Fortbestand bergrechtlicher Regelungen aus der Zeit zwischen 1933 und 1945 im heutigen Bundesberggesetz und Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz
Germany · German Bundestag · 1 January 2009
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche bergrechtlichen Regelungen, die zwischen 1933 und 1945 durch die nationalsozialistische Regierung erlassen wurden (u. a. 1934 Lagerstättengesetz; 1935 Gesetz zur Überleitung des Bergwesens auf das Reich; 1936 Gesetz zur Erschließung von Bodenschätzen; 1937 Verordnung über den Zusammenschluss von Bergbauberechtigten; 1938 Verordnung über die Zulegung von Bergwerksfeldern; 1942 Gesetz über den Aufbau der Reichsbergbehörden; 1942 Verordnung über die Aufsuchung und Gewinnung mineralischer Rohstoffe), und die die Zugriffsmöglichkeiten des Staates oder privater Unternehmen auf Bodenschätze ausweiteten und u. a. das zuvor geltende Abtretungsverbot bebauter Grundstücke beseitigten (vgl. auch DER SPIEGEL Nr. 23/2013), sind noch heute im Bundesberggesetz geltendes Recht, und wie vereinbart sich diese Fortgeltung mit grundgesetzlich geschützten Rechten, wie sie sich insbesondere aus den Artikeln 11, 14 und 28 des Grundgesetzes ergeben?