Verlängerung der Frist für die Umsetzung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung vom 1. März 2026 auf den 1. Januar 2027;<br />
Änderung § 40 Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Minderung des Fachkräfteengpasses bei Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Hebammen durch Regelungen in den jeweiligen Approbationsordnungen bzw. der Studien- und Prüfungsverordnung, zeitnahe Umsetzung der EU-Richtlinie zur partiellen Berufserlaubnis aufgrund eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens, Gewährleistung eines rechtssicheren Informationsaustauschs zwischen den Ländern, redaktionelle Überarbeitung und Neustrukturierung rechtlicher Regelungen betr. Einführung von Begriffsbestimmungen sowie Unterrichtungs-, Prüf- und Mitteilungspflichten; Einführung der direkten Kenntnisprüfung als Regelfall der Anerkennung bzw. eines Wahlrechts mit der Möglichkeit des Verzichts auf eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung mit verpflichtender Vorlage von Unterlagen im Anerkennungsverfahren, entsprechendes Wahlrecht bei Hebammen; Möglichkeiten der Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis zur Ausübung eines ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs, u.a. bei nicht erteilter Approbation, Zulässigkeit elektronischer Dokumente und Datenübermittlungen als Alternative zur Schriftform, Ergänzung von Straf- und Bußgeldvorschriften; Änderungen und Klarstellungen betr. Schulen für Anästhesietechnische und Operationstechnische Assistenten, zur Hebammenausbildung u.a.;<br />
Änderung, Einfügung und Aufhebung versch. §§ und einer Anlage Bundesärzteordnung, Änderung und Einfügung versch. §§ Bundes-Apothekerordnung, Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde und Hebammengesetz sowie Änderung §§ 68 und 69 Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz; Verordnungsermächtigung<br />
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Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, BR-Entschließung aus dem Juli 2024 (BR-Drs. 319/24 (B)) sowie Umlaufbeschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschefs der Länder vom 6. Dezember 2024 (BK-MPK-Beschluss) zur Beschleunigung und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen<br />
Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, 30.09.2005, S. 22 ; L 271, 16.10.2007, S. 18 ; L 93, 04.04.2008, S. 28 ; L 33, 3.2.2009, S. 49 ; L 305, 24.10.2014, S. 115 ; ABl. L 1223, 20.6.2025)<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellungen und Änderungen zur Gleichwertigkeitsprüfung bei Ärzten, Apothekern und Zahnärzten mit einer Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedstaats, Vertragsstaats oder eines gleichgestellten Staates, Kenntnis- und Sprachprüfungen, Nachweis einer abgeschlossenen Berufsqualifikation sowie zum berufspraktischen Teil des Hebammenstudiums; redaktionelle Änderungen
Maßnahmen zur Senkung der Bürokratiekosten für die Wirtschaft sowie des Erfüllungsaufwandes für Unternehmen, Bürger und Verwaltung: Aufhebung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, Entfall der Pflicht zur Kennzeichnung der Energieeffizienz von Heizungsaltanlagen in privaten Haushalten mit einem Energieeffizienzlabel ("Nationales Heizungslabel") durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger, Streichung der jährlichen Berichtspflichten der Übertragungsnetzbetreiber gegenüber der Bundesnetzagentur über die technische Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen bestimmter Anlagen, der Berichtspflicht des BMWE gegenüber dem Bundestag über die Industrie- und Handelskammern jeweils zur Mitte einer Legislaturperiode sowie der jährlichen Berichtspflicht der Länder gegenüber dem zuständigen Koordinierungsgremium zum Umsetzungsstand der Fördermaßnahmen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG), zeitliche Abstimmung, Zusammenfassung und Reduzierung der verbleibenden InvKG-Berichtspflichten von Bund und Ländern, Folgeänderungen, redaktionelle Anpassungen;<br />
Aufhebung und Änderung versch. §§ und Anlagen in 4 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen<br />
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Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Bürokratierückbau<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Ausweitung der Genehmigungsfiktion auf alle erlaubnispflichtigen Gewerbe nach der Gewerbeordnung mit Ausnahme des sicherheitsrelevanten Bewachungsgewerbes, Aufnahme der Geldwäscheaufsicht für den Nichtfinanzsektor, der kommunalen Steuerämter sowie der Gesundheitsämter in den Empfängerkatalog von Daten aus den Gewerbeverzeichnissen, Beibehaltung der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter, Erlaubnis zur Übertragung von InvKG-Finanzhilfen auf nachfolgende Förderperioden auf Antrag eines Bundeslandes, Ermöglichung der Schwerpunktbildung in der Meisterprüfung auch für zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe, Folgeänderungen;<br />
Erneute und zusätzliche Änderung und Aufhebung sowie Verzicht auf Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ und Anlagen in 4 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen
Verbesserung des Datenaustauschs zwischen öffentlichen Stellen im Bereich der Migrationsverwaltung und zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren: Möglichkeit der Speicherung und Nachnutzung von biometrischen Daten für die Neuausstellung oder Verlängerung eines elektronischen Aufenthaltstitels, Erfassung von Angaben zur Identität ausländischer Personen sowie von zur Identifikation geeigneter Dokumente als Volltextdokumente im Ausländerzentralregister (AZR), Zugriff beteiligter Behörden auf die für die Visaerteilung maßgebenden Dokumente über die Visadatei des AZR, Abbildung von Angaben zu Leistungskürzungen und -ausschlüssen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im AZR, Verbesserung der Erfassung der relevanten Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) im AZR;<br />
Einfügung, Änderung und Aufhebung versch. §§ von 4 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen<br />
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Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Digitalisierung der Migrationsverwaltung ; Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und des Bundeskanzlers im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 15. Juni 2023 zur Beseitigung von Digitalisierungshemmnissen in der Migrationsverwaltung<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen
Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren von Infrastrukturvorhaben insbes. in den Bereichen Verkehr und Energie: Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses und der öffentlichen Sicherheit für den Neu-, Aus- und Ersatzbau von Schienenwegen, Bundesfernstraßen und Wasserstraßen, Einräumung eines Schutzgütervorrangs für verteidigungsrelevante Infrastruktur, Einbeziehung aller aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) finanzierten Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen, Abschaffung von Verfahrensdoppelungen im Verkehrsbereich durch Raumordnungsverfahren und Linienbestimmungen, Zusammenführung gleichartiger Verfahrensvorschriften aus den Fachgesetzen im Verwaltungsverfahrensgesetz, ausschließlich digitale Durchführung von Planfeststellungsverfahren, Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für die Modernisierung der Schieneninfrastruktur sowie Kreuzungsmaßnahmen, Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für alle Bundesvorhaben im überragenden öffentlichen Interesse, Vereinfachung der Pflichten zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Schienenmaßnahmen, raumordnungsrechtliche Erleichterungen für Pumpspeicherkraftwerke; redaktionelle Änderungen, Anpassungen und Korrekturen, Folgeänderungen;<br />
Einfügung, Aufhebung und Änderung zahlreicher §§ und Anlagen in 17 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> weitere vereinfachende und beschleunigende Änderungen verfahrensrechtlicher Vorgaben für Planungs- und Genehmigungsverfahren, u.a. Stärkung des Instruments der Planrechtsfreiheit, Klarstellung der Zuständigkeiten des Eisenbahn-Bundesamtes im Bereich des Umweltrechts, zusätzliche Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses betr. Instandsetzung, Erweiterung, Ersatz, Bau oder Ausbau von Tunnelbauwerken, Brücken, Rastanlagen an Bundesautobahnen, See- und Binnenhäfen sowie Flughäfen als auch betr. Maßnahmen des Hochwasser- und Küstenschutzes, Berücksichtigung zahlreicher Empfehlungen des Bundesrates, u.a. zum besonderen Geheimhaltungsbedürfnis von Daten betr. kritische Infrastrukturen, Ermöglichung des umfassenden Einsatzes von SVIK-Mitteln durch die Länder, Normierung der Voraussetzungen für den Einsatz vollautomatisierter Fahrfunktionen beim Betrieb eines Triebfahrzeugs, Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen, Folgeänderungen;<br />
Erneute und zusätzliche Änderung sowie zusätzliche Einfügung und Aufhebung zahlreicher §§ und Anlagen in 19 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen
Durchführungsbestimmungen zur Anwendung europäischer Vorgaben für die Entwicklung, das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und Verwendung von Systemen künstlicher Intelligenz (KI-Systeme), Benennung der hierfür zuständigen Behörden sowie Festlegung ihrer Aufgaben und Zusammenarbeit, Schaffung eines Koordinierungs- und Kompetenzzentrums bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) sowie Benennung der BNetzA als zentrale Anlaufstelle, Zuständigkeit der BNetzA für die Marktüberwachung und Notifizierung betr. Hochrisiko-KI-Systeme sowie für die Innovationsförderung, insbes. die Einrichtung und den Betrieb eines KI-Reallabors, Beschwerdeverfahren, Bußgeldvorschriften, redaktionelle Anpassungen;<br />
Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (<strong>KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz </strong>- KI-MIG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 2 Hinweisgeberschutzgesetz, § 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch sowie §§ 15, 16b, 16g und 23 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz; Verordnungsermächtigung<br />
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Bezug: Verordnung (EU) 2024/1689 vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Abl. L, 2024/1689, 12.07.2024, S. 1)<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Evaluierung der Aufsichts- und Behördenstruktur 18 Monate sowie 3 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, Schaffung eines nicht-öffentlichen Registers über Hochrisiko-KI-Systeme bei der BNetzA, proaktivere Rolle des Koordinierungs- und Kompetenzzentrums durch Schulungsangebote, Prüfempfehlungen u.a., Einrichtung eines Bund-Länder-Ausschusses Künstliche Intelligenz; Annahme einer Entschließung: regelmäßige Prüfung der Beratungsangebote der Bundesnetzagentur auf Effizienz, Wirksamkeit und Praxisnähe mittels geeigneter Kennzahlen;<br />
Zusätzliche Einfügung §§ 19 und 20 sowie Änderung versch. §§ KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/40 betreffend Verpackungen (<strong>Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz</strong> – VerpackDG) als Art. 1 der Vorlage<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen; Annahme einer Entschließung
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren); Änderungen; Annahme einer Entschließung
Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben betr. Verfahren zur Sicherstellung des Funktionierens des Binnenmarkts und der Verfügbarkeit bestimmter Produkte im Krisenfall: Schaffung nationaler Verfahrensbestimmungen im Bereich Konformitätsbewertung und Marktüberwachung zur Ermöglichung eines beschleunigten und zugleich sicheren Inverkehrbringens von als krisenrelevante Waren eingestuften Geräten oder Funkanlagen während eines aktivierten Notfallmodus, v.a. durch Abweichungen von regulären Konformitätsbewertungsverfahren, besondere, zeitlich begrenzte Konformitätsvermutungen sowie priorisierte Marktüberwachungsmaßnahmen, Verpflichtung der Bundesnetzagentur zur Unterstützung von Marktüberwachungsbehörden anderer Mitgliedstaaten, Bußgeldvorschriften;<br />
Einfügung §§ 21a, 21b und 21 c und Änderung § 3 Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz, Einfügung und Änderung versch. §§ Funkanlagengesetz;<br />
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Bezug: Verordnung (EU) 2024/2747 vom 9. Oktober 2024 zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts) (Abl. L 2024/2747, 08.11.2024, S. 1) ; Richtlinie (EU) 2024/2749 vom 9. Oktober 2024 zur Änderung der Richtlinien 2000/14/EG, 2006/42/EG, 2010/35/EU, 2014/29/EU, 2014/30/EU, 2014/33/EU, 2014/34/EU, 2014/35/EU, 2014/53/EU und 2014/68/EU in Bezug auf Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung, die Konformitätsvermutung, die Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die Marktüberwachung aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls (ABl. L 2024/2749, 08.11.2024; S. 1) ; Richtlinie 2014/53/EU vom 16. April 2014 über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG (ABl. L 153, 22.05.2014, S. 62) ; Richtlinie 2014/30/EU vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/108/EG (ABl. L 96, 29.03.2014, S. 79)<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie (EU) 2014/30 und der Richtlinie (EU) 2014/53 durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 in das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und in das Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall); Erleichterung des Zugangs zu Fördermitteln für Wohnungsunternehmen mit großen Bauvorhaben betr. die befristete Neubauförderung EH55-Plus im Rahmen der Bundesförderung "Klimafreundlicher Neubau (KFN)": Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung auch nach Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrages;<br />
<strong>Gesetz zur befristeten Förderung einer Aktivierung des Bauüberhangs</strong> (ABüFöG) als Art. 3 der Vorlage
Zustimmung zu dem am 29. Juli 2025 in Paris unterzeichneten Abkommen: Konsolidierung sowie Weiterentwicklung der Deutsch-Französischen Gymnasien; Anforderungen des Deutsch-Französischen Abiturs für den Schulabschluss, Anerkennung der Abschlussurkunde als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, Sicherstellung der pädagogischen Kohärenz durch Koordinierungsausschuss, Bestellung und Entsendung der Schulleiter, Schiedsklausel, Laufzeit und schrittweise Anwendung des Abkommens
Breit angelegtes Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der GKV-Finanzen durch Senkung des hohen Ausgabenwachstums ohne Einschränkung der Versorgungsqualität sowie effizienteren Einsatz der vorhandenen Mittel: Begrenzung der Vergütungs- und Preisanstiege aller Leistungserbringer auf die jeweilige Kostenentwicklung in den Leistungsbereichen mit der Grundlohnrate in der Einnahmenentwicklung der GKV als Obergrenze, angemessenes Verhältnis der Ausgaben zum Patientennutzen und Abschaffung kostenintensiver Sondervergütungen, Doppelfinanzierungen, Fehlanreize und Ungleichbehandlungen, zwingende Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung vor bestimmten Operationen, Begrenzung der Krankenkassen-Verwaltungskosten, Anpassungen der Krankenhausvergütung und Begrenzung der Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen, dynamischer Herstellerabschlag für die Pharmaindustrie, weitere Änderungen betr. Arzneimittel-Rabattverträge, Medizinalcannabis, Apotheken- und Impfstoffabschläge, Gesundheitsuntersuchungen, Heil- und Hilfsmittelversorgung, Krankengeld, Finanzierung des Innovationsfonds, homöopathische Arzneimittel, digitale Gesundheitsanwendungen u.a.; Erhöhung von Beitragssätzen, Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze, Begrenzung der beitragsfreien Familienversicherung, Fortschreibung von Zuzahlungsgrenzen und -beiträgen, moderate Leistungsanpassung und Beitrag der Versicherten und Patienten, u.a. Reduzierung der Festzuschüsse für Zahnersatz; Verschiebung der Rückzahlung von Darlehen und Erhöhung der Beitragspauschale für Grundsicherungsbezieher durch den Bund, Reduzierung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds;<br />
Änderung von 5 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen<br />
<br />
Bezug: Empfehlungen der vom BMG eingesetzten FinanzKommission Gesundheit (FKG) vom 30. März 2026<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> umfangreiche Änderungen betr. Bundesbeitrag für die Gesundheitsversorgung der Grundsicherungsempfänger, Absenkung des Bundeszuschusses; Personalbemessung im Krankenhaus, Finanzierung von pflegeentlastenden Maßnahmen im Rahmen des Pflegebudgets, Zweitmeinungsverfahren bei mengenanfälligen Eingriffen, Stärkung der Abrechnungsqualität durch Anhebung der Prüfquoten und Schwellenwerte; Herstellerabschlag der Pharmazeutischen Industrie, Abschlag für patentierte Impfstoffe; Teilarbeitsunfähigkeit, Vergütungen für psychotherapeutische Leistungen, beitragsfreie Mitversicherung für Familien, Zuzahlungsbeträge, Fachzahnarztweiterbildung für kieferorthopädische Leistungen, Konsiliarbericht vor einer Psychotherapie, Vergütung tarifgebundener Leistungserbringer u.a.; Annahme einer Entschließung: Vorlage von Regelungen zur Psychotherapie betr. Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen, Ausnahmefälle für extrabudgetäre Vergütung bei Kindern und Jugendlichen, schwer psychisch Kranken und dringlichen Fällen, Erarbeitung von Regelungen zur Feststellung einer Dringlichkeit durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bis Ende 2026;<br />
Änderung weiterer 8 Gesetze und 2 Rechtsverordnungen sowie Aufhebung 1 Rechtsverordnung, Änderung Medizinproduktemethodenbewertungsverordnung betr. Änderung der Überschrift in Verordnung über die Voraussetzungen für die Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137h des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (<strong>Methodenbewertungsverordnung</strong> – MBV)
Vereinfachung und Beschleunigung der Abfertigungsprozesse an Flughäfen für Passagiere der EWR-Staaten sowie der Schweiz auf freiwilliger Basis und Erschwerung der Nutzung gefälschter Pass- und Ausweisdokumente: Ermöglichung des Auslesens und Verarbeitens personenbezogener Daten aus der maschinenlesbaren Zone und dem Chip des Passes oder Personalausweises durch die Luftfahrtunternehmen;<br />
Einfügung § 19e Luftverkehrsgesetz, § 86b Aufenthaltsgesetz und § 18 Freizügigkeitsgesetz/EU sowie Änderung § 18 Passgesetz und § 20 Personalausweisgesetz<br />
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Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Digitalpolitik und zum Bürokratierückbau<br />
Kabinettsbeschluss vom 5. November 2025 zum Bürokratierückbau<br />
Digitalstrategie der Bundesregierung im Bereich der Mobilität<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Ausweitung des Verfahrens auf alle drittstaatsangehörigen Inhaber tauglicher Pässe oder Passersatzpapiere;<br />
Änderung § 86b Aufenthaltsgesetz
Von 2026 bis 2029 befristetes Vorhaben des Bundes zur Entlastung finanzstarker Länder im Finanzkraftausgleich, Kompensation finanzschwacher Länder über eine Anhebung der Bundesergänzungszuweisungen, Einführung neuer Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zur Beteiligung des Bundes an der Finanzierung übermäßiger kommunaler Liquiditätskreditbestände ("Altschulden") sowie Übernahme weiterer 10 Prozentpunkte an den Lasten aus den DDR-Zusatzversorgungssystemen zugunsten der ostdeutschen Länder;<br />
Änderung §§ 10, 11 und 16 Finanzausgleichsgesetz sowie § 15 Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz
Maßnahmen zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit in einem zunehmend flexiblen, von erneuerbaren Energien bestimmten Stromsystem: Schaffung eines Kapazitätsmarktes für das Zieljahr 2031 als Anreizrahmen für Investitionen in gesicherte Leistung, Beginn der diesbez. wettbewerblichen Ausschreibungen im Jahr 2026, zunächst betr. Förderung von Neuanlagen mit Langzeitkapazitäten, später auch betr. Ertüchtigung bestehender Anlagen, Kleinanlagenpools und regelbarer Lasten, besondere Berücksichtigung von Geboten für den netztechnischen Süden, Auszahlung der Vergütung für die Vorhaltung elektrischer Leistung durch den Übertragungsnetzbetreiber, Errichtung neuer Kraftwerke "Wasserstoff-ready", zwingende Klimaneutralität aller geförderten Kraftwerke ab 2045;<br />
Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (<strong>Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz </strong>– StromVKG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung Anlage Abschnitt 8 Besondere Gebührenverordnung BNetzA; Verordnungsermächtigung<br />
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Bezug: Verordnung (EU) 2019/943 vom 5. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl. L 138, 14.06.2019, S. 54)<br />
Bericht Versorgungssicherheit Strom - Stand und Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Elektrizität, Bundesnetzagentur, September 2025<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> technologieoffenere Ausgestaltung der Kriterien für Langzeitkapazitäten, Anpassung der Regelungen für Anlagenpools, zur regionalen Verteilung (Nord-Süd-Bonus) sowie betr. Pönale und Sicherheitsleistungen, Anhebung des Höchstgebotswerts auf 244 Euro pro Kilowattstunde, Klarstellungen, redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen; Annahme einer Entschließung: Vereinfachung des Präqualifizierungsverfahrens für Kleinanlagenpools, konsequente Umsetzung der Beschlüsse des Koalitionsausschusses zum Smart-Meter-Rollout, Evaluierung der ersten Ausschreibungsrunde für Langzeitkapazitäten, insbes. hinsichtlich einer ausgewogenen regionalen Verteilung, Sicherstellung des Anschlusses von Kraftwerksstandorten an das Wasserstoff-Kernnetz;<br />
Änderung zahlreicher §§ und Anlagen Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz, zusätzliche Änderung § 1 Besondere Gebührenverordnung BNetzA<br />
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Bezug: Verständigung des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 auf eine Beschleunigung der Digitalisierung der Netze
Einführung technologieoffener, flexibler und praxistauglicher Regelungen für die Modernisierung der Wärmeversorgung von Gebäuden mit dem Ziel des überwiegend CO2-freien Betriebs neuer Heizungen: Entfall der Vorgabe eines pauschalen Anteils von mind. 65 Prozent erneuerbarer Energien für alle Neu- und Bestandsbauten, verbindliche Beimischung eines aufwachsenden Anteils CO2-neutraler Brennstoffe bei neu einzubauenden Gas- und Ölheizungen ab 2029 ("Bio-Treppe"), hälftige Aufteilung bestimmter Betriebskosten fossiler Heizungen zwischen Vermieter und Mieter, Einführung einer Grüngas-/Grünheizöl-Quote für Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl ab 2028, Evaluierung der Regelungen im Jahr 2030 bez. ihres Beitrags zur Erreichung der Klimaschutzziele; Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie mit neuen bzw. aktualisierten Vorgaben betr. Renovierungsanforderungen für bestehende Nichtwohngebäude, Einführung von Nullemissionsgebäuden, Bereitstellung von Ladeinfrastruktur, Nutzung von Solarenergie bei Neubauten, Ausstellung von Energieausweisen, Ermittlung der Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen von Gebäuden, Inspektionspflichten für Klimaanlagen, Anforderungen an Gebäudeautomation, Berechnung der Gesamtenergieeffizienz; redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen;<br />
Konstitutive Neufassung Gebäudeenergiegesetz unter dem Titel Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (<strong>Gebäudemodernisierungsgesetz</strong> – GModG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung und Änderung versch. §§ Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz sowie Änderung des Langtitels in Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten und zur Aufteilung der Betriebskosten bei Einbau einer mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickten Heizungsanlage, Einfügung § 559f und Änderung §§ 555b und 559e Bürgerliches Gesetzbuch sowie versch. §§ Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, Folgeänderungen in 7 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen, Aufhebung Gebäudeenergiegesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung<br />
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Bezug: Richtlinie (EU) 2024/1275 vom 24. April 2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Abl. L 2024/1275, 08.05.2024, S. 1)<br />
Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Abschaffung des Heizungsgesetzes<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen; Annahme einer Entschließung
Maßnahmen zur Modernisierung des Flaggen-, Schiffsregister- und Seefischereirechts: Benennung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) als Flaggenbehörde mit sämtlichen Zuständigkeiten, einheitliche Normierung des Flaggenregisters und des Internationalen Seeschifffahrtsregisters auf Gesetzesebene einschl. einer einheitlichen datenschutzrechtlichen Regelung, Recht zum Führen der Bundesflagge für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland bei Benennung einer beauftragten Person im Inland, Rechtsvereinfachungen, Aufhebung veralteter Regelungen; Ermächtigungsgrundlage für die Länder zur Einführung eines neuen elektronischen Abrufverfahrens aus dem Schiffsregister für jedermann bei gleichzeitiger Abschaffung des bisherigen eingeschränkten automatisierten Abrufverfahrens; Benennung einer beauftragten Person gegenüber dem BSH als Voraussetzung für die Erteilung bzw. Gültigkeit einer Fanglizenz an Personen ohne Wohnsitz in Deutschland bzw. bei Wohnsitzverlagerung ins Ausland, Erfüllung unionsrechtlicher Vorgaben betr. die Dokumentation der Schwere von Verstößen gegen die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik in der nationalen Verstoßdatei, rechtsförmliche Änderungen; redaktionelle Änderungen, Anpassungen und Korrekturen, Folgeänderungen;<br />
Aufhebung und Änderung zahlreicher §§ Flaggenrechtsgesetz sowie Einfügung der amtlichen Abkürzung FIRG, Einfügung, Aufhebung und Änderung zahlreicher §§ und Anlagen in weiteren 2 Gesetzen und 5 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br />
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Bezug: Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vom 20. November 2009 zur Einführung einer Kontrollregelung der Union zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 847/96, (EG) Nr. 2371/2002, (EG) Nr. 811/2004, (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 2115/2005, (EG) Nr. 2166/2005, (EG) Nr. 388/2006, (EG) Nr. 509/2007, (EG) Nr. 676/2007, (EG) Nr. 1098/2007, (EG) Nr. 1300/2008, (EG) Nr. 1342/2008 sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1627/94 und (EG) Nr. 1966/2006 (ABl. L 343, 22.12.2009, S. 1) ; Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 vom 29. September 2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1936/2001 und (EG) Nr. 601/2004 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1093/94 und (EG) Nr. 1447/1999 (ABl. L 286, 29.10.2008, S. 1)
Bürokratieabbau zur Erhöhung von Eigenverantwortung und Flexibilität der Apotheker, u.a. betr. Austauschmöglichkeiten von Arzneimitteln, Nullretaxation, Preisbindung, Apothekenleitung durch zwei Personen, Übermittlung von Verschreibungen, Betäubungsmittelaufbewahrung und Apothekeneinkaufspreise; Erhalt von Apothekenstandorten vor allem im ländlichen Raum durch Zuschuss für Teilnotdienste, Weiterentwicklung von Zweigapotheken, erleichterte Neugründung und vorübergehende Vertretung von Apothekenleitungen; Erweiterung der Aufgaben in der Gesundheitsversorgung betr. Prävention und Früherkennung, Impfmöglichkeiten, Arzneimittelabgabe ohne ärztliche Verschreibung und Schnelltests; weitere Regelungen;<br />
Änderung von 7 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen betr. Aufhebung der ärztlichen Verschreibungspflicht bei Dauermedikationen, Stärkung der pharmazeutischen Biotechnologie in Deutschland, Evaluation bestimmter Regelungen durch die maßgeblichen Spitzenorganisationen mit Berichterstattung an das BMG, Verantwortlichkeiten und Betriebserlaubnis bei Zweigapotheken, Berechtigung zur Blutentnahme durch Apotheker, Abrechnung und Finanzierung pharmazeutischer Dienstleistungen, vorübergehende Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebs durch pharmazeutisch-technische Assistenten, Durchführung von Schutzimpfungen und Delegationsmöglichkeiten, Finanzierung von Notdiensten, Meldepflichten bei COVID-19 und weiteren Atemwegserkrankungen u.a.; Klarstellungen, Folgeänderungen, redaktionelle Korrekturen;<br />
Änderung einer weiteren Rechtsverordnung
Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung und Anwendung europäischer Vorgaben im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung: Regelung der Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden, Festlegung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung als Beauftragte Stelle, Einführung eines Tatbestands betr. Ressourceneffizienz-Anforderungen, Klarstellungen u.a. zu Kennzeichnungs- und Informationspflichten der Hersteller, zur Mitwirkung und Zusammenarbeit der Wirtschaftsakteure mit der Marktüberwachung sowie betr. fachlich kompetenter Reparateure, Anpassung der Bußgeldregelungen; Erweiterung des Kreises der Empfänger von Einzeldaten durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; Klarstellungen, redaktionelle Aktualisierungen und Anpassungen, Folgeänderungen;<br />
Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung von Produkten (<strong>Ökodesign-Gesetz</strong> – ÖkodesignG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung zahlreicher §§ Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie Änderung des Langtitels in Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Personenkraftwagen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen, Folgeänderungen in 3 Gesetzen, Änderung §§ 1, 2, 3 und 5 Mineralöldatengesetz, Aufhebung Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten (EVPG); Verordnungsermächtigung<br />
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Bezug: Verordnung (EU) 2024/1781 vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG (ABl. L 2024/1781, 28.06.2024, S. 1) ; Verordnung (EU) 2017/1369 vom 4. Juli 2017 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU (ABl. L 198, 28.07.2017, S. 1) ; Richtlinie 2009/125/EG vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (ABl. L 285, 31.10.2009, S. 10) ; Richtlinie 1999/94/EG über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch (ABl. L 12, 18.01.2000, S. 16)<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Anpassungen betr. der Definition von Hersteller, Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden und notifizierenden Behörde sowie der Regelung zum Inkrafttreten; Verschiebung des Wirksamwerdens der 65-Prozent-EE-Anforderung beim Einbau einer Heizung auf den 1. November 2026; Annahme einer Entschließung: frühzeitige Information über absehbaren nationalen Anpassungsbedarf, praxistaugliche, mittelstandsgerechte und möglichst bürokratiearme Ausgestaltung künftiger produktspezifischer Ökodesign-Regelungen, frühzeitige Einbeziehung betroffener Praxisakteure, Prüfung der rechtssicheren Einbindung fachlich geeigneter Reparaturbetriebe außerhalb der Handwerksordnung (HwO) sowie der Anerkennung weiterer geeigneter Nachweis- oder Registrierungslösungen neben den Verzeichnissen nach der HwO, rechtzeitige Unterrichtung des zuständigen BT-Ausschusses über das Ergebnis der Prüfung und weiteren Anpassungsbedarf vor einer künftigen Gesetzesnovellierung;<br />
Erneute Änderung §§ 2, 13 und 14 Ökodesign-Gesetz und § 15 Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz sowie zusätzliche Änderung § 71 Gebäudeenergiegesetz
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats); Änderungen; Annahme einer Entschließung
Steuerliche Entlastung von Passagierluftverkehrsunternehmen durch Senkung der gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze auf das Niveau vor dem 1. Mai 2024;<br />
Änderung § 11 Luftverkehrsteuergesetz
Neuregelung zur Systematisierung der Befugnisse zur beschränkten geschäftsmäßigen sowie der unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen einschließlich "Tax Law Clinics" an oder im Umfeld von Hochschulen, Modernisierung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine, Wegfall des Leitererfordernisses bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberatern; Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes, Umkehr des Besteuerungsvorrangs zur Vermeidung zweifacher Besteuerung sowie Weitergeltung der Steuervergünstigungen für Personengesellschaften bei der Grunderwerbsteuer;<br />
Änderung von 8 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen sowie Folgeänderungen in 4 Gesetzen<br />
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Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 40/26 (GESTA D031) in geänderter Fassung<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Steuerbefreiung für Prämienzahlungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe oder vergleichbarer gemeinnütziger Organisationen oder unmittelbar aus Haushaltsmitteln der Länder an Athleten für Platzierungen bei Olympischen oder Paralympischen Spielen; Folgeänderungen;<br />
Änderung eines weiteren Gesetzes
Umfangreiche Maßnahmen zur Vereinfachung des Vergaberechts, zum Bürokratieabbau sowie zur Digitalisierung und Beschleunigung von Vergabeverfahren betr. Vergaberegeln oberhalb der europarechtlich vorgegebenen Schwellenwerte, u.a. Erhöhung der EU-Schwellenwerte für Bundesoberbehörden, Flexibilisierung des Losgrundsatzes bei dringlichen Infrastrukturvorhaben, Erleichterung der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit, Vereinfachung von Leistungsbeschreibungen, Eignungskriterien sowie Nachweis- und Dokumentationspflichten, begrenzter Entscheidungszeitraum von Vergabekammern in Nachprüfungsverfahren, virtuelle Verfahrensführung, Verbesserung der Zahlungsmodalitäten, stärkere Berücksichtigung der Umstände von KMU, Erhöhung der allgemeinen Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro; Ermächtigungsgrundlage zur Regelung verpflichtender Anforderungen an die Beschaffung von klimafreundlichen Leistungen, Klarstellungen, redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen;<br />
Änderung zahlreicher §§ in 8 Gesetzen und 7 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br />
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Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 591/24 (GESTA 20. WP E067) in geänderter Fassung<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Beschränkung der Haftung der Mitglieder der Beschlussabteilungen des Bundeskartellamts im Innenverhältnis gegenüber dem Dienstherrn auf Fälle vorsätzlicher Amtspflichtverletzung, Abweichung vom Losgrundsatz bei aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) finanzierten Infrastrukturvorhaben sowie bestimmten Verkehrsinfrastrukturvorhaben bei Erreichen oder Überschreiten des Zweifachen des EU-Schwellenwertes, Evaluierung des Losgrundsatzes bis zum 30. September 2027, Erweiterung der allgemeinen Ausnahmen vom Vergaberecht auf Aspekte der Cybersicherheit und digitalen Souveränität, Nutzung der Ermächtigungsgrundlage insbes. zur Schaffung von Leitmärkten für emissionsarmen Stahl und Zement, Ermöglichung von Direktvergaben im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr bei geringfügigen Aufträgen, redaktionelle Änderungen und Anpassungen; Annahme einer Entschließung: kommunalfreundliche Anwendung der Regelungen zur Verwendung der SVIK-Mittel, aktive und engmaschige Begleitung der Local-Contents-Requirements im Industrial Accelerator Act auf EU-Ebene, Umsetzung der Ermächtigung zur Festlegung verbindlicher Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung von Leistungen bis zum 30. Juni 2027;<br />
Zusätzliche Einfügung, erneute und zusätzliche Änderung sowie Verzicht auf Änderung versch. §§ in 5 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen
Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Neuregelungen insbes. betr. Ausweitung des Anwendungsbereichs des Allgemein-Verbraucherdarlehensrechts auf Kreditformen wie Kleinstkredite, zinsfreie Finanzierungen und Buy-Now-Pay-Later-Modelle (BNPL), Erweiterung vorvertraglicher Informationspflichten, Abschaffung des Schriftformerfordernisses zugunsten der Textform für den Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehen, Verschärfung der Kreditwürdigkeitsprüfung, Begrenzung des Widerrufsrechts von Verbrauchern auf max. zwölf Monate und 14 Tage, Kodifizierung der vom BGH entwickelten Zinsgrenzen, Anpassungen im Wettbewerbs-, Gewerbe-, Aufsichts- und Preisangabenrecht;<br />
Gesetz zur Aufsicht über Verbraucherkredite im Rahmen der Absatzfinanzierung (<strong>Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz</strong> – AbsFinAG) als Art. 14 der Vorlage, Änderung und Einfügung zahlr. §§ und Anlagen in weiteren 10 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br />
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Bezug: Richtlinie (EU) 2023/2225 vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG (ABl. L, 2023/2225, 30.10.2023, S. 1)<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge),<strong> Gesetz zur Förderung klimaneutraler Mobilität</strong> (KliNeMFöG) als Art.15 der Vorlage; Änderungen, Annahme einer Entschließung
Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben betr. Verfahren zum raschen Inverkehrbringen krisenrelevanter Waren infolge eines Binnenmarkt-Notfalls: Zuständigkeit der Marktüberwachungsbehörden für die Genehmigung des Inverkehrbringens von Gasgeräten oder persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ohne Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens; Regelung der Meldewege, Etablierung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin als nationalen Knotenpunkt für Mitteilungen der Behörden an die Europäische Kommission, Bußgeldtatbestände;<br />
Änderung zahlreicher §§ Gasgerätedurchführungsgesetz und PSA-Durchführungsgesetz<br />
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Bezug: Verordnung (EU) 2024/2748 vom 9. Oktober 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011, (EU) 2016/424, (EU) 2016/425, (EU) 2016/426, (EU) 2023/988 und (EU) 2023/1230 in Bezug auf Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung, die Konformitätsvermutung, die Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die Marktüberwachung aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls (ABl. L 2024/2748, 08.11.2024, S. 1) ; Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates vom 9. März 2016 (ABl. L 81, 31.03.2016, S. 51) ; Verordnung (EU) 2016/426 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/142/EG vom 9. März 2016 (ABl. L 81, 31.3.2016, S. 99)<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA); Anpassung der Bestellungspflichten von Sicherheitsbeauftragten an die tatsächliche Gefährdungsbeurteilung in Betrieben, Anhebung des Schwellenwerts in Unternehmen für die verpflichtende Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von 20 auf 50 oder mehr Beschäftigte, Reduzierung der Mindestanzahl auf einen Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen mit regelmäßig weniger als 250 Beschäftigten bei Nichtvorliegen einer besonderen Gefährdungslage, Anordnungsbefugnis für Unfallversicherungsträger unabhängig von der Unternehmensgröße, Bußgeldvorschriften; Flexibilisierung bez. der Festlegung der im Binnenmarkt-Notfall zuständigen Behörden;<br />
Zusätzliche Änderung §§ 22 und 209 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch, erneute Änderung § 6 Gasgerätedurchführungsgesetz und § 6 PSA-Durchführungsgesetz
Erweiterung des Kreises der Organspender und -empfänger sowie Aufbau eines nationalen Programm zur Überkreuzlebendnierenspende zwischen inkompatiblen Organspendepaaren und Ermöglichung einer nicht gerichteten anonymen Nierenspende: Zulässigkeit einer Lebendorganspende auch bei Existenz eines verstorbenen Spenders, Annahme inkompatibler Organspendepaare und anonymer Nierenspender, Datenübermittlung an eine zentrale Stelle sowie Organisation der Entnahme und Übertragung durch die Transplantationszentren, entsprechende Erweiterung der Ermächtigung der Bundesärztekammer zur Feststellung des Standes der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, Stärkung des Spenderschutzes durch erweiterte Aufklärungspflichten und psychosoziale Beratung, Erweiterung der Spende von Organen und Gewebe in besonderen Fällen, Registeranbindung der Gewebeeinrichtungen u.a.;<br />
Änderung und Einfügung versch. §§ Transplantationsgesetz und Folgeänderungen in 7 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br />
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Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 378/24 (GESTA 20. WP M044) in geringfügig geänderter Fassung<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Erweiterung der Möglichkeiten von Überkreuznierenspenden und Änderungen zur Erteilung von Auskünften aus dem Register; redaktionelle Bereinigung
Umsetzung der überarbeiteten IVS-Richtlinie sowie Durchführung dazugehöriger EU-Rechtsakte betr. die Einführung, den Betrieb und die Qualitätssicherung von intelligenten Verkehrssystemen (IVS) zur Förderung der Digitalisierung, Interoperabilität, Transparenz, Effizienz und Sicherheit im Verkehrssektor: Begriffsbestimmungen, Pflichten zur Beachtung der erlassenen Spezifikationen bei der Einführung von IVS-Diensten durch zuständige Stellen, Verpflichtungen zur Datenbereitstellung durch Dateninhaber über den Nationalen Zugangspunkt (NAP), u.a. dynamische Auslastungsinformationen für alle straßen- und schienengebundenen Linienverkehre, Regelungen zum Betrieb des NAP durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV), Erweiterung der Aufgaben der Nationalen Stelle (Bundesanstalt für Straßenwesen), Verpflichtungen zur Abgabe von Eigenerklärungen durch Dateninhaber, Einführung eines automatisierten Systems zur Verbesserung der Datenqualität, Berichtspflichten des BMV gegenüber der Europäischen Kommission, Verarbeitung personenbezogener Daten; Gesetzesevaluation fünf Jahre nach Inkrafttreten, Folgeänderungen;<br />
Konstitutive Neufassung Intelligente Verkehrssysteme Gesetz unter dem Titel Gesetz über intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und über die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt (<strong>Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetz</strong> – IVSG) als Art. 1 der Vorlage, Aufhebung §§ 3a, 3b und 3c und Änderung §§ 1, 2 und 57 Personenbeförderungsgesetz, § 9 Bundesfernstraßenmautgesetz sowie Anhang 7 BSI-Kritisverordnung, Aufhebung Mobilitätsdatenverordnung zum 1. Dezember 2028, Aufhebung Intelligente Verkehrssysteme Gesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung<br />
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Bezug: Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (ABl. L 234, 22.09.2023, S. 1) ; Richtlinie (EU) 2023/2661 vom 22. November 2023 zur Änderung der Richtlinie 2010/40/EU zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (Abl. L 2023/2661, 30.11.2023, S. 1) ; Richtlinie 2010/40/EU vom 7. Juli 2010 zum Rahmen für die Einführung Intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (ABl. L 207, 06.08.2010, S. 1) ; Delegierte Verordnung (EU) 2022/670 vom 2. Februar 2022 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/40/EU hinsichtlich der Bereitstellung EU-weiter Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste (Abl. L 122, 25.04.2022, S. 1) ; Delegierte Verordnung (EU) 2017/1926 vom 31. Mai 2017 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/40/EU hinsichtlich der Bereitstellung EU-weiter multimodaler Reiseinformationsdienste (Abl. L 272, 21.10.2017, S. 1) ; Delegierte Verordnung (EU) Nr. 886/2013 vom 15. Mai 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/40/EU in Bezug auf Daten und Verfahren für die möglichst unentgeltliche Bereitstellung eines Mindestniveaus allgemeiner für die Straßenverkehrssicherheit relevanter Verkehrsinformationen für die Nutzer (Abl. L 247, 18.09.2013, S. 6) ; Delegierte Verordnung (EU) Nr. 885/2013 vom 15. Mai 2013 zur Ergänzung der IVS-Richtlinie 2010/40/EU in Bezug auf die Bereitstellung von Informationsdiensten für sichere Parkplätze für Lastkraftwagen und andere gewerbliche Fahrzeuge (Abl. L 247, 18.09.2013, S. 1) ; Delegierte Verordnung (EU) Nr. 305/2013 vom 26. November 2012 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die harmonisierte Bereitstellung eines interoperablen EU-weiten e Call-Dienstes (ABl. L 91, 03.04.2013, S. 1 ; Abl. L 2024/1084, 12.04.2024, S. 1) ; Beschluss 585/2014/EU vom 15. Mai 2014 über die Einführung des interoperablen EU-weiten eCall-Dienstes (Abl. L 164, 03.06.2014, S. 6)<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Geltung der allgemeinen Datenbereitstellungsplicht nur für in maschinenlesbarer Form vorliegende Daten, Begrenzung der Bereitstellungspflicht auf Auslastungsdaten für straßen- und schienengebundene Linienverkehrsdienste des Personennahverkehrs, Einführung einer Registrierungspflicht für Datennutzer mit Nutzungszweckangabe, unverzügliche und vollständige und gegenüber den Dateninhabern neutrale und diskriminierungsfreie Weiterverwendung der Daten durch die Reiseinformationsdienstleister, erleichtertes Verfahren für die Abgabe der Eigenerklärungen der Dateninhaber, Konkretisierung der Aufgaben der Stellen sowie der Vorgaben zur Beteiligung des Bundesrates betr. den Erlass von Rechtsverordnungen;<br />
Erneute Änderung §§ 5, 8, 10 und 12 Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetz, Vorziehen der Aufhebung der Mobilitätsdatenverordnung auf den 30. November 2028
Durchführungsbestimmungen zur Anwendung europäischer Vorgaben zur Stärkung der Datenwirtschaft und Förderung eines Datenmarktes durch Erhöhung der Verfügbarkeit hochwertiger Daten sowie Erleichterung des Datenzugangs und der Datennutzung: Benennung der Bundesnetzagentur (BNetzA) als zuständige Behörde für die Anwendung, Überwachung und Durchsetzung der Datenverordnung sowie als zentrale Anlaufstelle für Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten zur Einholung von Stellungnahmen, Festlegung einer Sonderzuständigkeit für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) bezügl. des Schutzes personenbezogener Daten, Regelungen zur Zusammenarbeit mit dem BfDI und sektoralen Behörden, zum Beschwerdeverfahren und zur Zulassung von Streitbeilegungsstellen, Normierung von Bußgeldtatbeständen;<br />
Gesetz zur Anwendung und Durchsetzung der Datenverordnung (<strong>Datenverordnung-Anwendungs-und-Durchsetzungs-Gesetz</strong> – DADG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 54d und 87b Urheberrechtsgesetz<br />
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Bezug: Verordnung (EU) 2023/2854 vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Datenverordnung) (Abl. L 2023/2854, 22.12.2023, S. 1)<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellung zur jeweiligen Zuständigkeit der BNetzA bzw. der Landesdatenschutzbehörden bei Datenverlangen öffentlicher Stellen des Bundes bzw. der Länder sowie zu den Ermittlungsbefugnissen der BNetzA, Streichung von Bußgeldtatbeständen, insbesondere zur Entlastung von KMU und Start-ups, redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen; Annahme einer Entschließung: Durchführung der vorgesehenen Evaluierung der festgelegten nationalen Aufsichts- und Behördenstruktur bis spätestens 2028, einschl. Prüfung personellen Mehrbedarfs, Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der BNetzA mit IT-Sachmitteln und Personalressourcen;<br />
Erneute Änderung versch. §§ Datenverordnung-Anwendungs-und-Durchsetzungs-Gesetz
Regelungsvorhaben im Straßenverkehrsrecht zur weiteren Digitalisierung der Verwaltung: Ausbau der temporären digitalen Zulassungsbescheinigung Teil I zu einer allg. Regelung, Einführung des digitalen Führerscheins als ergänzendes Dokument zum Kartenführerschein, Ermöglichung der digitalen Parkraumkontrolle, Schaffung einer EU-Vorgaben umsetzende und mit der Datenschutzgrundverordnung konformen Grundlage zur Erteilung von Auskünften durch das Kraftfahrt-Bundesamt aus der Zentralen Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) sowie Ermöglichung einer FIN-basierten digitalen Auskunft aus der sog. Rückrufdatenbank, Ausweitung der Auskunftserteilung aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) im automatisierten Verfahren auf das Umweltbundesamt und die Bundesanstalt für Straßenwesen, Anpassung der Begrifflichkeiten der "hoch- oder vollautomatisierten" Fahrfunktion an internationale Standards, Schaffung eines Bußgeldtatbestandes zur Verhinderung des sog. Punktehandels, Lockerung der Verordnungsermächtigung zur Einräumung von Parkbevorrechtigungen, Klarstellungen, Folgeänderungen, redaktionelle Änderungen;<br />
Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ in 2 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen<br />
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Bezug: Richtlinie (EU) 2025/2205 vom 22. Oktober 2025 über den Führerschein, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 und der Richtlinie (EU) 2022/2561 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/126/EG und der Verordnung (EU) Nr. 383/2012 (Abl. L 2025/2205, 05.11.2025, S. 1) ; Verordnung (EU) 2018/858 vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG (ABl. L 151, 14.06.2018, S. 1)<br />
Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur digitalen Verwaltung und zum Bürokratieabbau<br />
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 92/25 (GESTA 20. WP J035) in geänderter Fassung<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Erweiterung des Kreises der beim Anwohnerparken potentiell privilegierten Personengruppen, z.B. um Handwerker und Pflegedienste, Reduzierung des technischen Aufwandes bei der Speicherung von Kennzeichen, Erweiterung der Protokollierungsvorschriften bei Videokontrollen, Ausweitung der Sanktionierung des Punktehandels auf den privaten Bereich, Verlängerung der Frist für die Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten auf sechs Monate, Ermöglichung der freiwilligen Anerkennung des digitalen Führerscheins durch andere Staaten, Berechtigung des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Verarbeitung weiterer Informationen für die Erstellung des digitalen Führerscheins und den Betrieb des Anwenderprogramms, übergangsweise Ausstellung des Scheins ohne Lichtbild, Folgeänderung, redaktionelle Korrektur; Annahme einer Entschließung: Vorlage einer fakten- und wissenschaftsbasierten Entscheidungsgrundlage zu Verhaltensregeln und Sanktionen betr. das Führen von Fahrrädern und Pedelecs im Straßenverkehr, insbes. Prüfung der Herabsetzung der Promillegrenze und Einführung eines Bußgeldtatbestands; Anpassung der Straßenverkehrsordnung zur Stärkung des Schutzes von Einsatzkräften: verpflichtende Geschwindigkeitsreduzierungen und Abstandsregeln beim Passieren von Einsatzstellen, Schaffung eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes;<br />
Zusätzliche Änderung § 63 und erneute Änderung versch. §§ Straßenverkehrsgesetz, § 4 Fahrerlaubnis-Verordnung sowie § 16 Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung
Durchführungsbestimmungen zur Anwendung europäischer Vorgaben zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen: Benennung der Bundesnetzagentur (BNetzA) als einheitliche digitale Zugangsstelle, Ermöglichung des automatisierten digitalen Datenaustausches zwischen den Behörden von Bund, Ländern und Kommunen, den Statistikämtern sowie der Wirtschaft (Online-Plattformen, Gastgeber von Kurzzeit-Unterkünften) über die BNetzA als zentrale Service-Plattform und Datendrehscheibe, Benennung der BNetzA und der Koordinierungsstelle für digitale Dienste als Durchsetzungs- und Bußgeldbehörde für bestimmte Pflichten der Online-Plattformen; Bündelung der Durchsetzung von Verboten ungerechtfertigter herkunftsbezogener Diskriminierungen sowie weiterer diskriminierender Bestimmungen nach EU-Recht bei der BNetzA;<br />
Einfügung und Änderung versch. §§ Digitale-Dienste-Gesetz, Änderung §§ 191, 202, 203 und 228 Telekommunikationsgesetz sowie § 6 und Aufhebung § 5 Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer<br />
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Bezug: Verordnung (EU) 2024/1028 vom 11. April 2024 über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Abl. L 2024/1028, 29.04.2024, S. 1) ; Verordnung (EU) 2018/302 vom 28. Februar 2018 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2006/2004 und (EU) 2017/2394 sowie der Richtlinie 2009/22/EG (ABl. L 601, 02.03.2018, S. 1) ; Richtlinie 2006/123/EG vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. EG Nr. L 376, 27.12.2006, S. 36)<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Annahme einer Entschließung: Sicherstellung einer stellenneutralen Umsetzung des Vorhabens durch den Abbau von vier gleichwertigen Stellen aus dem vorhandenen Stellenbestand im Einzelplan 09 (BMWE) oder bei der BNetzA, diesbez. Identifizierung und Ausweisung von Umschichtungspotenzialen und Synergieeffekten durch digitale bürokratiearme Verfahren und KI-gestützte Prozesse sowie Prüfung von Doppelstrukturen bei den beteiligten regulatorischen Einheiten, konsequente Umsetzung des 8-Prozent-Ziels aus dem Koalitionsvertrag betr. den Stellenabbau in der Bundesverwaltung
Regelung der Durchführungsbestimmungen des Daten-Governance-Rechtsakts zur Entwicklung eines Datenbinnenmarktes und einer vertrauenswürdigen und sicheren Datengesellschaft und Datenwirtschaft, insbes. der Zuständigkeiten und Befugnisse der beteiligten deutschen Behörden sowie der nationalen Ausgestaltung der Ordnungswidrigkeitsbestimmungen: Benennung der Bundesnetzagentur (BNetzA) als Aufsichtsbehörde betr. Anmeldeverfahren für Datenvermittlungsdienste und Registrierung von datenaltruistischen Organisationen sowie des Statistischen Bundesamtes als zuständige Behörde zur Unterstützung von Zugang zur Weiterverwendung von geschützten Daten gewährenden oder verweigernden öffentlichen Stellen, Normierung von Bußgeldtatbeständen im Fall des Verstoßes gegen die EU-Verordnung;<br />
Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (<strong>Daten-Governance-Gesetz</strong> - DGG) als Art. 1 der Vorlage; Verordnungsermächtigung<br />
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Bezug: Verordnung (EU) 2022/868 vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Daten-Governance-Rechtsakt) (ABl. L 152, 03.06.2022, S. 1)<br />
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 434/22 (GESTA 20. WP E060) in geringfügig geänderter Fassung<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Übertragung der Aufgabe der zentralen Informationsstelle an das Metadatenportal GovData, Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen, Klarstellung zum Verfahren betr. Anträgen zur Weiterverwendung geschützter Verwaltungsdaten, Streichung der vorgesehen Ermächtigung der BNetzA zum Erlass von Rechtsverordnungen betr. Gebührenerhebung; Annahme einer Entschließung: Durchführung der vorgesehenen Evaluierung der festgelegten nationalen Aufsichts- und Behördenstruktur bis spätestens 2028, einschl. Prüfung personellen Mehrbedarfs, Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der BNetzA mit IT-Sachmitteln und Personalressourcen, Unterstützung des Statistischen Bundesamtes bei der Automatisierung der Datenaufbereitung, Vorsehen von Ermäßigungen für KMU und Start-ups beim Erlass der Gebührenverordnung;<br />
Erneute Änderung §§ 2, 4 und 6 Daten-Governance-Gesetz
Schaffung eines effizienten Angebots zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen durch Straffung der Zertifizierungskriterien für mehr Transparenz, Standardisierung, Entbürokratisierung und Wettbewerb zwischen den Anbietern sowie geringeren Kosten, Einführung eines Altersvorsorgedepots ohne Garantien für eine chancenorientierte Kapitalanlage neben zweistufigen Garantieprodukten, auch als besonders einfaches Standardprodukt, Verteilung der Vertragsabschlusskosten auf die Laufzeit und Ermöglichung eines Anbieterwechsels ohne Wechselkosten, Flexibilisierung der Auszahlungsphase; grundlegende Vereinfachung der steuerlichen Förderung mit besonderem Fokus auf Kleinanleger mit beitragsproportionaler Zulagenförderung, vereinfachter Kapitalentnahme, Bestandsschutz für bestehende Verträge u.a.,<br />
Änderung von 5 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen und Anpassungen betr. Förderberechtigung für Selbständige u.a., Besteuerung von Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Grundzulage und Kinderzulage, Datenübermittlungspflicht bei Altersvorsorgezulageanträgen, Besteuerung des Wohnförderkontos, Eigenheimrenten-Förderung, Altersvorsorgeverträge, Anbieterwechsel, Altersvorsorgedepot und Standarddepot, Auszahlungsphase, Kostenbegrenzung, Produktinformationsblatt, Informationspflichten für Anbieter u.a.; redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsvorschriften;<br />
Verordnungsermächtigung
Zustimmung zur ersten Voraussetzung zur Erweiterung der Liste mit Auswahlentscheidungen und zugelassenen Vorbehalte zu unter das BEPS-MLI-Übereinkommen fallenden 14 Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland um weitere 62 durch Notifikation gegenüber der OECD als Verwahrer
Vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 befristete Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin um jeweils 14,04 Cent je Liter zur Ermöglichung einer Preissenkung und damit Entlastung für Bürger und Wirtschaft sowie zeitweisen Dämpfung des kurzfristig eingetretenen Preisschocks;<br />
Änderung § 68 Energiesteuergesetz und § 109a Energiesteuer-Durchführungsverordnung<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderung betr. Bemessung der Entlastungssätze während der Gültigkeit der reduzierten Steuersätze
Sicherung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie, Stabilisierung des Tarifvertragssystems und Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen für tarifgebundene Arbeitgeber: Verpflichtung von Unternehmen, einschließlich Nach- und Verleihunternehmer, zur Gewährung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen bei der Ausführung öffentlicher Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge und Konzessionen des Bundes, Einrichtung einer Prüfstelle Bundestariftreue bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zur Kontrolle der Einhaltung der Tarifstandards und rechtsverbindlichen Feststellung von Verstößen, Sanktionierung von Verstößen durch Vertragsstrafen oder die außerordentliche Kündigung durch den Auftraggeber, Befreiung von Dokumentations- und Nachweispflichten bei Vorlage eines Zertifikats einer Präqualifizierungsstelle, Nachunternehmerhaftung, Rechtsanspruch für Arbeitnehmer, Folgeänderungen;<br />
Gesetz zur Sicherung der Tariftreue bei der Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen des Bundes (<strong>Bundestariftreuegesetz</strong> – BTTG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ in 5 weiteren Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung<br />
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Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 588/24 (GESTA 20. WP G038) in reduzierter Fassung<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Herausnahme der Lieferleistungen, erstmaliger Erlass einer Rechtsverordnung (RVO) durch das BMAS nur im Benehmen mit dem BMWE, Ausweitung der privilegierten Zertifizierung auf an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien gebundene Unternehmen, Ausstellung eines Zertifikats auch bei Abweichung von der einschlägigen RVO, Nutzung der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) durch die Tariftreuekontrollstellen und Arbeitgeber zur anlassbezogenen elektronischen Abfrage bzw. Übermittlung von Entgeltbescheinigungsdaten, Unterrichtung der Prüfstellen über mögliche Verstöße der Arbeitgeber gegen Tariftreueversprechen durch die Rentenversicherungsträger, Folgeänderungen, Inkrafttreten;<br />
Erneute Änderung versch. §§ Bundestariftreuegesetz und zusätzliche Einfügung § 108c Viertes Buch Sozialgesetzbuch sowie zusätzliche Änderung § 322 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
Klarstellung zur Einbeziehung der Angebote der Jugendarbeit öffentlicher oder anerkannter freier Träger während der Schulferien zur Gewährleistung des ab 1. August 2026 stufenweise in Kraft tretenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung;<br />
Änderung § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch<br />
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Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Heranziehung der Angebote anerkannter freier Träger der Jugendarbeit zur Erfüllung des Rechtsanspruchs<br />
Siehe auch GESTA I001<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Änderungen; Annahme einer Entschließung
Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bereich der Wasserstoffinfrastruktur und damit des Markthochlaufs von Wasserstoff insgesamt im Rahmen der Transformation zur klimaneutralen Volkswirtschaft und gemäß EU-Vorgaben im Energie- und Klimabereich: Verankerung des Grundsatzes der Erzeugung, Anlandung und Verteilung von Wasserstoff in überragendem öffentlichem Interesse und der öffentlichen Sicherheit dienend, Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung für immissionsschutzrechtliche und wasserrechtliche Verfahren, Planfeststellungsverfahren sowie Umweltverträglichkeitsprüfung, insbes. durch Vorgaben für den digitalen Austausch von Planungsunterlagen, Einführung oder Verkürzung behördlicher Fristen bei der Bearbeitung von Antragsunterlagen, Erleichterungen bei der Umrüstung bestehender Gasleitungen und -speicher in Wasserstoffleitungen und -speicher, erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts für bestimmte Verfahren, Übernahme und Anwendung von Instrumenten der Beschaffungsbeschleunigung im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren für Vorhaben des Wasserstoffmarkthochlaufs;<br />
Gesetz zur planungs- und genehmigungsrechtlichen Beschleunigung von Erzeugung, Speicherung, Import und Transport von Wasserstoff (<strong>Wasserstoffbeschleunigungsgesetz</strong> – WasserstoffBG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung und Änderung versch. §§ in 6 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung<br />
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Bezug: Richtlinie (EU) 2023/2413 vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates (ABl. L, 2023/2413, 31.10.2023, S. 1)<br />
Vorgaben zur Netto-Treibhausgasneutralität im Bundes-Klimaschutzgesetz siehe GESTA 19. WP N030<br />
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 265/24 (GESTA 20. WP E052) in geänderter Fassung<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Erweiterung des Anwendungsbereichs auf weitere Anlagen, u.a. solche zur Umwandlung flüssiger organischer Wasserstoffträger zu Wasserstoff, zum Import von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs sowie Dampfreformierungs- und Hydrierungsanlagen, Ermöglichung von Planfeststellungsverfahren für den Anschluss von Elektrolyseuren an das Stromnetz, Erweiterung des Behördenbegriffs auf die Träger öffentlicher Belange, Übertragung von Regelungen auf die Änderung und den Betrieb von Gasversorgungsleitungen im Zusammenhang mit der Umstellung auf Wasserstoff, Beschleunigung und rechtssichere Ausgestaltung bereits begonnener Verfahren, Vermeidung doppelter Strukturen im Rahmen der wasserrechtlichen Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren, Folgeänderungen; Annahme einer Entschließung: Vorlage von Regelungen zur besonderen Bedeutung von Transformationsprojekten der Hafeninfrastruktur sowie zur gezielten Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen, insbes. kleiner Handwerksbetriebe, im Rahmen des Wasserstoffhochlaufs, Einsatz für die Verlängerung der Strompreiskompensation über das Jahr 2030 hinaus und die Erhaltung der geltenden Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure, Prüfung einer auch zukünftigen Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten von Elektrolyseuren durch die Bundesnetzagentur;<br />
Erneute Änderung §§ 2, 3, 9 und 10 Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, § 16c Bundes-Immissionsschutzgesetz, § 48 Verwaltungsgerichtsordnung, §§ 11c und 70 Wasserhaushaltsgesetz und §§ 43a und 43l sowie zusätzliche Änderung §§ 35j, 43 und 118 Energiewirtschaftsgesetz
Erleichterung der praktischen Umsetzung der Änderungen in der vergangenen Wahlperiode zur qualitativen und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung: Änderung der Regelungen zur Finanzierung des Transformationsfonds, Erweiterung von Ausnahmeregelungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen und Kooperationsmöglichkeiten zwischen Krankenhäusern und weiteren Leistungserbringern, Überarbeitung von Leistungsgruppen und deren Qualitätskriterien für Krankenhausbehandlungen, Anpassung von Zwischenfristen insbes. zur Einführung der Vorhaltevergütung und betr. Prüfungen des Medizinischen Dienstes zu den Leistungsgruppen u.a.;<br />
Änderung von 5 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br />
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Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Fortentwicklung der Krankenhausreform<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> weitreichende Änderungen und Ergänzungen, u.a. betr. Einflussmöglichkeiten der Länder, Verkürzung von Wartezeiten, Transparenz der Behandlungsqualität, Prüfungen zu Qualitätskriterien, Strukturmerkmalen, Qualitätsanforderungen und Vorgaben bei Zuschlägen im Krankenhaus, Leistungsgruppen, förderfähige Vorhaben, Pflegesätze und Pflegepersonaluntergrenzen; verlängerte Umsetzungsfristen, Ausnahmeregelungen und Finanzierungsfragen;<br />
Änderung von weiteren 3 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung
Zustimmung zu dem am 9. Dezember 2022 in Berchtesgaden unterzeichneten Abkommen: Wahrung der Sicherheit im Luftraum durch grenzüberschreitenden militärischen Flugverkehr sowie systematischen Austausch von Informationen über die allgemeine Lage im Luftraum<br />
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Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 500/24 (GESTA 20.WP XH001)
Anpassung an EU-Recht bzgl. der Fortentwicklung der Regelungen zu fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) sowie ozonschichtschädigenden Stoffen: Streichung bislang rein national geregelter Inverkehrbringensverbote sowie der Regelung zur nationalen Kennzeichnungspflicht, vorübergehendes Verbot des Verkehrs mit F-Gasen und ozonschichtschädigenden Stoffen als Sanktion gegen Verstöße des Bereitstellungsverbots, Pflicht zur Beschaffung einer Quotengenehmigung für entgegen der Quotenregelung in Verkehr gebrachter Erzeugnisse, Klarstellungen zur Informationspflicht in der Lieferkette, Erweiterung der Ermächtigungsgrundlage für die Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Anpassungen der Vorschriften über die Mitteilungspflichten an die SCIP-Datenbank, Ausnahmen im Interesse der Landesverteidigung;<br />
Einfügung § 23a sowie Änderung §§12i und 12j sowie weiterer §§ Chemikaliengesetz, Verordnungsermächtigung<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Änderungen