Änderung der bisherigen Sanktionspraxis des Luftfahrt-Bundesamtes bei Verstößen gegen die Fluggastrechte bei Flugannullierungen nach Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 durch die Rechtsprechung des EuGH (Az. C-549/07) sowie Anzahl der seit 2005 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren
Germany · German Bundestag · 1 January 2005
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Inwieweit änderte sich vor dem Hintergrund, dass zum einen ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksachen 16/10025 und 16/10148) Bußgelder gegen Fluggesellschaften, die nach den Feststellungen des Luftfahrt-Bundesamtes die Ausgleichspflicht gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nummer 261/2004 nicht beachtet haben, wegen eines noch ausstehenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-549/07) zur Auslegung der vorgenannten Norm nur im Einzelfall verhängt wurden und zum anderen dieses Urteil am 22. Dezember 2008 mit der Feststellung ergangen ist, dass technische Defekte am Flugzeug grundsätzlich keine außergewöhnlichen Umstände im Sinne des Artikels 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nummer 261/2004 darstellen, die bisherige Sanktionierungspraxis des Luftfahrt-Bundesamtes in Bezug auf festgestellte Verstöße der Fluggesellschaften gegen Artikel 5 der Verordnung (EG) Nummer 261/2004, und wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden wegen eines dahingehenden Vorwurfs seit dem Jahr 2005 durch das Luftfahrt-Bundesamt eingeleitet?</span>