeline

  1. 10 November 2023

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Erhöhung der Betragsgrenze beim Realsplitting

    Source: BT

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