Erhöhung der Betragsgrenze beim Realsplitting
Original
Introduced
10 November 2023
Last action
10 November 2023 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
28 May 2026
Summary
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, die Höhe der Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten, die gemäß § 10 Absatz 1a Nummer 1 EStG maximal als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers beantragt, über den jetzigen Höchstbetrag von 13.805 Euro im Kalenderjahr hinaus zu erhöhen, damit auch verpflichtende Unterhaltszahlungen, die über diesem Jahresbetrag liegen, zukünftig Berücksichtigung finden, oder ist angedacht, dass die den Höchstbetrag überschreitenden Unterhaltsaufwendungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten zukünftig als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Absatz 1 EStG geltend gemacht werden können, um beim Geber die tatsächlich gezahlten Summen auch steuerlich in Gänze zu erfassen?
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Timeline
10 November 2023
Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Erhöhung der Betragsgrenze beim Realsplitting
Source: BT
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Sources
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- Official source: https://dip.bundestag.de/vorgang/erhohung-der-betragsgrenze-beim-realsplitting/306249
- Open data entity: https://search.dip.bundestag.de/api/v1/vorgang/306249
- germany · 306249 · source updated 28 May 2026