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Germany · Law · Gesetzgebung

11/2421

Law amending the Party Act and other laws (G-SIG: 11020244)

enactedGermany· German Bundestag· DE

Introduced

8 June 1988

Last action

Status

Verkündet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

<b>Bezug:</b> Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14.07.1986 zu Par. 10b Einkommensteuergesetz und Par. 9 Körperschaftsteuergesetz, Bericht des Bundestagspräsidenten über die Entwicklung der Finanzen der Parteien vom 14.03.1988 (BT-Drs. 11/2007) <br><br><b>Inhalt:</b> Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit für Beiträge und Spenden an politische Parteien auf einen für alle Steuerpflichtigen gleichen Höchstbetrag von 60.000 DM, Neuregelung der Berechnung des Chancenausgleichs: die Relation zu den Zweitstimmen als Maßgabe für den Spendenausgleich, die Relation zur Mitgliederzahl als Maßgabe für den Beitragsausgleich, Koppelung steuerlicher und sonstiger Vergünstigungen für politische Parteien an die Erfüllung der Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung, Anpassung der Veröffentlichungsgrenze für Großspenden an die Geldwertentwicklung, Bemessung der Höhe einer Wahlkampfkostenerstattung nach dem Ergebnis der jeweils vorangegangenen Wahl, einheitlicher Grundfreibetrag bei der Wahlkampfkostenerstattung, Übergangsregelungen für die Dauer der 11. Wahlperiode; Änderung zahlreicher §§ des Parteiengesetzes, Änderung § 10b Einkommensteuergesetz, §§ 5 und 9 Körperschaftsteuergesetz, § 3 Vermögensteuergesetz und § 13 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Die Kosten durch die Änderungen beim Chancenausgleich bewegen sich zwischen einer theoretisch möglichen Mehrbelastung von 9 Mio DM und einer theoretisch möglichen Minderbelastung von 14 Mio DM, im Bereich der Wahlkampfkostenerstattung entstehen ab 1989 für den Bund jährlich Mehrbelastungen von ca. 17 Mio DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Einführung eines einheitlichen Sockelbetrags bei der Wahlkampfkostenerstattung, Einrichtung einer Kommission unabhängiger Sachverständiger beim Bundespräsidenten, die vor Änderungen in der Struktur und Höhe der Wahlkampfkostenerstattung dem Deutschen Bundestag Empfehlungen vorlegt, Heraufsetzung der Publizitätspflicht für Spenden auf 40.000 DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Steuerliche Abschreibung/Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Beiträgen und Spenden für Parteien * Spende/Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Parteispenden * Wahlkampfkosten/Neuregelung der Wahlkampfkostenerstattung * Steuerfreibetrag/Grundfreibetrag bei der Wahlkampfkostenerstattung * Einkommensteuergesetz/Abzugsfähigkeit von Parteibeiträgen und -spenden * Körperschaftsteuergesetz/ Abzugsfähigkeit von Parteibeiträgen und -spenden * Vermögensteuergesetz/Änd. § 3 VStG betr. Parteienfinanzierung * Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz/Änd. § 13 betr. Parteienfinanzierung * Parteienfinanzierung/Neuregelung der Parteienfinanzierung

Machine translation from German. The official text remains authoritative.

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