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Germany · Law · Gesetzgebung

18/10942

Law to implement Directive 2014/52/EU in urban development law and to strengthen the new coexistence in the city

enactedGermany· German Bundestag· DE

Introduced

30 December 2016

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Status

Verkündet

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Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Anpassung des Städtebaurechts an EU-Vorgaben sowie geänderte Bedürfnisse des Zusammenlebens: Erweiterung der Umweltbelange, Festlegung der Frist zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Bauleitplanung auf mind. 30 Tage, Einstellung von Bauleit-, Bebauungs- und Flächennutzungsplänen ins Internet und Zugänglichkeit über zentrales Internetportal, Festsetzungen zum Schutz vor Störfällen, detailliertere Vorgaben zum Umweltbericht, Erleichterung des Wohnungsbaus und Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren, Einfügung der neuen Baugebietskategorie &quot;Urbane Gebiete&quot;, Rechtssicherheit und Ausweitung kommunaler Steuerungsmöglichkeiten betr. Ferienwohnungen und Nebenwohnungen, terminologische Anpassungen, Klarstellungen und redaktionelle Änderungen;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ sowie Anlage 1 Baugesetzbuch, Änderung §§ 1 und 17 sowie Einfügung §§ 6a und 13a Baunutzungsverordnung und Änderung Anlage Planzeichenverordnung<br /> <br /> Bezug: Gutachterliche Stellungnahme zur Umsetzung der UVP- Änderungsrichtlinie im Baugesetzbuch im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Battis/Moench/Uechtritz/von der Groeben von der Rechtsanwaltskanzlei Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbH)<br /> Entschließung des Bundesrates auf BR-Drs 180/15 (Beschluss)<br /> Richtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 124, 25.04.2014, S. 1) (UVP-Änderungsrichtlinie); Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (Seveso-III-Richtlinie) (ABl. L 197, 24.07.2012, S. 1)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Ergänzungen betr.<strong> </strong>Wohnbedürfnissen bzw. Belangen kinderreicher Familien, Festlegungen zum Innenlärmschutz, Änderung betr. &quot;Einheimischenmodelle&quot; für Wohnraumerwerb, Klarstellung zum Dauerwohnen in Erholungssondergebieten, Präzisierung des zeitlichen Anwendungsbereichs von Bebauungsplanverfahren, Verkürzung der Kündigungsschutzfrist, Umsetzung von Bundesratsempfehlungen betr. Informationspflicht u. Bußgeldandrohung für ungenehmigte Nebenwohnungsnutzung, redaktionelle Änderungen und ergänzende Klarstellungen; Annahme einer Entschließung: Änderung der TA Lärm durch Vorgabe höherer Werte für das &quot;urbane Gebiet&quot; als für das Mischgebiet und Unterstützung des vorliegenden Entwurfs;<br /> Änderung und erneute Änderung versch. §§ Baugesetzbuch sowie Änderung § 11 und erneute Änderung § 13 Baunutzungsverordnung

Machine translation from German. The official text remains authoritative.

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