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Germany · Record · EU-Vorlage

19/14940

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten Gemischten CETA-Ausschuss hinsichtlich der Annahme eines Beschlusses zu vertreten ist, mit dem das Verfahren für die Annahme von Auslegungen gemäß Artikel 8.31 Absatz 3 und Artikel 8.44 Absatz 3 Buchstabe a CETA als Anhang der Geschäftsordnung des Gemischten CETA-Ausschusses festgelegt wird KOM(2019) 458 endg.; Ratsdok. 13026/19

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

8 November 2019

Last action

13 March 2020 · Mitteilung des federführenden Ausschusses

Status

open

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

16 March 2020

Record

Official record 19/14940 from Germany at German Bundestag. Dated 8 November 2019. Status: open.

Timeline

  1. 8 November 2019

    Referral gemäß § 93 Geschäftsordnung BT

    Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten Gemischten CETA-Ausschuss hinsichtlich der Annahme eines Beschlusses zu vertreten ist, mit dem das Verfahren für die Annahme von Auslegungen gemäß Artikel 8.31 Absatz 3 und Artikel 8.44 Absatz 3 Buchstabe a CETA als Anhang der Geschäftsordnung des Gemischten CETA-Ausschusses festgelegt wird KOM(2019) 458 endg.; Ratsdok. 13026/19

    Source: BT

  2. 13 March 2020

    Mitteilung des federführenden Ausschusses

    Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten Gemischten CETA-Ausschuss hinsichtlich der Annahme eines Beschlusses zu vertreten ist, mit dem das Verfahren für die Annahme von Auslegungen gemäß Artikel 8.31 Absatz 3 und Artikel 8.44 Absatz 3 Buchstabe a CETA als Anhang der Geschäftsordnung des Gemischten CETA-Ausschusses festgelegt wird KOM(2019) 458 endg.; Ratsdok. 13026/19

    Source: BT

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