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Resolution · Selbständiger Antrag von Ländern auf Entschließung

174/24

Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines besonderen Zerlegungsmaßstabs für bisher von § 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG nicht erfasste Anlagen zur Erzeugung, zur Umwandlung, zum Transport oder zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien im Sinne des § 3 Nummer 21 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Original

enactedGermany· Bundesrat· DE

Introduced

14 June 2024

Last action

14 June 2024 · Beschlussdrucksache

Status

Angenommen

Sponsors

Subjects

Energy, Transport

Source updated

14 June 2024

Energy · Transport

Summary

Bedeutung der Energiewende, Entwicklung eines Gesamtsystems der Nutzung erneuerbarer Energien, Netzausbau und Aufbau von Speicherkapazitäten, Änderung von steuerlichen Regelungen für Windkraft-, Solar- und Batteriegroßspeicheranlagen, Erweiterung der Zerlegung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 Gewerbesteuergesetz zu Gunsten der Standortkommunen auf sämtliche Energieerzeugungsanlagen

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Timeline

  1. 17 April 2024

    Länderantrag

    Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines besonderen Zerlegungsmaßstabs für bisher von § 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG nicht erfasste Anlagen zur Erzeugung, zur Umwandlung, zum Transport oder zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien im Sinne des § 3 Nummer 21 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

    Source: BR

  2. 3 June 2024

    Empfehlungen der Ausschüsse

    Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines besonderen Zerlegungsmaßstabs für bisher von § 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG nicht erfasste Anlagen zur Erzeugung, zur Umwandlung, zum Transport oder zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien im Sinne des § 3 Nummer 21 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

    Source: BR

  3. 14 June 2024

    BR-Sitzung

    Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines besonderen Zerlegungsmaßstabs für bisher von § 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG nicht erfasste Anlagen zur Erzeugung, zur Umwandlung, zum Transport oder zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien im Sinne des § 3 Nummer 21 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

    Source: BR

  4. 14 June 2024

    Beschlussdrucksache

    Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines besonderen Zerlegungsmaßstabs für bisher von § 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG nicht erfasste Anlagen zur Erzeugung, zur Umwandlung, zum Transport oder zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien im Sinne des § 3 Nummer 21 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

    Source: BR

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