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Germany · Law · Gesetzgebung

11/4306

Law on the further development of data processing and data protection (G-SIG: 11020320)

enactedGermany· German Bundestag· DE

Introduced

30 December 1988

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Status

Verkündet

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Subjects

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Source updated

26 July 2022

Summary

<b>Bezug:</b> Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 (BVerfGE 65,1) Vergleiche auch den bereits in der 10. WP eingebrachten draft act zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, des Verwaltungsverfahrensgesetzes, des Bundesverfassungsschutzgesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes (s. GESTA 10. WP B86 und B90, Abschlußband S. 741 und 980) sowie den draft act über den Militärische Abschirmdienst (s. GESTA 10. WP B87 und H06, Abschlußband S. 977 und 1056) Siehe auch B22 und B41 <br><br><b>Inhalt:</b> Zusammenfassung und Präzisierung der Rechtsgrundlagen über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten in einem Artikelgesetz, besondere Berücksichtigung der Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auf der Grundlage des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983; Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes als Art. 1: Verstärkung der Zweckbindung bei der Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, Ausweitung der Rechte der Betroffenen, Zulässigkeitsvoraussetzungen für automatisierte Abrufverfahren, Ausweitung der Kontrollbefugnisse des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für den Bundesbeauftragten und seine Mitarbeiter; Änderung der §§ 2, 3, 26 und 30 des Verwaltungsverfahrensgesetzes: Vorschriften über den Umgang mit personenbezogenen Informationen im Bereich der öffentlich- rechtlichen Verwaltung; Neufassung des Bundesverfassungsschutzgesetzes als Art. 3: Festlegung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Errichten und Bereithalten gemeinsamer Datenbestände durch die Verfassungsschutzbehörden, Präzisierung der Vorschriften über die Erhebung und Übermittlung sowie die Berichtigung und Löschung personenbezogener Informationen, Schutzvorschriften für Minderjährige; MAD-act als Art. 4 und BND- act als Art. 5: Festlegung der Aufgaben und Befugnisse des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes, datenschutzrechtliche Vorschriften für die Erhebung und Übermittlung von Informationen im Bereich der Sicherheitsdienste. Für den Bund entstehen voraussichtlich keine Mehrbelastungen, den Ländern können Mehrkosten entstehen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes: Erweiterung des Auskunftsrechts des Bürgers, Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz durch den Deutschen Bundestag, Ausdehnung der verschuldensunabhängigen Haftung im öffentlichen Bereich, Regelung von Schadenersatzansprüchen, Zulässigkeitskriterien für die Übermittlung von listenmäßig zusammengefaßten Daten; Änderungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes: Konkretisierung des Begriffs der Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, Zusammenfassung der vom BfV anzuwendenden Methoden in einer Dienstvorschrift, Regelungen für das Abhören und Aufzeichnen des nicht-öffentlichen Wortes sowie für heimliche Bildaufnahmen, Präzisierung der Bestimmungen zur Datenübermittlung und Auskunfterteilung, Nichtzulässigkeit der Speicherung und Übermittlung von Daten über Minderjährige. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Bundesdatenschutzgesetz: Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes, Forschungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung; Bundesverfassungsschutzgesetz: Einfügung §§ 3a und 3b betr. Präzisierung der Aufgabenbeschreibung des Gesetzes und Aufgabenabgrenzung zwischen Bundesamt für Verfassungsschutz und Landesbehörden, Streichung des § 25; MAD-act: Aufgaben des MAD, Verfahren der Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung; Änderung § 69 10. Buch SGB: Schutz der Kindergelddaten bei den Bezügestellen des öffentlichen Dienstes. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Datenverarbeitung/Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes * Bundesdatenschutzgesetz/Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes * Bundesbeauftragter für den Datenschutz/ Ausweitung der Kontrollbefugnisse * Zeugnisverweigerungsrecht/ Zeugnisverweigerungsrecht für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz * Verwaltungsverfahrensgesetz/Änd. der §§ 2, 3, 26 und 30 VwVfG betr. Datenschutz im Verwaltungsverfahren * Sicherheitsgesetze/Datenschutz im Sicherheitsbereich * Bundesverfassungsschutzgesetz/Neufassung des BVerfSchG betr. Präzisierung des Datenschutzes * Informationelle Selbstbestimmung/ Gesetzliche Verankerung * MAD-act/Regelung der Befugnisse und des Datenschutzes für den MAD * BND-act/Regelung der Befugnisse und des Datenschutzes für den BND * Auskunfterteilung/Erweiterung des Auskunftsrechts des Bürgers * Bundestag/Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz durch den Deutschen Bundestag * Bundesamt für Verfassungsschutz/Zusammenfassung der vom BfV anzuwendenden Methoden in einer Dienstvorschrift * Bundesbeauftragter für den Datenschutz/ Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz durch den deutschen Bundestag * Bundesdatenschutzgesetz/Änderung des BDSG betr. Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes und zum Verhältnis von Forschungsfreiheit und Datenschutz * Freiheit von Forschung und Lehre/Änderung des BDSG betr. Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes und zum Verhältnis von Forschungsfreiheit und Datenschutz * Bundesverfassungsschutzgesetz/Einfügung der §§ 3a und 3b Bundesverfassungsschutzgesetz betr. Präzisierung des Gesetzeszwecks und Abgrenzung zu den Landesbehörden, Wegfall des § 25 * MAD-act/ Änderung des MADG betr. Aufgaben des MAD und Verfahren bei der Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen * Sicherheitsüberprüfung von Personen/Änderung des MADG betr. Aufgaben des MAD und Verfahren bei der Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen * Sozialgesetzbuch/ Änderung § 69 10. Buch SGB betr. Schutz der Kindergelddaten bei den Bezügestellen des öffentlichen Dienstes * Kindergeld/Änderung § 69 10. Buch SGB betr. Schutz der Kindergelddaten bei den Bezügestellen des öffentlichen Dienstes

Machine translation from German. The official text remains authoritative.

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