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Germany · Question · Schriftliche Frage

21/5249

Einordnung des Verfassungsschutzes von Forderungen zu öffentlichen Bestrafungen

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

10 April 2026

Last action

10 April 2026 · Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

Status

Beantwortet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

3 July 2026

Summary

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz Vorgänge bekannt, in welchen Personen fordern, dass alle "Täter an ihren großen Zehen auf den Marktplätzen dieser Nation aufgehangen und öffentlich kastriert werden" sollen, und wenn ja, wie ordnet sie diese ein (z. B. nach einem bestimmten politischen Spektrum), und hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob es sich hierbei um einen "tatsächlichen Anhaltspunkt" für "Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung" im Sinne des § 4 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes für den Personenzusammenschluss handelt, wenn ein Spitzenfunktionär eines Verbandes eine solche Aussage ausweislich der Markierung mit einem "Gefällt mir" befürwortet, vor dem Hintergrund, dass etwa die "Landessprecher*in" der Grünen Jugend Hamburg, Carolin (Carro) Göbel, diese Forderung nach der öffentlichen Zurschaustellung, Folterung und Kastration unterstützte (www.instagram.com/frauloewenherz.de/p/DWI1f53jDEN/), und wenn ja, wie lautet diese?

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Timeline

  1. 10 April 2026

    Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort

    Einordnung des Verfassungsschutzes von Forderungen zu öffentlichen Bestrafungen

    Source: BT

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