Keine EU-Fristverlängerung zur Erreichung der Grenzwerte bei Stickstoffdioxid-Emissionen und Konsequenzen hinsichtlich der 13. Bundes-Immissionsschutzverordnung
Germany · German Bundestag · 1 January 2009
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlüsse, insbesondere hinsichtlich der 13. Bundes-Immissionsschutzverordnung, zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung der Europäischen Kommission, für eine ganze Reihe von Städten und Gebieten in Deutschland keine Fristverlängerung für die Erreichung der Grenzwerte bei Stickstoffdioxidemissionen zuzubilligen, vor dem Hintergrund, dass auch die Emissionen aus der Energieerzeugung, vor allem aus Kohlekraftwerken, ein Viertel der gesamten Stickstoffemissionen ausmachen und in den letzten 15 Jahren nicht vermindert worden sind und gleichzeitig seit 2010 die EU-Zielvorgaben für Stickstoffoxide gemäß der NEC-Richtlinie verfehlt werden (Ausschussdrucksache des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages 17(16)547 (neu))?