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Germany · Law · Gesetzgebung

11/5411

Act to improve the framework conditions of the financial markets (Financial Market Promotion Act) (G-SIG: 11020411)

enactedGermany· German Bundestag· DE

Introduced

11 August 1989

Last action

Status

Verkündet

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Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

<strong>Bezug:</strong> Eingebracht als &quot;draft act zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 20. Dezember 1985 zur Koordinierung der Vorschriften über gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (Investment-Richtlinie-act)&quot;; in der second reading zusammengeführt mit der BR-Initiative &quot;act zur Aufhebung des Kapitalverkehrsteuergesetzes&quot; D32, BT-Drs 11/4711 unter neuem Titel<br /> <br /> <strong>Europäische Impulse:</strong> Richtlinie 85/611/EWG des Rates vom 20.12.1985 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (ABl. Nr. L 375 vom 31.12.1985, S. 3), geändert durch die Richtlinie 88/220/EWG des Rates vom 22.3.1988 (ABl. Nr. L 2100 vom 19.4.1988, S. 31)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Umsetzung der Richtlinie 85/611/EWG in deutsches Recht: Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen und eines einheitlichen Anlegerschutzes für den Vertrieb von Anteilen an einem Wertpapiervermögen durch Investmentgesellschaften in der EG; Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften: Ausweitung der Anlagemöglichkeiten für Wertpapier-Sondervermögen um Wertpapiere aus ausländischen Neuemissionen, um an ausländischen Zweitmärkten gehandelte Wertpapiere sowie - in bestimmtem Umfang - um Schuldscheindarlehen und sonstige Wertpapiere, die nicht an Börsen oder anderen organisierten Märkten gehandelt werden, Möglichkeit zum Halten eines erheblichen Anteils in kurzfristigen Geldmarktpapieren, darüber hinaus Zulassung des Optionshandels mit Aktien und Rentenpapieren, des Handels mit Finanzterminkontrakten sowie von Rentenfonds mit begrenzter Laufzeit, Auflockerung der Anlagebestimmungen für Grundstücks-Sondervermögen, Entbürokratisierung der Aufsichtregeln für Spezialfonds, die aufgrund spezieller Vereinbarungen zwischen den Kapitalanlagegesellschaften und einzelnen Anlegern aufgelegt werden; Änderung des Auslandsinvestment-Gesetzes: Beaufsichtigung der in anderen EG-Staaten ansässigen Investmentgesellschaften beim Vertrieb von Anteilen an Wertpapiervermögen durch die Heimatbehörden. Steuermindereinnahmen von jährlich rund 775 Mio DM ergeben sich durch Abschaffung der Börsenumsatzsteuer, von zusätzlich rund 800 Mio DM nach Abschaffung der Gesellschaft- und der Wechselsteuer.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammenfassung des Investment-Richtlinie-Gesetzes und des Gesetzes zur Aufhebung des Kapitalverkehrsteuergesetzes zum Finanzmarktförderungsgesetz; Klarstellung, daß Investmentgesellschaften auch unmittelbar mit ihrer Haupttätigkeit verbundene Nebentätigkeiten ausüben können, Erhöhung der Grenze für Optionsgeschäfte bzw. für Finanzterminkontrakte, die nicht zu Absicherungszwecken abgeschlossen werden, Einräumung der Möglichkeit für Grundstückssondervermögen, Erbbaurechte und andere grundstücksgleiche Rechte in anderen EG-Mitgliedstaaten wie im Inland zu erwerben; Abschaffung der Börsenumsatzsteuer bereits zum 1.1.1991, der Gesellschaftssteuer und der Wechselsteuer zum 1.1.1992.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Rechtsangleichung in den EG/act zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Finanzmärkte (Finanzmarktförderungsgesetz) * Wertpapierfonds/act zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Finanzmärkte (Finanzmarktförderungsgesetz) * Investmentgesellschaft/ act zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Finanzmärkte (Finanzmarktförderungsgesetz) * Kapitalanlagegesellschaft/Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften durch Investment- Richtlinie-act * Kapitalanlage/Ausweitung der Anlagemöglichkeiten durch Investment-Richtlinie-act * Aktie/Optionshandel mit Aktien

Machine translation from German. The official text remains authoritative.

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