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Subjects · DE

Immigration

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5 records in DE in 1981

Records

Motion· Antrag09/1154open

Ausländerpolitik (G-SIG: 09001016)

Germany · German Bundestag · 9 December 1981

Aufrechterhaltung des seit 1973 bestehenden Anwerbestopps sowie der Zugangsbeschränkung zum Arbeitsmarkt für Familienangehörige, bundeseinheitliche Regelung des Familiennachzugs, Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des politischen Extremismus, Verstetigung des Aufenthaltsrechts im Ausländergesetz, Anspruch auf Einbürgerung für Ausländer der 2. Generation, Integration der Kinder ausländischer Arbeitnehmer, Verhinderung einer weiteren räumlichen Konzentration in den Städten, Verbesserung der Beratungs- und Sozialdienste, spezielle Angebote für ausländische Frauen, stärkeres Angebot geeigneter Sprachkurse, Beschleunigung des Asylverfahrens, Verbesserungen in der verwaltungstechnischen Abwicklung des Asylverfahrens im Bereich der Bundesländer, Mitwirkung aller gesellschaftlichen Gruppen bei der Integration, Verbesserung der Kenntnisse der Deutschen über die Probleme der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien, Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in ihren Heimatländern

Law· Gesetzgebung09/875enacted

Gesetz über das Asylverfahren (Asylverfahrensgesetz - AsylVerfG) (G-SIG: 09020123)

Germany · German Bundestag · 7 October 1981

<strong>Bezug:</strong> In der 2. Beratung zusammengeführt mit der BR-Initiative C25 (BT-Drs 09/221); BVerfG Entscheidungen vom 25.2.81 (1 BvR 413/80) und vom 30.6.81 (1 BvR 561/81); BVerwG Entscheidungen vom 19.5.81 (IC 168/79 und IC 170/79)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Zusammenfassung der bisher in verschiedenen Gesetzen geregelten Bestimmungen über das Asylrecht, Regelung für den Aufenthaltsstatus des Asylbewerbers, Beschleunigung des Verfahrens vor dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und des Verwaltungsgerichtsverfahrens; Änderung der §§ 11,15 und 24 sowie Aufhebung der §§ 28 bis 46 Ausländergesetz, Änderung des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO und Aufhebung des zweiten Gesetzes zur Beschleunigung des Asylverfahrens. Der Entwurf verursacht keine zusätzlichen Kosten.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit C25. Es werden erhebliche redaktionelle und sachliche Ergänzungen vorgenommen. Insbesondere werden Maßnahmen zur Beschleunigung des Verwaltungs- und Gerichtsverfahrens geändert. U.a. werden an die Verletzung von Mitwirkungspflichten des Ausländers verfahrensrechtliche Folgen geknüpft. Gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden wird der Widerspruch weitgehend ausgeschlossen. Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts wird nur zugelassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder das Urteil von einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes abweicht. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung ist befristet und muß begründet werden. Zur Durchführung des Asylverfahrens wird dem Ausländer, der den Antrag gestellt hat, der Aufenthalt nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt.Er hat keinen Anspruch darauf sich in einem bestimmten Land oder in einem bestimmten Ort aufzuhalten. Bei der Errichtung zentraler Ausländerbehörden für die Entgegennahme von Asylanträgen und einer erweiterten dezentralen Tätigkeit des Bundesamtes werden voraussichtlich zusätzliche Personal- und Sachkosten in Höhe von 0,45 Mrd DM jährlich entstehen.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Ausländergesetz/Änderung der §§ 11,15 und 24 sowie Aufhebung der §§ 28 bis 46 Ausländergesetz betr. Neuregelung des Asylverfahrens * Verwaltungsgerichtsordnung/Änderung des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO betr. Neuregelung des Asylverfahrens * Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge/Beschleunigung des Verfahrens vor dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge * Grundgesetz: Art.2/Einschränkung von Artikel 2 Abs.2 Satz 1 GG durch das Asylverfahrensgesetz

Law· Gesetzgebung09/409enacted

Sechstes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Wartezeitgesetz) (G-SIG: 09020057)

Germany · German Bundestag · 27 March 1981

<b>Inhalt:</b> Neufassung § 19 AFG, Änderung §§ 224, 229 und 237: Bindung der Arbeitserlaubnis für eine erstmalige Beschäftigung von Asylbewerbern sowie Ehegatten und Kindern ausländischer Arbeitnehmer an eine bestimmte durch Rechtsverordnung festzulegende Aufenthaltsdauer in der Bundesrepublik Deutschland. Das Gesetz verursacht keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arbeitserlaubnis/Sechstes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes * Asyl/Sechstes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes * Ehegatte/Sechstes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes * Ausländisches Kind/Sechstes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes

Bill· Gesetzgebung58/81rejected

Gesetz zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Beschleunigung des Asylverfahrens (G-SIG: 09020044)

Germany · Bundesrat · 30 January 1981

<b>Bezug:</b> Absprache der Innenminister der Länder vom 17./18.3.77 und vom 22.6.78 über die Verteilung von Asylbewerbern auf die Bundesländer OVG Berlin Entscheidung vom 12.10.77, InfAuslR 1980, S. 49 <br><br><b>Inhalt:</b> Einfügung eines § 3a in das Zweite Gesetz zur Beschleunigung des Asylverfahrens: Regelung der Verteilung asylbegehrender Ausländer auf die Bundesländer in Anlehnung an § 42 Ausländergesetz. Das Gesetz verursacht keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesland