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Germany · Question · Schriftliche Frage

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Rechtsgrundlagen für die Akkreditierung von Taliban-Konsularbeamten und Nicht-Verlängerung von Aufenthaltstiteln für gefährdete afghanische Staatsangehörige nach § 22 AufenthG

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

12 September 2025

Last action

12 September 2025 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

7 September 2026

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Rechtsgrundlage (bitte Normen konkret benennen) beabsichtigt die Bundesregierung, zwei vom Taliban-Regime entsandte Konsularbeamte, die laut FAZ-Bericht (www.faz.net/aktuell/politik/taliban-sollen-konsularbeamte-nach-deutschland-entsenden-110597785.html) an der afghanischen Botschaft in Berlin und am Generalkonsulat in Bonn tätig sein sollen, zu akkreditieren, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Einreisen von durch die Taliban gefährdeten afghanischen Staatsangehörigen derzeit durch die Durchführung von Sicherheitsinterviews unter dem Vorbehalt möglicher Sicherheitsrisiken für Deutschland im Falle einer Einreise von Personen mit Bezug zu terroristischen Organisationen verzögert werden, und trifft die an mich herangetragene Information zu, dass das Bundesministerium des Innern die Bundesländer informiert habe, für in Deutschland aufhältige afghanische Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnissen nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes, die über die verschiedenen Aufnahmeprogramme für gefährdete Afghaninnen und Afghanen eingereist sind, keine Verlängerungen der befristeten Aufenthaltstitel über den 31. Dezember 2025 hinaus zu erteilen, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Entscheidung (bitte möglichst konkret ausführen)?

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Timeline

  1. 12 September 2025

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Rechtsgrundlagen für die Akkreditierung von Taliban-Konsularbeamten und Nicht-Verlängerung von Aufenthaltstiteln für gefährdete afghanische Staatsangehörige nach § 22 AufenthG

    Source: BT

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