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Germany · Law · Gesetzgebung

20/6518

Law to strengthen training and further education funding

enactedGermany· German Bundestag· DE

Introduced

31 March 2023

Last action

Status

Verkündet

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Subjects

Discovery layer

Source updated

18 July 2025

Summary

Vor dem Hintergrund des strukturellen und digitalen Wandels und zur Sicherung der Fachkräftebasis Weiterentwicklung der Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik für Beschäftigte und Ausbildungssuchende: Neugestaltung der Förderung der beruflichen Weiterbildung: allgemeinere Fördervoraussetzungen, Verzicht auf die Betroffenheit der Tätigkeit vom Strukturwandel oder Weiterbildung in einen Engpassberuf, Festschreibung der Fördersätze, Streichung einzelner Sondertatbestände; Qualifizierungsgeld bei strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf; Einführung einer Ausbildungsgarantie für junge Menschen ohne Berufsabschluss: Berufsorientierungspraktikum, Mobilitätszuschuss, Öffnung der Einstiegsqualifizierung für Menschen mit Behinderungen, Angebot der außerbetrieblichen Berufsausbildung, Erhöhung der Vermittlungspauschale bei Übergang in eine betriebliche Ausbildung, Möglichkeit der weiteren Betreuung nach Wechsel in betriebliche Berufsausbildung; Verlängerung der Regelung zur Erstattung beruflicher Weiterbildung während der Kurzarbeit um ein Jahr bis zum 31. Juli 2024, Folgeänderungen;<br /> Einfügung §§ 48a, 73a, 82a bis 82c und 458 sowie Änderung zahlr. §§ Drittes Buch Sozialgesetzbuch, Änderung zahlr. §§ in 9 weiteren Gesetzen<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Verbesserung der Weiterbildungsförderung insbes. von KMU durch Lehrgangskostenbeteiligung und Arbeitsentgeltzuschuss gestaffelt nach 3 Betriebsgrößen, Förderung von Aufstiegsfortbildungen der ersten Stufe durch das Qualifizierungsgeld befristet bis zum 28. April 2028, Erhöhung des Mobilitätszuschusses auf 2 Familienheimfahrten, Neuregelung zur Durchführung hybrider und digitaler Sitzungen der Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger, Folgeänderungen, Verschiebung des Inkrafttretens einzelner Regelungen;<br /> Einfügung §§ 48a, 73a, 82a bis 82c und 458 sowie Änderung zahlr. §§ Drittes Buch Sozialgesetzbuch, Einfügung § 64a Viertes Buch Sozialgesetzbuch, Folgeänderungen zahlr. §§ Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sowie Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Machine translation from German. The official text remains authoritative.

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