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Subjects · Germany

Immigration

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14 records in DE in 1984

Records

Motion· Antrag10/2627enacted

Änderung der Arbeitserlaubnisverordnung (G-SIG: 10002077)

Germany · German Bundestag · 13 December 1984

Änderung des § 2 der Arbeitserlaubnisverordnung betr. besondere Arbeitserlaubnis zugunsten langjährig in der Bundesrepublik Deutschland lebender Ausländer

Question· Kleine Anfrage10/2343open

Visumpflicht für türkische Staatsangehörige seit Oktober 1980 (G-SIG: 10001922)

Germany · German Bundestag · 13 November 1984

Auswirkungen der Einführung der Visumpflicht im Oktober 1980, Verwaltungsverfahren von der Anmeldung bis zur Erteilung bzw. Ablehnung eines Visums, Zahl der Anträge, benötigte Unterlagen, Vergleich mit anderen europäischen Ländern, Haltung der Bundesregierung zu den im EWG-Assoziierungsabkommen mit der Türkei von 1963 vereinbarten Regelungen über die Freizügigkeit und Gleichbehandlung türkischer Arbeitnehmer ab dem 1.12.1986

Question· Kleine Anfrage10/2331open

Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern (G-SIG: 10001956)

Germany · German Bundestag · 12 November 1984

Analyse der Wirkungen des Rückkehrhilfegesetzes, Gründe für die Rückkehr der Ausländer, Entlastung des Arbeitsmarktes, ausländerfeindliche Stimmungen in der deutschen Bevölkerung, Zahl der Empfänger von Rückkehrhilfe, gleichzeitige Inanspruchnahme betrieblicher Abfindungen, Einsparungen der Bundesanstalt für Arbeit aufgrund des Rückkehrhilfegesetzes, Erstattung von Arbeitnehmerbeiträgen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, Zuleitung des bereits 1978 paraphierten Zusatzabkommens zum deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen an den Deutschen Bundestag

Question· Kleine Anfrage10/1918open

Ausländerpolitik hier: Erlaß des hessischen Ministers des Innern vom 13. Juli 1984 (G-SIG: 10001651)

Germany · German Bundestag · 29 August 1984

Unterrichtung der Botschaften und Konsulate der Bundesrepublik Deutschland über den Erlaß des hessischen Ministers des Innern zur Ausländerpolitik, Haltung der Bundesregierung zu abweichenden ausländerrechtlichen Regelungen der Länder Bayern, Bremen und Baden Württemberg, Einhaltung der Grundsätze des bundes- und länderfreundlichen Verhaltens, Verhältnis von § 2 Abs.1 Satz 2 des Ausländergesetzes zum föderalen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland

Question· Kleine Anfrage10/1867open

Aufklärungspraxis deutscher Behörden und Gerichte in Asylverfahren und andere eventuell zu Gefährdungen der Asylbewerber führende Maßnahmen (G-SIG: 10001629)

Germany · German Bundestag · 15 August 1984

Zusammenarbeit deutscher Behörden mit Institutionen eines potentiellen Verfolgerlandes, Nachteile des Asylbewerbers im Heimatland, Schutz personenbezogener Daten, Paßverlängerung durch ausländische Botschaften, ausländische Strafbestimmungen betr. Staatsverleumdung, Aufklärungspraxis bei Asylbewerbern aus Ostblockstaaten, Auslieferungsersuchen potentieller Verfolgerstaaten, Vorsichtsmaßnahmen gegenüber der Türkei

Question· Kleine Anfrage10/1401open

Unterbringung von Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften und Arbeitserlaubnisverbot für Asylbewerber (G-SIG: 10001275)

Germany · German Bundestag · 3 May 1984

Zahlenangaben zur Gemeinschaftsunterbringung von Asylbewerbern, Prozentsatz der Asylbewerber mit Arbeitserlaubnis, Anteil der positiv beschiedenen Asylbewerber, Asylanträge von Asylbewerbern, bei denen eine Abschiebung aus humanitären, außenpolitischen oder sonstigen Gründen nicht in Betracht kommt seit 1980

Bill· Gesetzgebung10/1356open

Gesetz über die Niederlassung von Ausländern (Niederlassungsgesetz) (G-SIG: 10020212)

Germany · German Bundestag · 25 April 1984

<strong>Inhalt:</strong> Gewährung umfassender Rechtsgarantien in Form einer Niederlassungsberechtigung an Ausländer, u.a. Schutz vor Ausweisung, Verwirklichung des Gleichheitsrechts, Gleichbehandlung bei der Ausbildung und auf dem Arbeitsmarkt, Freiheit der politischen Betätigung und umfassende soziale Absicherung, Wegfall der Anwendung des Ausländergesetzes; Außerkraftsetzung des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet und des Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsmaßnahmen aufgenommene Flüchtlinge. Durch das Gesetz entstehen dem Bund keine zusätzlichen Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Ausländer/Gesetz über die Niederlassung von Ausländern * Einwanderer/ Gesetz über die Niederlassung von Ausländern * Ausländerbehörde/ Wegfall der Kontrolle und Überwachung von niederlassungsberechtigten Ausländern durch die Ausländerpolizeibehörden * Ausweisung/Schutz niederlassungsberechtigter Ausländer vor Ausweisung * Gleichheitsrecht/Verwirklichung des Gleichheitsgrundsatzes für Ausländer * Arbeitsmarkt/Gleichbehandlung von Ausländern auf dem Arbeitsmarkt * Ausländerorganisation/Freiheit der politischen Betätigung für Ausländer * Soziale Sicherheit/Umfassende soziale Absicherung für Ausländer * Chancengleichheit/Sicherung der Chancengleichheit von Ausländern in der Ausbildung * Ausbildung/ Sicherung der Chancengleichheit von Ausländern in der Ausbildung * Staatenlosigkeit/Aufhebung des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet betr. Verbesserung der Rechtsgarantien für Ausländer * Humanitäre Hilfe/Aufhebung des Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge betr. Verbesserung der Rechtsgarantien für Ausländer

Question· Große Anfrage10/1330open

Fortentwicklung des Ausländerrechts (G-SIG: 10001240)

Germany · German Bundestag · 16 April 1984

Novellierung des Ausländerrechts, Einschränkung von Ermessensnormen, Verbesserung der Integration, Anwendung der Artikel 12 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention bei Aufenthaltserlaubnis und Familienzusammenführung, Erweiterung der Niederlassungsrechte, Einführung einer Rückkehroption für rückkehrbereite Ausländer, geplante Einschränkungen der Familienzusammenführung, Entwicklung der Ausweisungen seit 1980, Ausweisungspraxis bei Notlagen und Arbeitslosigkeit sowie bei Staatenlosen und heimatlosen Ausländern

Law· Gesetzgebung10/1255enacted

Erstes Gesetz zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes (G-SIG: 10020196)

Germany · German Bundestag · 16 March 1984

<b>Bezug:</b> Bericht der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 2.9.1983 Siehe auch B26, B27 und B66 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 45 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes betr. Verlängerung des Zeitpunktes für das Außerkrafttreten der Bestimmungen über das besondere Verfahren bei offensichtlich unbegründeten Asylanträgen über den 1.8.1984 hinaus bis zum 31.12.1988. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen durch das Gesetz keine zusätzlichen Kosten.

Question· Kleine Anfrage10/1071open

Erfahrungen mit § 11 des Asylverfahrensgesetzes (G-SIG: 10001065)

Germany · German Bundestag · 28 February 1984

Asylanträge seit dem 1. August 1982, Entscheidungen des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Anwendung der Abschiebungsandrohung gem. §§ 10 und 11 AsylVfG, Entlastungswirkung bei den Verwaltungsgerichten, Anträge gem. § 80 Abs.5 VwGO, Beibehaltung oder Beseitigung des § 11 AsylVfG

Bill· Gesetzgebung10/1025open

Gesetz zur Harmonisierung des Asylverfahrens mit dem Auslieferungsverfahren (G-SIG: 10020181)

Germany · German Bundestag · 22 February 1984

<strong>Bezug:</strong> BVerfGE 9, S. 171ff; 174; 15, S. 249, 251ff; 38, S. 398, 402; 52, S. 391, 405 BVerfG NJW 1982, S. 2728; 1983, S. 1721, 1726 BVerfG Beschluß des Dreierausschusses vom 19.8.1983 (2 BvR 1266/83), NJW 1983, S. 2588, NVwZ 1983, S. 674, 744 Siehe auch C30 und C93 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Auslieferungsverbot für anerkannte Asylbewerber; keine Auslieferung vor Abschluß des Asylverfahrens, wenn innerhalb von 14 Tagen nach der ersten Vernehmung im Auslieferungsverfahren ein Asylantrag gestellt worden ist; Verzögerung der Auslieferung bei nach diesem Stichtag gestellten Asylanträgen nur dann, wenn dem Asylbegehren stattgegeben worden ist; Verbesserung der rechtlichen Stellung des Verfolgten: Durchführung einer mündlichen Verhandlung auf Antrag beim OLG vor einer positiven Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung; Konkretisierung des für die Dauer der Auslieferungshaft geltenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes; Unterrichtung des Flüchtlingskommissars der UN, Kontaktaufnahme zwischen deutscher diplomatischer Vertretung, Verfolgtem und ersuchendem Staat; Änderung § 18 Asylverfahrensgesetz, §§ 6,11,24 und 30 des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Den öffentlichen Haushalten entstehen durch das Gesetz keine zusätzlichen Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Auslieferung von Straftätern/Änderung § 18 Satz 2 AsylVerfG und § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen betr. Auslieferungsverbot für anerkannte Asylbewerber * IRG/Änderung § 18 Satz 2 AsylVerfG und § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen betr. Auslieferungsverbot für anerkannte Asylbewerber * Strafverfolgung/ Änderung §§ 11 Abs. 1, 24 Abs. 3 und 30 Abs. 3 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen betr. Verbesserung der rechtlichen Stellung des Verfolgten im Auslieferungsverfahren * Oberlandesgericht/Durchführung einer mündlichen Verhandlung auf Antrag des Verfolgten im Auslieferungsverfahren beim Oberlandesgericht vor einer positiven Entscheidung über die Zulässigkeit einer Auslieferung * Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen/Unterrichtung des Amtes des Flüchtlingskommissars der UN in der Bundesrepublik Deutschland über parallel zu einem Asylverfahren laufende Auslieferungsverfahren * Diplomatische Vertretung/ Zulässigkeit einer Auslieferung nur bei Gewährung einer Kontaktaufnahme zwischen deutscher diplomatischer Vertretung im um die Auslieferung ersuchenden Staat und dem Verfolgten sowie zwischen Verfolgtem und deutscher diplomatischer Vertretung * Asylverfahrensgesetz

Bill· Gesetzgebung82/84concluded

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Asylverfahren (G-SIG: 10020176)

Germany · Bundesrat · 17 February 1984

<b>Bezug:</b> Siehe auch B31 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 45 Abs. 2 AsylVfG: Beibehaltung des § 11 AsylVfG betr. offensichtlich unbegründete Asylanträge über den 31. Juli 1984 hinaus. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen durch das Gesetz keine zusätzlichen Kosten.

Law· Gesetzgebung10/1164enacted

Gesetz zur Änderung asylverfahrensrechtlicher, arbeitserlaubnisrechtlicher und ausländerrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 10020175)

Germany · German Bundestag · 13 February 1984

<strong>Bezug:</strong> Eingebracht als &quot;Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Asylverfahren&quot;; Bericht der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 2.9.1983; in der 2. Beratung zusammengeführt mit der BR-Initiative B066, BT-Drs 10/3678 unter neuem Titel; siehe auch B27 und B31<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Umsetzung der Beschlüsse der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder vom 2. September 1983 und der Ministerpräsidentenkonferenz vom Oktober 1983: Beibehaltung der bis zum 31. Juli 1984 befristeten Sonderregelung für offensichtlich unbegründete Asylanträge (§ 11 AsylVfG) und andere ergänzende Regelungen; Änderung versch §§ AsylVfG. Durch das Gesetz entstehen Bund, Ländern und Gemeinden keine zusätzlichen Kosten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Ständige Konferenz der Innenminister der Länder * Ministerpräsident

Report· Bericht, Gutachten, Programm10/966open

Bericht über die Frage, welche Verhandlungen mit ausländischen Staaten geführt worden sind, um die Gegenseitigkeit bei der Kostenübernahme für Dolmetscher und Übersetzer in der Arbeitsgerichtsbarkeit sicherzustellen (G-SIG: 10001000)

Germany · German Bundestag · 7 February 1984

Vereinbarungen über die Nichterhebung von Übersetzungskosten gem. § 12 Arbeitsgerichtsgesetz mit Italien, Indien und der Türkei, Bestehen von Gegenseitigkeit ohne formelle Vereinbarungen mit Portugal, Belgien und Luxemburg, keine Vereinbarungen mit Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden wegen dortiger innerstaatlicher Vorschriften, Interesselosigkeit anderer angeschriebener Staaten