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Germany · Law · Gesetzgebung

19/19383

Fourth Act amending the Maritime Labor Act and other laws

enactedGermany· German Bundestag· DE

Introduced

3 April 2020

Last action

Status

Verkündet

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Summary

Umsetzung von Änderungen des Seearbeitsübereinkommens sowie des FAL-Übereinkommens für Besatzungsmitglieder auf Kauffahrteischiffen unter Bundesflagge: Sicherung der Ansprüche der Seeleute im Falle der Gefangennahme infolge seeräuberischer Handlungen oder bewaffneter Raubüberfälle durch Vorgaben für eine Verlängerung des Heuerverhältnisses sowie zur Fortzahlung der Heuer während der Gefangenschaft, Hemmung der Frist zur Geltendmachung des Heimschaffungsanspruchs, Beginn der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage grundsätzlich erst nach Freilassung; Einführung ausdrücklichen Beschäftigungsverbots für blinde Passagiere;<br /> Änderung §§ 2, 3, 37 und 76 sowie Einfügung § 71a Seearbeitsgesetz, Änderung § 24 Kündigungsschutzgesetz<br /> <br /> Bezug: Änderungen des Seearbeitsübereinkommen (2006) der Internationalen Arbeitsorganisation auf der 107. Sitzung der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) am 5. Juni 2018 betr. der Gefangennahme von Seeleuten infolge seeräuberischer Handlungen; Änderung des Übereinkommens vom 9. April 1965 zur Erleichterung des Internationalen Seeverkehrs (FAL-Übereinkommen) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation betr. des Umgangs mit blinden Passagieren<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Viertes act zur Änderung des Seearbeitsgesetzes); Angleichung der Rechte von Besatzungsmitgliedern auf Fischereifahrzeugen hinsichtlich des Schutzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten an diejenigen auf sonstigen Kauffahrteischiffen, Geltung der Übergangsregelung für die Unternehmernummer ab dem 1. Juli 2020, Klarstellung zur Geltung der Voraussetzungen für die Vergabe einer Unternehmernummer in der Übergangsphase bis 1. Januar 2023, Abrufbarkeit der von Durchgangsärzten übermittelten Arbeitsunfähigkeitsdaten durch Arbeitgeber bzw. Bundesagentur für Arbeit bei den Krankenkassen, Nutzung der Dienste der Telematikinfrastruktur für die Datenübermittlung an die Krankenkassen, Entfristung der bisher im Rahmen eines Modellprojekts durchgeführten Dienstunfallfürsorge für Beamte und Richter in bestimmten Einrichtungen und dauerhafte Übertragung auf die Unfallversicherung Bund und Bahn, Erstattung entstehender Personal- und Sachkosten, Regelung zum Schutz vor Verlust des Versicherungsschutzes in der Künstlersozialkasse aufgrund pandemiebedingter Einnahmeausfälle (Nichtberücksichtigung des Unterschreitens der Einkommensgrenze im Jahr 2020 bei Betrachtung des Sechsjahreszeitraums);<br /> Zusätzliche Änderung § 106a Seearbeitsgesetz sowie § 311 Drittes §§ 109, 109a und 125 Viertes und § 224 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch, Änderung § 4a act zur Errichtung der Unfallversicherung Bund und Bahn und § 3 Künstlersozialversicherungsgesetz sowie redaktionelle Korrektur Artikel 28 (Inkrafttreten) Siebtes act zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Machine translation from German. The official text remains authoritative.

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