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Bill· Gesetzgebung09/1701open
Germany · German Bundestag · 1 June 1982
<b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 10, 11 und 14 Ausländergesetz: Ausweisung extremistischer Ausländer im Falle rechtswidriger Gewaltanwendung und von Vorstandsmitgliedern verbotener Ausländerorganisationen unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung, Möglichkeit der Ausweisung bei Verstößen gegen das Versammlungs- und Vereinsrecht, Ausweisung von Asylbewerbern, die wiederholt Freiheitsstrafen verbüßten oder im Rauschgiftsektor kriminell tätig waren. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Extremismus/Ausweisung extremistischer Ausländer im Falle rechtswidriger Gewaltanwendung * Ausländerorganisation/Ausweisung von Vorstandsmitgliedern verbotener Ausländerorganisationen * Vereinsrecht/Erleichterte Ausweisung von Ausländern bei Verstößen gegen das Vereins- und Versammlungsrecht * Versammlungsgesetz/ Erleichterte Ausweisung von Ausländern bei Verstößen gegen das Vereins- und Versammlungsrecht * Asyl/Ausweisung von Asylbewerbern, die wiederholt Freiheitsstrafen verbüßten oder im Rauschgiftsektor kriminell tätig waren * Rauschgiftkriminalität/Ausweisung von Asylbewerbern, die wiederholt Freiheitsstrafen verbüßten oder im Rauschgiftsektor kriminell tätig waren * Ausweisung
Question· Kleine Anfrage09/1582open
Germany · German Bundestag · 20 April 1982
Zahl der auf dem Flughafen Frankfurt ankommenden Ausländer, durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Asylbewerber in der Grenzschutzstelle, Zahl und Aufgaben der dort eingesetzten BGS-Beamten, Wahrung der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland
Bill· Gesetzgebung09/1865open
Germany · German Bundestag · 11 March 1982
<b>Inhalt:</b> Einführung der Aufenthaltserlaubnispflicht bei der Einreise von Ausländern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Kapitalisierung des Arbeitslosengeldes zur Förderung der Rückkehr in die Heimatländer, Vereinfachung der Beitragserstattung in der gesetzlichen Rentenversicherung für rückkehrwillige Ausländer; Änderung des § 2 Ausländergesetz, Änderung des § 3 und Einfügung der §§ 133a bis d AFG, Änderung des § 1303 RVO, des § 82 Angestelltenversicherungsgesetz sowie des § 95 Reichsknappschaftsgesetz. Zusätzliche Verwaltungskosten können durch Gebührenerhebung abgedeckt werden. Die Kapitalisierung des Arbeitslosengeldes führt zu einer Kostenentlastung bei der Bundesanstalt für Arbeit. Kurzfristig werden die Aufwendungen der gesetzlichen Rentenversicherung für die Beitragserstattung erhöht. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Aufenthaltserlaubnis/Einführung der Aufenthaltserlaubnispflicht bei der Einreise von Ausländern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben * Ausländischer Jugendlicher/Einführung der Aufenthaltserlaubnispflicht bei der Einreise von Ausländern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben * Ausländergesetz/ Einführung der Aufenthaltserlaubnispflicht bei der Einreise von Ausländern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; Änderung des § 2 Ausländergesetz * Arbeitslosengeld/Kapitalisierung des Arbeitslosengeldes zur Förderung der Rückkehr von Ausländern in die Heimatländer * Arbeitsförderungsgesetz/Kapitalisierung des Arbeitslosengeldes zur Förderung der Rückkehr von Ausländern in die Heimatländer; Änderung des § 3 und Einfügung der §§ 133 a bis d AFG * Gesetzliche Rentenversicherung/Vereinfachung der Beitragserstattung für rückkehrwillige Ausländer * Sozialversicherungsbeitrag/Vereinfachung der Beitragserstattung für rückkehrwillige Ausländer * Reichsversicherungsordnung/Änderung des § 1303 RVO betr. Beitragserstattung für rückkehrwillige Ausländer * Angestelltenversicherungsgesetz/Änderung des § 82 Angestelltenversicherungsgesetz betr. Beitragserstattung für rückkehrwillige Ausländer * Reichsknappschaftsgesetz/Änderung des § 95 Reichsknappschaftsgesetz betr. Beitragserstattung für rückkehrwillige Ausländer
Question· Kleine Anfrage09/1311open
Germany · German Bundestag · 3 February 1982
Verbot der Durchführung von Wahlen zu ausländischen Körperschaften in den entsprechenden diplomatischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland mit Rundnote des Auswärtigen Amtes vom 8.9.1981, bisher gültige Regelung, Vergleich mit der Praxis in anderen EG-Mitgliedsländern, Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
Question· Große Anfrage09/1306open
Germany · German Bundestag · 3 February 1982
Veränderungen in Zahl und Zusammensetzung seit dem Anwerbestopp von 1973, Situation ausländischer Frauen, Erwerbsquote der ausländischen Wohnbevölkerung, Zahl der illegal in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer, Integration der ausländischen Kinder und Jugendlichen in den verschiedenen Bildungsbereichen, Hochschulzulassung ausländischer Studenten, Ausländerkriminalität, Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland und in den anderen EG-Staaten, Interesse der Ausländer an einer Einbürgerung, Ausländerfeindlichkeit, Erfahrungen mit der Durchführung des 1972 mit der Türkei abgeschlossenen Wiedereingliederungsabkommens, Verbindung der Türkeihilfe mit einer Rückkehrförderung, Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Umsetzung der Beschlüsse der Bundesregierung vom 19.03.1980 betr. Ausländerpolitik
Motion· Antrag09/1288open
Germany · German Bundestag · 21 January 1982
Die Bundesrepublik Deutschland kein Einwanderungsland, Unterbindung des ungesteuerten Zuzugs von Ausländern, Beibehaltung des Anwerbestops, Verhinderung der illegalen Einreise und des ungesetzlichen Aufenthaltes von Ausländern, Bekämpfung von illegaler Arbeitsaufnahme und Beschäftigung, Ausbildung und Studium kein Grund für eine Dauerniederlassung, keine zusätzliche Aufnahme von Ausländern durch weitere EG-Assoziierungen und -Beitritte, insbesondere im Fall der Türkei; Eindämmung der Flut von Scheinasylanten und Wirtschaftsflüchtlingen; soziale und kulturelle Verantwortung für die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer und ihre Familien, Berücksichtigung der berechtigten Interessen der ausländischen Kinder bei Unterricht und Bildung an deutschen Schulen, Frage des Wahlrechts für Ausländer; Erhaltung der Rückkehrfähigkeit und Rückkehrbereitschaft der Ausländer in Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern; nachhaltige Bekämpfung von Kriminalität und politischem Extremismus von Ausländern, Verbesserung der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden mit den Ausländerbehörden
Bill· Gesetzgebung09/1574open
Germany · German Bundestag · 4 January 1982
<strong>Bezug:</strong> Ein Gesetzesantrag gleicher Materie wurde bereits in der 8. WP eingebracht (BR Drs. 52/80, s.a. GESTA/8.WP/S.715) <br />
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<strong>Inhalt:</strong> Anspruch eines Ausländers auf Einbürgerung mit Vollendung des 18. Lebensjahres bei einem mindestens 8jährigen rechtsmäßigen, dauernden Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes, Zulassung einer Übergangsregelung für ein Jahr nach Inkrafttreten für solche Ausländer, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die für diese Fälle vorgesehene Kostenbefreiung führt zu geringfügigen Einnahmeminderungen bei den Ländern. <br />
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<strong>Nebenschlagwörter:</strong> Ausländer * Einbürgerung