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Germany · Question · Schriftliche Frage

20/957

Änderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zur Anordnung von Fußgängerüberwegen

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

11 March 2022

Last action

11 March 2022 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

13 January 2026

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit sind seitens der Bundesregierung Bemühungen gediehen, die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung" dahingehend abzuändern, dass der Passus "und es das Fußgängeraufkommen nötig macht" durch eine Formulierung ersetzt wird, die den Querungsbedarf schutzbedürftiger Verkehrsteilnehmer wie bspw. Kinder oder Senioren besser berücksichtigt und die Einrichtung von Zebrastreifen auch dann ermöglicht, wenn das Minimum von 50 Fußgängerquerungen in der Spitzenstunde aufgrund der Bevölkerungssituation einer Gemeinde nicht erreicht werden kann, die Einrichtung eines Zebrastreifens aber geeignet ist, die Sicherheit von Fußgängern in dieser Gemeinde deutlich zu erhöhen, so wie es die seinerzeitigen Koalitionsfraktionen CDU und SPD im Landtag Mecklenburg-Vorpommern in ihrem Antrag unter der Drucksache 7/5352 vom 9. September 2020 der damaligen Landesregierung zur Initiative auf Bundesebene aufgetragen haben, und wie viele Anträge auf Einrichtung von Fußgängerüberwegen wurden aufgrund des gegenwärtigen Passus in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung" abgelehnt?

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Timeline

  1. 11 March 2022

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Änderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zur Anordnung von Fußgängerüberwegen

    Source: BT

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