Entschließungsantrag zum Gesetz zu dem Protokoll vom 19. Juni 1997 auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union und von Artikel 41 Absatz 3 des Europol-Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten von Europol (Europol-Immunitätenprotokollgesetz) (G-SIG: 13002426)
Germany · German Bundestag · 24 March 1998
Keine strafgerichtliche Immunität für Europol-Bedienstete bei Übertragung exekutiver Befugnisse auf Europol, Überprüfung der Immunitäten auch bei anderen internationalen Einrichtungen, Gewährung der Immunität in der EU nur bei zwingender Notwendigkeit