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Germany · Record · EU-Vorlage

17/6985

Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des Standpunkts, der auf der 10. Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens (COP10) über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung im Namen der Europäischen Union zur Auslegung von Artikel 17 Absatz 5 des Basler Übereinkommens zu vertreten ist KOM(2011) 411 endg.; Ratsdok. 12757/11

Original: Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des Standpunkts, der auf der 10. Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens (COP10) über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung im Namen der Europäischen Union zur Auslegung von Artikel 17 Absatz 5 des Basler Übereinkommens zu vertreten ist KOM(2011) 411 endg.; Ratsdok. 12757/11

Translated from German

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

19 October 2012

Last action

19 October 2012 · Mitteilung des federführenden Ausschusses

Status

Abgeschlossen

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

18 October 2012

Record

Official record 17/6985 from Germany at German Bundestag. Dated 19 October 2012. Status: Abgeschlossen.

Timeline

  1. 13 September 2011

    Referral gemäß § 93 Geschäftsordnung BT

    Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des Standpunkts, der auf der 10. Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens (COP10) über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung im Namen der Europäischen Union zur Auslegung von Artikel 17 Absatz 5 des Basler Übereinkommens zu vertreten ist KOM(2011) 411 endg.; Ratsdok. 12757/11

    Source: BT

  2. 19 October 2012

    Mitteilung des federführenden Ausschusses

    Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des Standpunkts, der auf der 10. Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens (COP10) über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung im Namen der Europäischen Union zur Auslegung von Artikel 17 Absatz 5 des Basler Übereinkommens zu vertreten ist KOM(2011) 411 endg.; Ratsdok. 12757/11

    Source: BT

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