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Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 18. Sitzung des Ausschusses der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bei der Annahme von Empfehlungen und Schlussfolgerungen, die an zehn Vertragsstaaten gerichtet sind und sich auf deren Durchführung des Übereinkommens beziehen, in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zu vertreten ist KOM(2025) 246 endg.; Ratsdok. 8831/25

Original: Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 18. Sitzung des Ausschusses der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bei der Annahme von Empfehlungen und Schlussfolgerungen, die an zehn Vertragsstaaten gerichtet sind und sich auf deren Durchführung des Übereinkommens beziehen, in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zu vertreten ist KOM(2025) 246 endg.; Ratsdok. 8831/25

Translated from German

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

30 June 2025

Last action

30 June 2025 · Unterrichtung: Keine Ausschussüberweisung

Status

open

Sponsors

Subjects

Asylum

Source updated

22 September 2025

Asylum

Record

Official record 21/693 from Germany at German Bundestag. Dated 30 June 2025. Status: open.

Timeline

  1. 30 June 2025

    Unterrichtung: Keine Ausschussüberweisung

    Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 18. Sitzung des Ausschusses der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bei der Annahme von Empfehlungen und Schlussfolgerungen, die an zehn Vertragsstaaten gerichtet sind und sich auf deren Durchführung des Übereinkommens beziehen, in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zu vertreten ist KOM(2025) 246 endg.; Ratsdok. 8831/25

    Source: BT

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