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Germany · Law · Gesetzgebung

18/3562

Law strengthening the defendant's right to representation in appeal hearings and on the recognition of absentee decisions in legal assistance

enactedGermany· German Bundestag· DE

Introduced

17 October 2014

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Status

Verkündet

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Source updated

26 July 2022

Summary

Umsetzung einer EGMR-Entscheidung: Abschaffung der Verwerfung der Berufung des Angeklagten bei Anwesenheit nur eines bevollmächtigten Verteidigers (damit Möglichkeit der Durchführung eines Abwesenheitsverfahrens), Regelungen zur Verhandlung in Abwesenheit einschl. einer zwangsweisen Vorführung; Umsetzung des mehrere Rahmenbeschlüsse ändernden Rahmenbeschlusses Abwesenheitsentscheidungen: Ausnahmen von der Unzulässigkeit der Auslieferung auf Grund von Abwesenheitsurteilen, Änderungen betr. Ablehnungsgründe und Verfahren betr. weitere Rahmenbeschlüsse, Anpassung von gesetzlichen Zitaten und Bereinigung von Redaktionsversehen; Einschränkung von Grundrechten betr. Freiheit der Person;<br /> Neufassung §§ 329, 340, Änderung versch. §§ und Aufhebung §§ 111o, 111p und 459i Strafprozessordnung sowie Anfügung einer Inhaltsübersicht mit und Einführung von Überschriften für Abschnitte und Paragraphen, Änderung zahlr. §§ und Einfügung § 98a act über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen sowie Anfügung einer Inhaltsübersicht, Änderung § 53 und Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sowie § 69 Jugendgerichtsgesetz und Folgeänderungen in weiteren 4 Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 8. November 2012 in der Rechtssache Neziraj./. Bundesrepublik Deutschland (Nummer 30804/07) Rahmenbeschluss 2009/299/JI vom 26.02.2009 zur Änderung der Rahmenbeschlüsse 2002/584/JI, 2005/214/JI, 2006/783/JI, 2008/909/JI und 2008/947/JI, zur Stärkung der Verfahrensrechte von Personen und zur Förderung der Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen, die im Anschluss an eine Verhandlung ergangen sind, zu der die betroffene Person nicht erschienen ist (Rb Abwesenheitsentscheidungen) (ABl. L 81, 27.03.2009, S. 24)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellung betr. Durchführung der Hauptverhandlung bei unentschuldigter Abwesenheit des Angeklagten nicht als gesetzlicher Regelfall, Anpassung der Verfahrensregelungen bei unentschuldigtem Fehlen im Folgetermin; Beseitigung von Unklarheiten in einzelnen amtlichen Überschriften;<br /> Änderung § 329 und Neufassung § 340 sowie erneute Änderung §412 Strafprozessordnung und Änderung einzelner einzuführender amtlicher Überschriften, erneute Folgeänderungen in 3 weiteren Gesetzen

Machine translation from German. The official text remains authoritative.

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