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Germany · Law · Gesetzgebung

09/1829

Drittes act zur Änderung des Seemannsgesetzes (G-SIG: 09020180)

enactedGermany· German Bundestag· DE

Introduced

16 April 1982

Last action

Status

Verkündet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

<b>Inhalt:</b> Änderung zahlreicher §§ des Seemannsgesetzes, u.a. Ermächtigung für den Erlaß einer neuen Schiffsbesetzungsverordnung mit dem Ziel einer flexibleren Gestaltung der Besetzung deutscher Seeschiffe, Verlängerung der Kündigungsfristen für Schiffsleute, Erleichterung des Auslaufens von Heuerverhältnissen im Ausland, insbesondere auch bei einer Kündigung durch das Besatzungsmitglied. Für Bund, Länder und Gemeinden entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Das Heuerverhältnis endet grundsätzlich erst mit dem Eintreffen in der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn, daß ein Ersatzmann ohne Kosten für den Reeder an die Stelle des Gekündigten tritt. Ein unberechtigtes Zurücklassen eines Seemanns im Ausland wird unter Strafe gestellt. Über Ausnahmen von der Regelbesatzung wird auf Grund von Rechtsverordnungen, zu deren Erlaß der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ermächtigt wird, durch den Bundesminister für Verkehr oder nachgeordnete Behörden entschieden; der paritätisch besetzte Ausschuß hat nur beratende Funktion. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Schiffsbesatzung/Ermächtigung für den Erlaß einer neuen SchiffsbesetzungsVO mit dem Ziel einer flexibleren Gestaltung der Besatzung deutscher Seeschiffe * Seemann/Verlängerung der Kündigungsfristen für Schiffsleute, Erleichterung des Auslaufens von Heuerverträgen im Ausland, insbesondere auch bei einer Kündigung durch das Besatzungsmitglied * Kündigung eines Arbeitsverhältnisses/ Verlängerung der Kündigungsfristen für Schiffsleute, Erleichterung des Auslaufens von Heuerverträgen im Ausland, insbesondere auch bei einer Kündigung durch das Besatzungsmitglied

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