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Germany · Record · EU-Vorlage

20/12892

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der gemäß dem Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Festlegung der allgemeinen Anforderungen für elektronisch ausgestellte Ursprungsnachweise gemäß Anlage A Artikel 17 Absatz 4 des Protokolls Nr. 3 zum genannten Abkommen zu vertreten ist KOM(2024) 328 endg.; Ratsdok. 12611/24

Original: Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der gemäß dem Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Festlegung der allgemeinen Anforderungen für elektronisch ausgestellte Ursprungsnachweise gemäß Anlage A Artikel 17 Absatz 4 des Protokolls Nr. 3 zum genannten Abkommen zu vertreten ist KOM(2024) 328 endg.; Ratsdok. 12611/24

Translated from German

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

16 September 2024

Last action

16 September 2024 · Unterrichtung: Keine Ausschussüberweisung

Status

open

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

27 November 2024

Record

Official record 20/12892 from Germany at German Bundestag. Dated 16 September 2024. Status: open.

Timeline

  1. 16 September 2024

    Unterrichtung: Keine Ausschussüberweisung

    Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der gemäß dem Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Festlegung der allgemeinen Anforderungen für elektronisch ausgestellte Ursprungsnachweise gemäß Anlage A Artikel 17 Absatz 4 des Protokolls Nr. 3 zum genannten Abkommen zu vertreten ist KOM(2024) 328 endg.; Ratsdok. 12611/24

    Source: BT

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