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Germany · Question · Schriftliche Frage

21/3685

Sanktionen für Leistungsberechtigte im Bürgergeld in den geplanten Neuregelungen des SGB II

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

12 January 2026

Last action

12 January 2026 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

17 June 2026

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum findet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 (1 BvL 7/16, Rn. 209), das ausdrücklich klarstellt, dass Totalsanktionen ausschließlich zulässig sind, wenn Leistungsberechtigte ihre menschenwürdige Existenz selbst sichern können, indem sie durch eigenes Einkommen ihren existenzsichernden Bedarf vollständig decken könnten, und es selbst in der Hand haben, diese Bedarfsdeckung durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit unmittelbar zu realisieren, aus meiner Sicht im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Neuen Grundsicherung" keine Berücksichtigung?<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung im Gesetzentwurf zur "Neuen Grundsicherung" die pauschale Erhebung einer 30-Prozent-Sanktion bereits bei geringfügigen oder formalen Pflichtverletzungen &ndash; wie etwa einem nur um einen Tag verspäteten Nachweis von Eigenbemühungen &ndash; angesichts der Tatsache, dass eine solche Kürzung bei Alleinstehenden mindestens 168,90 Euro pro Monat und bis zu 506,70 Euro in drei Monaten beträgt und somit das soziokulturelle Existenzminimum unmittelbar und substantiell unterschreitet?

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Timeline

  1. 12 January 2026

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Sanktionen für Leistungsberechtigte im Bürgergeld in den geplanten Neuregelungen des SGB II

    Source: BT

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