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Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament nach Artikel 21 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend deren Einfuhr und Durchfuhr KOM(2017) 737 endg.; Ratsdok. 15932/17

Original: Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament nach Artikel 21 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend deren Einfuhr und Durchfuhr KOM(2017) 737 endg.; Ratsdok. 15932/17

Translated from German

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

26 February 2018

Last action

26 February 2018 · Unterrichtung: Keine Ausschussüberweisung

Status

open

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

25 February 2018

Record

Official record 19/910 from Germany at German Bundestag. Dated 26 February 2018. Status: open.

Timeline

  1. 26 February 2018

    Unterrichtung: Keine Ausschussüberweisung

    Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament nach Artikel 21 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend deren Einfuhr und Durchfuhr KOM(2017) 737 endg.; Ratsdok. 15932/17

    Source: BT

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