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Mitteilung der Kommission an den Rat Erklärung der Kommission zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Festsetzung der Produktionsabgaben im Zuckersektor für die Wirtschaftsjahre 2001/2002, 2002/2003, 2003/2004, 2004/2005 und 2005/2006, des Koeffizienten für die Berechnung der Ergänzungsabgabe für die Wirtschaftsjahre 2001/2002 und 2004/2005 und der Beträge, die die Zuckerhersteller den Zuckerrübenverkäufern für den Unterschied zwischen dem Höchstbetrag der Abgaben und dem Betrag dieser für die Wirtschaftsjahre 2002/2003, 2003/2004 und 2005/2006 zu erhebenden Abgaben zu zahlen haben KOM(2013) 526 endg.; Ratsdok. 12631/13

Original: Mitteilung der Kommission an den Rat Erklärung der Kommission zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Festsetzung der Produktionsabgaben im Zuckersektor für die Wirtschaftsjahre 2001/2002, 2002/2003, 2003/2004, 2004/2005 und 2005/2006, des Koeffizienten für die Berechnung der Ergänzungsabgabe für die Wirtschaftsjahre 2001/2002 und 2004/2005 und der Beträge, die die Zuckerhersteller den Zuckerrübenverkäufern für den Unterschied zwischen dem Höchstbetrag der Abgaben und dem Betrag dieser für die Wirtschaftsjahre 2002/2003, 2003/2004 und 2005/2006 zu erhebenden Abgaben zu zahlen haben KOM(2013) 526 endg.; Ratsdok. 12631/13

Translated from German

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

3 February 2014

Last action

3 February 2014 · Unterrichtung: Keine Ausschussüberweisung

Status

Keine parlamentarische Behandlung

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

2 February 2014

Record

Official record 18/419 from Germany at German Bundestag. Dated 3 February 2014. Status: Keine parlamentarische Behandlung.

Timeline

  1. 3 February 2014

    Unterrichtung: Keine Ausschussüberweisung

    Mitteilung der Kommission an den Rat Erklärung der Kommission zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Festsetzung der Produktionsabgaben im Zuckersektor für die Wirtschaftsjahre 2001/2002, 2002/2003, 2003/2004, 2004/2005 und 2005/2006, des Koeffizienten für die Berechnung der Ergänzungsabgabe für die Wirtschaftsjahre 2001/2002 und 2004/2005 und der Beträge, die die Zuckerhersteller den Zuckerrübenverkäufern für den Unterschied zwischen dem Höchstbetrag der Abgaben und dem Betrag dieser für die Wirtschaftsjahre 2002/2003, 2003/2004 und 2005/2006 zu erhebenden Abgaben zu zahlen haben KOM(2013) 526 endg.; Ratsdok. 12631/13

    Source: BT

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