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Law for the all-day support of children of primary school age (All-day support law - GaFöG)
Introduced
18 May 2021
Last action
—
Status
Verkündet
Sponsors
—
Subjects
Discovery layer
Source updated
31 July 2025
Summary
Stufenweise Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern der Klassenstufen 1 bis 4 in Horten und Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2026 bis 2029: Förderanspruch von werktäglich 8 Stunden bei Anrechnung der Unterrichtszeit sowie in unterrichtsfreien Zeiten, landesrechtliche Regelung betr. Ferienschließzeiten von bis zu 4 Wochen im Jahr, Vorhaltung eines bedarfsgerechten Angebots für Kinder ab der 5. Klassenstufe, Statistikregelungen, jährliche Berichtspflicht; finanzielle Unterstützung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände bei Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote, Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder zur Aufgabenerfüllung;<br /> act über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (<strong>Ganztagsfinanzhilfegesetz</strong> – GaFinHG) als Art. 3 der Vorlage, Einfügung § 24a und Änderung versch. §§ Achtes Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung § 1 act über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter und zur Bereitstellung von Finanzhilfen an Länder und Kommunen<br /> Beschluss der Regierungskoalition "Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken" vom 3. Juni 2020: Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagesbetreuung<br /> Verwaltungsvereinbarung vom 29. Dezember 2020 "Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder"<br /> Der bill ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 348/21 GESTA I024<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Verlängerung der Frist für die Beantragung der Bonusmittel um ein Jahr bis 31. Dezember 2022, Förderfähigkeit von Investitionen in die Ausstattung; Annahme einer Entschließung: Weiterleitung der vom Bund bereitgestellten Beteiligung an den jährlichen Betriebsausgaben an beauftragte Träger, Ausbildungsoffensive zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften, Sicherstellung der Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Ländern bei der Ausgestaltung der Verwaltungsvereinbarung, Förderung kleinerer Projekte, Fortsetzung und Ausbau der engen Kooperation bei Ganztagsangeboten zwischen den versch. Akteuren, Länderverantwortung für die laufende Kostenbelastung der Kommunen;<br /> Erneute Änderung §§ 3 und 5 Ganztagsförderungsgesetz sowie Einfügung § 4 Ganztagsfinanzierungsgesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses: </strong>Beteiligung des Bundes mit max. 3,5 Mrd. Euro mit einer Quote von 70 Prozent und der Länder mit 30 Prozent, Anrechnung der Eigenmittel freier Träger auf den Finanzierungsanteil der Länder, Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten mit 1,3 Mrd. Euro jährlich, Evaluation der Investitions- und Betriebskosten zum Ende der Jahre 2027 und 2030 im Hinblick auf einen angemessenen Ausgleich der Mehr- und Minderbelastungen der Länder, Erweiterung der Förderfähigkeit von Investitionen in die Ausstattung, Finanzhilfen auch für den Erhalt bereits bestehender Betreuungsplätze, Klarstellung zur Förderfähigkeit von Sanierungsaufwendungen;<br /> Erneute Änderung §§ 3 und 4 Ganztagsfinanzhilfegesetz sowie § 1 Finanzausgleichgesetz
Machine translation from German. The official text remains authoritative.
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691/21
Drucksache · DE · 7 September 2021
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Drucksache · DE · 6 September 2021
19/31286
Drucksache · DE · 29 June 2021
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Drucksache · DE · 25 June 2021
503/1/21(neu)
Drucksache · DE · 15 June 2021
zu503/21
Drucksache · DE · 11 June 2021
503/21
Drucksache · DE · 11 June 2021
19/30529
Drucksache · DE · 9 June 2021
19/29764
Drucksache · DE · 18 May 2021
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