Einzug von Smartphones ausreisepflichtiger Personen
Original
Introduced
15 August 2025
Last action
15 August 2025 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Status
Beantwortet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
8 September 2026
Summary
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar, wenn Ausländerbehörden von ausreisepflichtigen Personen Smartphones, die zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit und für die Feststellung und Geltendmachung einer Rückführungsmöglichkeit in einen anderen Staat "von Bedeutung sind", einziehen und diese bis zur Ausreise "in Verwahrung" nehmen, was mit der Änderung von § 50 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes durch das im Februar 2024 in Kraft getretene Rückführungsverbesserungsgesetz ermöglicht wurde und in der Praxis dazu geführt haben soll, dass allein in der Stadt Köln rund 100 Geduldeten ihre Handys abgenommen wurden, wie mir aus der Praxis berichtet wurde, und hält die Bundesregierung eine Gesetzesänderung für erforderlich, um solche nach meiner Auffassung ggf. verfassungswidrigen Praktiken zu verhindern?
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Timeline
15 August 2025
Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort
Einzug von Smartphones ausreisepflichtiger Personen
Source: BT
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- Official source: https://dip.bundestag.de/vorgang/einzug-von-smartphones-ausreisepflichtiger-personen/324996
- Open data entity: https://search.dip.bundestag.de/api/v1/vorgang/324996
- germany · 324996 · source updated 8 September 2026