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Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten Gemischten CETA-Ausschuss im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses über die Aufnahme pharmazeutischer Wirkstoffe in die Liste der Arzneimittel in Anhang 1 Nummer 2 des Protokolls über die gegenseitige Anerkennung des Programms für die Einhaltung und Durchsetzung der Guten Herstellungspraxis für pharmazeutische Erzeugnisse zu vertreten ist KOM(2026) 130 endg.; Ratsdok. 8146/26

Original: Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten Gemischten CETA-Ausschuss im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses über die Aufnahme pharmazeutischer Wirkstoffe in die Liste der Arzneimittel in Anhang 1 Nummer 2 des Protokolls über die gegenseitige Anerkennung des Programms für die Einhaltung und Durchsetzung der Guten Herstellungspraxis für pharmazeutische Erzeugnisse zu vertreten ist KOM(2026) 130 endg.; Ratsdok. 8146/26

Translated from German

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

8 May 2026

Last action

8 May 2026 · Referral gemäß § 93 Geschäftsordnung BT

Status

open

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

28 May 2026

Record

Official record 21/5864 from Germany at German Bundestag. Dated 8 May 2026. Status: open.

Timeline

  1. 8 May 2026

    Referral gemäß § 93 Geschäftsordnung BT

    Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten Gemischten CETA-Ausschuss im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses über die Aufnahme pharmazeutischer Wirkstoffe in die Liste der Arzneimittel in Anhang 1 Nummer 2 des Protokolls über die gegenseitige Anerkennung des Programms für die Einhaltung und Durchsetzung der Guten Herstellungspraxis für pharmazeutische Erzeugnisse zu vertreten ist KOM(2026) 130 endg.; Ratsdok. 8146/26

    Source: BT

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