Skip to content
PoliticalRepoPoliticalRepo

Subjects · DE

Immigration

Records whose title is actually about this topic. Use a country filter if the list is still too broad.

55 records in DE in 1991

Records

Law· Gesetzgebung12/194enacted

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen (G-SIG: 12020024)

Germany · German Bundestag · 8 February 1991

<b>Bezug:</b> Wiedervorlage des bereits in der 11. WP auf BR Drs. 520/90 eingebrachten Gesetzentwurfs (s. GESTA 11.WP XC20, Abschlußband S. 1165) Überstellungsausführungsgesetz siehe C008 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Entwurf des Ausschusses für Strafrechtsfragen des Europarats (CDPC) vom Mai 1982, Entschließung des Europäischen Parlaments zur baldigen Ratifizierung des Übereinkommens vom 13. April 1984 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 21. März 1983 in Straßburg gezeichneten Übereinkommens: Ermöglichung der Überstellung von Ausländern, die in Deutschland zu freiheitsentziehenden Maßnahmen verurteilt sind, bzw. von Deutschen, die im Ausland zu freiheitsentziehenden Maßnahmen verurteilt sind, zur Strafverbüßung in ihren Heimatstaat, Erfordernis der Zustimmung der überstellten Personen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtshilfe in Strafsachen/Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen * Strafgefangener/Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen * Vollstreckungshilfe/ Transferübereinkommen

Law· Gesetzgebung12/195enacted

Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen (Transferübereinkommens-Ausführungsgesetz - TransfÜbkAG) (G-SIG: 12020025)

Germany · German Bundestag · 8 February 1991

<b>Bezug:</b> Wiedervorlage des bereits in der 11. WP als Transferübereinkommens- Ausführungsgesetz auf BR Drs 521/90 eingebrachten Gesetzentwurfs (s. GESTA 11. WP C119, Abschlußband S. 1092) Transferübereinkommen siehe XC002 <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung einer vom Strafvollstreckungsanspruch losgelösten richterlichen Festhalteanordnung für Personen, die zur Strafverbüßung in ihr Heimatland überstellt wurden, nach ihrer Überstellung aber in der Bundesrepublik Deutschland zu einem Zeitpunkt angetroffen wurden, der im Hinblick auf die Höhe der noch zu verbüßenden Sanktion die Annahme rechtfertigt, daß sie sich der Vollstreckung durch Flucht entzogen haben; Klärung des Sachverhalts innerhalb von 18 Tagen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Titeländerung (eingebracht als: Transferübereinkommens- Ausführungsgesetz (TransfÜbkAG)); Präzisierung der Festhalteanordnung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafgefangener/Festhalteanordnung für ins Ausland überstellte Strafgefangene * Vollstreckungshilfe/Überstellungsausführungsgesetz * Festhalteanordnung/Richterliche Festhalteanordnung für ins Ausland überstellte Strafgefangene * Transferübereinkommens- Ausführungsgesetz/Titeländerung in Überstellungsausführungsgesetz

PreviousPage 2 of 2