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Germany · Law · Gesetzgebung

09/410

Seventh law amending the Federal Training Assistance Act (G-SIG: 09020060)

enactedGermany· German Bundestag· DE

Introduced

16 April 1981

Last action

Status

Verkündet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

<b>Bezug:</b> Vierter Bericht nach Par. 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BT Drs. 9/206) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung zahlreicher §§ BAföG, Änderung § 150 Abgabenordnung: Anpassung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge um durchschnittlich 6,3 bzw 5,5 v.H. zum 1.4.1982, Zwischenanpassung der Freibeträge und Sozialpauschalen für das Jahr 1983; Neueingrenzung der Tatbestände der Förderung weiterer Ausbildungen, Verbesserung der Einkommenserfassung sowie stärkere Anrechnung des Elterneinkommens. Die Gesamtkosten einschließlich der Mehrkosten durch dieses act belaufen sich ab 1.4.82 bzw. 1.8./1.10.83 bis 1984 auf jährlich jeweils 3,69 Mrd DM, wobei 2,40 Mrd DM auf den Bund und 1,29 Mrd DM auf die Länder entfallen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die vorgesehene Reduzierung der Förderung von Zweitausbildungen wird gemildert zugunsten solcher Zusatzstudien, die für bestimmte Berufstätigkeiten rechtlich erforderlich sind, und zugunsten von Fachhochschulabsolventen. Der von der Kinderzahl abhängige relative Freibetrag vom Elterneinkommen wird vom zweiten Kind an weniger stark abgesenkt. Der Vomhundertsatz für die vom Einkommen abzugsfähigen Pauschalen für die soziale Sicherung wird um 1 v.H. statt um 0,5 v.H. abgesenkt. Es werden Anreize zur vorzeitigen Tilgung von Darlehensschulden gesetzt. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Abgabenordnung/Änderung § 150 AO betr Überprüfung der für die Ausbildungsförderung relevanten Daten über Einkommens- und Vermögensverhältnisse * Bedarfssatz gem. Bundesausbildungsförderungsgesetz/Anpassung der Bedarfssätze um durchschnittlich 6,5 bzw 5,5 v.H. zum 1.4.1982, Zwischenanpassung für des Jahr 1983; Anpassung der Freibeträge um durchschnittlich 6,5 bzw 5,5 v.H. zum 1.4.1982, Zwischenanpassung für das Jahr 1983 * Freibetrag gem.Bundesausbildungsförderungsgesetz/Anpassung der Freibeträge um durchschnittlich 6,5 bzw 5,5 v.H. zum 1.4.1982, Zwischenanpassung für das Jahr 1983 * Einkommen/Verbesserung der Einkommenserfassung im Bereich der Ausbildungsförderung sowie stärkere Anrechnung des Elterneinkommens

Machine translation from German. The official text remains authoritative.

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