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Germany · Report · Unterrichtung durch das Europäische Parlament

13/8508

Entschließung zu I. dem Rechtsakt des Rates vom 26. Juli 1995 über die Fertigstellung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich, das Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich und die Übereinkunft über die vorläufige Anwendung des Übereinkommens zwischen einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologien im Zollbereich (C4-0248/95 und C4-0520/95) und II. dem Rechtsakt des Rates vom 29. November 1996 über die Ausarbeitung des Protokolls aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologien im Zollbereich durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung und der diesem Protokoll beigefügten Erklärungen (G-SIG: 13002045)

Original

openGermany· German Bundestag· DE

Introduced

13 June 1997

Last action

4 February 1998 · Mitteilung des federführenden Ausschusses

Status

Abgeschlossen - Ergebnis siehe Vorgangsablauf

Sponsors

Subjects

Discovery layer

Source updated

26 July 2022

Record

Official report 13/8508 from Germany at German Bundestag. Dated 13 June 1997. Status: Abgeschlossen - Ergebnis siehe Vorgangsablauf.

Timeline

  1. 13 June 1997

    Unterrichtung

    Entschließung zu I. dem Rechtsakt des Rates vom 26. Juli 1995 über die Fertigstellung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich, das Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich und die Übereinkunft über die vorläufige Anwendung des Übereinkommens zwischen einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologien im Zollbereich (C4-0248/95 und C4-0520/95) und II. dem Rechtsakt des Rates vom 29. November 1996 über die Ausarbeitung des Protokolls aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologien im Zollbereich durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung und der diesem Protokoll beigefügten Erklärungen (G-SIG: 13002045)

    Source: BR

  2. 12 September 1997

    Referral gemäß § 93 Geschäftsordnung BT

    Entschließung zu I. dem Rechtsakt des Rates vom 26. Juli 1995 über die Fertigstellung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich, das Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich und die Übereinkunft über die vorläufige Anwendung des Übereinkommens zwischen einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologien im Zollbereich (C4-0248/95 und C4-0520/95) und II. dem Rechtsakt des Rates vom 29. November 1996 über die Ausarbeitung des Protokolls aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologien im Zollbereich durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung und der diesem Protokoll beigefügten Erklärungen (G-SIG: 13002045)

    Source: BT

  3. 4 February 1998

    Mitteilung des federführenden Ausschusses

    Entschließung zu I. dem Rechtsakt des Rates vom 26. Juli 1995 über die Fertigstellung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich, das Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich und die Übereinkunft über die vorläufige Anwendung des Übereinkommens zwischen einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologien im Zollbereich (C4-0248/95 und C4-0520/95) und II. dem Rechtsakt des Rates vom 29. November 1996 über die Ausarbeitung des Protokolls aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologien im Zollbereich durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung und der diesem Protokoll beigefügten Erklärungen (G-SIG: 13002045)

    Source: BT

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