Stellungnahme des BMU zur Erhöhung der Reaktorleistung im Kernkraftwerk Gundremmingen ohne vorherige Befassung der Reaktorsicherheitskommission
Germany · German Bundestag · 13 December 2013
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob diejenigen Mitglieder der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK), die vor fünf Jahren Mitglieder der in der von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 18/115 erwähnten RSK-Redaktionsgruppe waren und heute noch RSK-Mitglieder sind, alle Fragen dieser RSK-Redaktionsgruppe aus dem Jahr 2008 abschließend und fachlich hinreichend belastbar beantwortet sehen, und falls die betreffenden Mitglieder nicht alle Fragen abschließend und fachlich hinreichend belastbar beantwortet sehen, wie rechtfertigt dann das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit einen Verzicht auf eine entsprechende aktuelle RSK-Befassung vor der Abgabe seiner bundesaufsichtlichen Stellungnahme gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe oben genannte Antwort der Bundesregierung)?