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Germany · Law · Gesetzgebung

19/26107

Law to Strengthen Children and Young People (Child and Youth Strengthening Act - KJSG)

enactedGermany· German Bundestag· DE

Introduced

1 January 2021

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Status

Verkündet

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Subjects

Discovery layer

Source updated

10 August 2022

Summary

Neuausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe für eine verbesserte soziale Teilhabe und einen wirksamen Schutz von jungen Menschen in Heimen, Pflegefamilien oder in schwierigen Lebensverhältnissen: zahlreiche Maßnahmen für einen besseren Kinder- und Jugendschutz betr. Betrieb von Einrichtungen, Aufsicht und Kontrolle, Auslandsmaßnahmen, Mitverantwortung der gesetzlichen Krankenversicherung und Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden und den Familien- und Jugendgerichten sowie Lehrern; Regelungen zur Stärkung von jungen Menschen in Pflegefamilien und in Einrichtungen der Erziehungshilfe, insbes. betr. Absenkung der Kostenbeteiligung bei vollstationären Leistungen auf 25 Prozent des Einkommens aus einem Schülerjob oder Ausbildung, Hilfegewährung, Nachbetreuung und Zuständigkeitsübergang, Schutzkonzepte, Rechtsanspruch auf Beratung für Herkunftseltern und Pflegeeltern sowie Anordnung zum dauerhaften Verbleib in einer Pflegefamilie durch das Familiengericht; Bündelung der Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder- und Jugendliche mit Behinderungen im SGB VIII unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe in einem siebenjährigen Prozess (sog. &quot;Inklusive Lösung&quot;), u.a. bzgl. gemeinsame Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, fallbezogene Beratung, Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger sowie Einrichtung von Verfahrenslosten beim Jugendamt ab 2024<strong>; </strong>Prävention vor Ort durch ambulante Hilfen für Familien in Notsituationen; Beteiligung Betroffener durch uneingeschränkten Beratungsanspruch ohne Eltern, Ombudsstellen, Selbstvertretung und Selbsthilfe, Beschwerdemöglichkeiten, Einbeziehung nichtsorgeberechtigter Eltern an der Hilfeplanung, Aufklärung durch das Jugendamt bei der Inobhutnahme und Sicherstellung adressatenorientierter Beteiligung;<br /> Änderung, Einfügung und Aufhebung zahlr. §§ Achtes Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung versch. §§ in 7 weiteren Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe<br /> Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen<br /> Abschlussbericht &quot;Mitreden-Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe&quot; vom Februar 2020 (BMFSFJ)<br /> Siehe auch GESTA I013<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Informationspflicht für Ärzte an das Jugendamt bei Kindeswohlgefährdung, interkollegialer Ärzteaustausch, Freibetrag von 150 Euro bei der Kostenbeteiligung, gemeinsame Betreuung beider Elternteile bzw. Lebenspartner von Alleinerziehenden mit dem Kind, Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen, vorzeitiger Einsatz von Verfahrenslotsen, Untersuchung politisch motivierter Adoptionsvermittlungen in der DDR und diesbezogene Übermittlung und Nutzung von Sozialdaten für die wissenschaftliche Forschung, Hilfen für Kinder psychisch- und suchtkranker Eltern, Schulsozialarbeit, Adoptionsverfahren, Prüf-, Melde- und Dokumentationspflichten, Klarstellungen und redaktionelle Folgeänderungen, Gesetzesevaluation und Berichtspflicht; Annahme einer Entschließung zur langfristigen Weiterentwicklung des SGB VIII: Verbesserung des Kinderschutzes, Betriebserlaubnispflicht familienähnlicher Betreuungsformen, Frühe Hilfen, Bildungsabschlüsse, Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit, Inklusion, u.a.;<br /> Erneute und zusätzliche Änderung sowie Einfügung zahlr. §§ Achtes Buch Sozialgesetzbuch und erneute Änderung versch. §§ in 3 Gesetzen <div> </div>

Machine translation from German. The official text remains authoritative.

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