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Subjects · Germany

Immigration

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34 records in DE in 1990

Records

Resolution· Entschließungsantrag BT11/8467open

Entschließungsantrag zur Regierungserklärung des Bundeskanzlers zu den Ergebnissen des Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs der KSZE in Paris und zum bevorstehenden Europäischen Rat in Rom (G-SIG: 11005511)

Germany · German Bundestag · 20 November 1990

Einreiseerlaubnis für sowjetische Juden, Einrichtung eines Sonderfonds für Integrationsmaßnahmen, diesbezügliche Verhandlungen mit den Bundesländern, Aufnahme sowjetischer Juden durch andere EG-Länder

Question· Kleine Anfrage11/8291open

Eingliederung von Aussiedlern (G-SIG: 11005359)

Germany · German Bundestag · 25 October 1990

Anwendung des SS-Rassenregisters "Deutsche Volksliste" bei der Eingliederung von Aussiedlern, Nichtigkeitserklärung des Reichsbürgergesetzes (15.09.1935) und des SS-Rassenregisters "Deutsche Volksliste" (04.03.1941)

Question· Kleine Anfrage11/8313open

Situation ausländischer Arbeitskräfte in der ehemaligen DDR (G-SIG: 11005453)

Germany · German Bundestag · 25 October 1990

Gültigkeit der Verträge der ehemaligen DDR mit den Herkunftsländern der ausländischen Arbeitskräfte, Aufenthaltsberechtigung, evtl. Zahlung einer Abfindung bei vorzeitiger Rückkehr, Anspruchsberechtigte für die sog. Heimkehrhilfe, Rentenansprüche, aufenthaltsrechtliche Regelung für chilenische Flüchtlinge (seit den 70er Jahren in der ehemaligen DDR)

Bill· Gesetzgebung684/90open

... Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16 und 19) (G-SIG: 11020678)

Germany · Bundesrat · 5 October 1990

<b>Bezug:</b> Siehe auch B19, B37, B38, B44, B90 und B92 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung von Art. 16 Grundgesetz: Aufnahme von Bestimmungen, wonach durch Bundesgesetz bzw. zugehörige Rechtsverordnung Staaten benannt werden können, in denen nach allgemeiner Überzeugung keine politische Verfolgung stattfindet, Möglichkeit der Abweisung von Asylbewerbern aus diesen Staaten an der Grenze oder unverzügliche Abschiebung, Ersatz des Rechtsweges zur Nachprüfung von Entscheidungen über Asylgewährung durch vom Parlament bestellte Organe, Klarstellung der Vereinbarkeit des Abschlusses völkerrechtlicher Verträge in Asylfragen mit dem Asylrecht, Harmonisierung des Asylrechts in den Mitgliedstaaten der EG; Anpassungsänderung in Art. 19 Grundgesetz. Die öffentlichen Haushalte werden erheblich entlastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Grundgesetz: Art.16/Gesetzliche Regelung für das Asylverfahren * Grundgesetz: Art.19/Änderung betr. Asylrecht * Asyl/Änderung der Art. 16 und 19 Grundgesetz betr. Asylrecht * Rechtsangleichung in den EG/ Möglichkeit zur Rechtsangleichung in Asylfragen

Bill· Gesetzgebung684/90open

... Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16 und 19) (G-SIG: 12020236)

Germany · Bundesrat · 5 October 1990

<b>Bezug:</b> Aktualisierte und ergänzte Fassung des bereits in der 11. WP eingebrachten Gesetzesantrags (s. GESTA 11. WP C130, Abschlußband S. 1187) Siehe auch B32, B45 und B48 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung von Art. 16 Grundgesetz: Aufnahme von Bestimmungen, wonach durch Bundesgesetz bzw. zugehörige Rechtsverordnung Staaten benannt werden können, in denen nach allgemeiner Überzeugung keine politische Verfolgung stattfindet, oder in denen Ausländer vor ihrer Einreise Schutz vor politischer Verfolgung hätten finden können, Möglichkeit der Abweisung von Asylbewerbern aus diesen Staaten an der Grenze oder unverzügliche Abschiebung, Ersatz des Rechtsweges zur Nachprüfung von Entscheidungen über Asylgewährung durch vom Parlament bestellte Organe, Klarstellung der Vereinbarkeit des Abschlusses völkerrechtlicher Verträge in Asylfragen mit dem Asylrecht, Harmonisierung des Asylrechts in den Mitgliedstaaten der EG; Anpassungsänderung in Art. 19 Grundgesetz. Die öffentlichen Haushalte werden erheblich entlastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Grundgesetz: Art.16/Änderung Art. 16 GG betr. Asylrecht * Grundgesetz: Art.19/Änderung Art. 19 GG betr. Asylrecht * Asyl/ Änderung der Art. 16 und 19 GG betr. Asylrecht * Rechtsangleichung in den EG/Möglichkeit zur Rechtsangleichung in Asylfragen

Bill· Gesetzgebung675/90open

Gesetz zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes (G-SIG: 11020671)

Germany · Bundesrat · 28 September 1990

<b>Bezug:</b> Siehe auch B19, B37, B38, B44, B90 und C130 <br><br><b>Inhalt:</b> Verkürzung der Asylverfahren: Unbeachtlichkeitsbehandlung von Asylanträgen bei Nichtbeachtung der Zwei-Wochen-Frist nach der Einreise, Ausdehnung der Regelvermutung für anderweitigen Verfolgungsschutz auf andere Länder, Ausschluß des Bleiberechts bei Asylfolgeanträgen, Übertragung des Klageverfahrens vor den Verwaltungsgerichten auf den Einzelrichter, Ausschluß der Beschwerde in Prozeßkostenhilfesachen; Änderung der §§ 7, 9, 10, 31 und 32 sowie Einfügung von § 32a des Asylverfahrensgesetzes. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Einzelrichter/Übertragung des Asylklageverfahrens auf den Einzelrichter * Beschwerde (Rechtsbehelf)/Ausschluß der Beschwerde in Prozeßkostenhilfesachen bei Asylverfahren * Politische Verfolgung/ Ausdehnung der Regelvermutung für anderweitigen Verfolgungsschutz auf andere Länder

Bill· Gesetzgebung655/90open

Gesetz zur Beschleunigung der asylgerichtlichen Verfahren (G-SIG: 11020667)

Germany · Bundesrat · 20 September 1990

<b>Bezug:</b> Siehe auch B19, B38, B44, B90, B92 und C130 <br><br><b>Inhalt:</b> Straffung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes im Asylbereich: Durchgängiger Einsatz des Einzelrichters, Beschränkung auf eine Instanz, Entwicklung des "Grundsatzentscheides in Asylsachen" als Rechtsschutzmodell; Änderung der §§ 10, 31 und 32 Asylverfahrensgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Asyl/Beschleunigung der Asylverfahren * Einzelrichter/Einsatz des Einzelrichters in Asylverfahren * Rechtsschutz/Beschränkung des Rechtsschutzes in Asylverfahren

Law· Gesetzgebung11/7834enacted

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts (G-SIG: 11020661)

Germany · German Bundestag · 11 September 1990

<b>Bezug:</b> Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts siehe B69 Siehe auch B19, B37, B38, B44, B92 und C130 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung Art. 15 des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts: Vorzeitiges Inkrafttreten (mit Wirkung vom 15.10.1990) einiger der in Artikel 3 des Gesetzes enthaltenen Änderungen des Asylverfahrensgesetzes, Verkürzung der Aufenthaltsdauer bei offensichtlich unbegründeten Asylanträgen. Die öffentlichen Haushalte werden nicht mit Mehrkosten belastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Asylverfahrensgesetz/Vorzeitiges Inkrafttreten von Bestimmungen des AsylVfG * Asyl/Verkürzung der Aufenthaltsdauer bei unbegründeten Asylanträgen

Question· Kleine Anfrage11/7812open

Ablehnung der chinesischen Asylanträge (G-SIG: 11005252)

Germany · German Bundestag · 6 September 1990

Anerkennung der Asylanträge chinesischer Studenten und Wissenschaftler, Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen, Überwachung des Personenkreises durch den chinesischen Geheimdienst, politische Häftlinge in China

Bill· Gesetzgebung11/8017open

Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen (Transferübereinkommens-Ausführungsgesetz - TransfÜbkAG) (G-SIG: 11020632)

Germany · German Bundestag · 10 August 1990

<b>Bezug:</b> Transferübereinkommen siehe XC20 <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung einer vom Strafvollstreckungsanspruch losgelösten richterlichen Festhalteanordnung für Personen, die zur Strafverbüßung in ihr Heimatland überstellt wurden, nach ihrer Überstellung aber in der Bundesrepublik Deutschland zu einem Zeitpunkt angetroffen wurden, der im Hinblick auf die Höhe der noch zu verbüßenden Sanktion die Annahme rechtfertigt, daß sie sich der Vollstreckung durch Flucht entzogen haben; Klärung des Sachverhalts innerhalb von 18 Tagen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafgefangener/Festhalteanordnung für ins Ausland überstellte Strafgefangene * Vollstreckungshilfe/Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen * Festhalteanordnung/Richterliche Festhalteanordnung für ins Ausland überstellte Strafgefangene

Bill· Gesetzgebung11/8404open

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen (G-SIG: 11020631)

Germany · German Bundestag · 10 August 1990

<b>Bezug:</b> Transferübereinkommens-Ausführungsgesetz siehe C119 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Entwurf des Ausschusses für Strafrechtsfragen des Europarats (CDPC) vom Mai 1982, Entschließung des Europäischen Parlaments zur baldigen Ratifizierung des Übereinkommens vom 13. April 1984 <br><br><b>Inhalt:</b> Ratifizierung des am 21. März 1983 in Straßburg gezeichneten Übereinkommens: Ermöglichung der Überstellung von Ausländern, die in Deutschland zu freiheitsentziehenden Maßnahmen verurteilt sind, bzw. von Deutschen, die im Ausland zu freiheitsentziehenden Maßnahmen verurteilt sind, zur Strafverbüßung in ihren Heimatstaat, Erfordernis der Zustimmung der überstellten Personen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtshilfe in Strafsachen/Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen * Strafgefangener/Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen * Vollstreckungshilfe/Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen

Bill· Gesetzgebung567/90open

... Strafrechtsänderungsgesetz - Menschenhandel (... StrÄndG) (G-SIG: 11020643)

Germany · Bundesrat · 9 August 1990

<b>Bezug:</b> Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Par. 181 StGB (BGH NStZ 1983, 213); Anlehnung der Regelung für die Abschöpfung des Taterlöses an den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion C81 <br><br><b>Inhalt:</b> Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes ausländischer Mädchen und Frauen vor sexueller Ausbeutung in der Bundesrepublik Deutschland: Ausdehnung der Straftatbestände "Prostitution" und "Menschenhandel" durch Verzicht auf das Tatbestandsmerkmal "Gewerbsmäßigkeit" und Erweiterung der Tatalternativen, Erweiterung der Möglichkeiten zur Abschöpfung von Verbrechensgewinnen durch Einführung der Nebenstrafe "Abschöpfung des Taterlöses"; Einfügung eines § 44a und Änderung der §§ 180a und 181 Strafgesetzbuch sowie Einfügung eines § 459i Strafprozeßordnung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Menschenhandel/Ausdehnung des Straftatbestandes für Menschenhandel mit ausländischen Frauen * Prostitution/Ausdehnung des Straftatbestandes betr. Prostituierung ausländischer Frauen * Frau/ Strafbestimmungen gegen Menschenhandel mit ausländischen Frauen * Ausländer/Menschenhandel mit ausländischen Frauen * Strafgesetzbuch/ Einfügung § 44a und Änd. §§ 180a und 181 StGB betr. Menschenhandel * Strafprozeßordnung/Einfügung § 459i StPO betr. Abschöpfung des Taterlöses bei Menschenhandel mit ausländischen Frauen * Vermögenstrafe/Abschöpfung des Taterlöses bei Menschenhandel mit ausländischen Frauen

Law· Gesetzgebung12/2046enacted

... Strafrechtsänderungsgesetz - Menschenhandel - (... StrÄndG) (G-SIG: 12020180)

Germany · German Bundestag · 9 August 1990

<b>Bezug:</b> Der Gesetzesantrag wurde bereits in der 11. WP eingebracht (s. GESTA 11. WP C121, Abschlußband S. 1182) <br><br><b>Inhalt:</b> Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes ausländischer Mädchen und Frauen vor sexueller Ausbeutung in der Bundesrepublik Deutschland: Ausdehnung der Straftatbestände "Prostitution" und "Menschenhandel" durch Verzicht auf das Tatbestandsmerkmal "Gewerbsmäßigkeit" und Erweiterung der Tatalternativen, Erweiterung der Möglichkeiten zur Abschöpfung von Verbrechensgewinnen durch Einführung der Nebenstrafe "Abschöpfung des Taterlöses"; Einfügung eines § 44a und Änderung der §§ 180a und 181 Strafgesetzbuch sowie Einfügung eines § 459i Strafprozeßordnung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Vereinheitlichung des Schutzbereichs und der Merkmale verschiedener Straftatbestände, insbesondere beim Begriff des schweren Menschenhandels, Ablösung generischer Maskulina durch geschlechtsindifferente Formulierungen; Änderung des § 100a Strafprozeßordnung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Menschenhandel/Ausdehnung des Straftatbestandes der Förderung des Menschenhandels mit ausländischen Frauen * Prostitution/Ausdehnung des Straftatbestandes der Förderung der Prostitution ausländischer Frauen * Frau/Strafrechtlicher Schutz von Ausländerinnen vor sexueller Ausbeutung * Ausländer/Strafrechtlicher Schutz von Ausländerinnen vor sexueller Ausbeutung * Strafgesetzbuch/Einfügung § 44a und Änderung der §§ 180a und 181 StGB betr. Menschenhandel * Strafprozeßordnung/Einfügung § 459i StPO betr. Abschöpfung des Taterlöses bei Menschenhandel mit ausländischen Frauen * Vermögensstrafe/Abschöpfung des Taterlöses bei Menschenhandel mit ausländischen Frauen * Sextourismus/Bestrafung des deutschen Sextourismus zum Nachteil ausländischer Kinder * Strafprozeßordnung/ Änderung § 100a StPO betr. schwerer Menschenhandel

Bill· Gesetzgebung364/90concluded

Gesetz über Leistungen an Asylbewerber und ehemalige Asylbewerber ohne Aufenthaltserlaubnis (Asylbewerber-Leistungsgesetz - AsylLG) (G-SIG: 11020596)

Germany · Bundesrat · 23 May 1990

<strong>Inhalt:</strong> Ablösung der Hilfen für Asylbewerber und ehemalige Asylbewerber ohne Aufenthaltserlaubnis (De-facto-Flüchtlinge) nach dem Bundessozialhilfegesetz durch ein Bundesleistungsgesetz, Orientierung der Leistungen an der besonderen Lebenssituation dieses Personenkreises; Änderung des § 120 Bundessozialhilfegesetz. Bund und Länder werden mit jährlichen Kosten in Höhe von derzeit 3 Mrd DM belastet, die durch Entlastungen im Bereich der Sozialhilfe ausgeglichen werden.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Flüchtling/Asylbewerber-Leistungsgesetz * Bundessozialhilfegesetz/ Änd. § 120 BSHG betr. Asylbewerber-Leistungsgesetz * Sozialhilfe/ Herausnahme von Asylbewerbern aus den Leistungen gem. BSHG * Asyl/ Abwehr unberechtigter Asylbewerber, Kostenübernahme durch den Bund

Law· Gesetzgebung11/6937enacted

Gesetz zur Regelung des Aufnahmeverfahrens für Aussiedler (Aussiedleraufnahmegesetz - AAG) (G-SIG: 11020571)

Germany · German Bundestag · 30 March 1990

<b>Bezug:</b> Siehe auch B78 <br><br><b>Inhalt:</b> Durchführung des Aufnahmeverfahrens über das Bundesverwaltungsamt vor dem Verlassen des Aussiedlungsgebietes, Änderung der Legaldefinition des Aussiedlers; Änderung der §§ 1 und 3, Neufassung des Dritten Abschnittes "Aufnahme und Eingliederung" (§§ 26-29) Bundesvertriebenengesetz, Änderung § 11 Abs. 2 Nr. 3 Lastenausgleichsgesetz. Gegenüber den bisherigen Verfahren sind keine Mehrkosten zu erwarten. Bei den Auslandsvertretungen werden personelle und sächliche Mehrkosten entstehen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Nutzung personenbezogener Daten von Aussiedlern beim Aufnahmeverfahren zur Feststellung der Vertriebeneneigenschaft. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Aussiedler/Aufnahmeverfahren für Aussiedler vor dem Verlassen der Aussiedlungsgebiete * Bundesvertriebenengesetz/Änd. BVFG betr. Aussiedleraufnahmegesetz * Lastenausgleichsgesetz/Änd. § 11 LAG betr. Aussiedleraufnahmegesetz * Datenschutz/Nutzung personenbezogener Daten von Aussiedlern beim Aufnahmeverfahren zur Feststellung der Vertriebeneneigenschaft * Aussiedler/Nutzung personenbezogener Daten von Aussiedlern beim Aufnahmeverfahren zur Feststellung der Vertriebeneneigenschaft

Bill· Gesetzgebung185/90rejected

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge und des Gesetzes über den Lastenausgleich (G-SIG: 11020562)

Germany · Bundesrat · 7 March 1990

<b>Bezug:</b> Siehe auch B77 und B80 <br><br><b>Inhalt:</b> Begrenzung des Aussiedlerstatus auf Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes ihre Herkunftsgebiete in Ost- und Südosteuropa verlassen haben (Vertreibungsabschlußregelung), Erstattung der Kosten der Kommunen für Sozialhilfeaufwendungen für Aussiedler, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in die Bundesrepublik Deutschland oder Berlin (West) kommen; Änderung § 1 und Aufhebung § 14 Bundesvertriebenengesetz, Änderung § 11 Lastenausgleichsgesetz. Der Bund wird finanziell entlastet. Die auf die Kommunen durch Sozialhilfeausgaben zukommenden Mehrkosten werden teilweise vom Bund erstattet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Aussiedler/Zeitliche Begrenzung des Aussiedlerstatus * Vertreibung/ Vertreibungsabschlußregelung * Sozialhilfe/Sozialhilfeaufwendungen für Aussiedler * Lastenausgleichsgesetz/Änd. § 11 LAG betr. zeitliche Begrenzung des Aussiedlerstatus

Bill· Gesetzgebung175/90open

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (G-SIG: 11020558)

Germany · Bundesrat · 1 March 1990

<b>Bezug:</b> Siehe auch B19, B37, B44, B90, B92 und C130 <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zur Eindämmung des Asylmißbrauchs, Verkürzung der Dauer der Asylverfahren, Gewährung von Asyl an politisch Verfolgte als institutionelle Garantie ohne Zusicherung eines vor Gerichten einklagbaren Grundrechts, Anpassung der deutschen Rechtslage an die der europäischen Partnerländer unter Einbeziehung der Genfer Flüchtlingskonvention; Änderung der Art. 16, 18 und 19 des Grundgesetzes. Bund, Länder und Gemeinden werden in hohem Maße von Kosten entlastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Asylrecht/Änd. Art. 16, 18 und 19 GG betr. Asylrecht * Politische Verfolgung/Asylgewährung nur für politisch Verfolgte * Rechtsangleichung in den EG/Harmonisierung des Asylrechts in Europa

Bill· Gesetzgebung175/90rejected

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (G-SIG: 12020374)

Germany · Bundesrat · 1 March 1990

<b>Bezug:</b> Wiedervorlage des bereits in der 11. WP auf BR Drs 175/90 eingebrachten Gesetzesantrags (s. GESTA 11. WP B38, Abschlußband S. 1173) <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zur Eindämmung des Asylmißbrauchs, Verkürzung der Dauer der Asylverfahren, Gewährung von Asyl an politisch Verfolgte als institutionelle Garantie ohne Zusicherung eines vor Gericht einklagbaren Grundrechts, Anpassung der deutschen Rechtslage an die der europäischen Partnerländer unter Einbeziehung der Genfer Flüchtlingskonvention; Änderung der Art. 16, 18 und 19 des Grundgesetzes. Bund, Länder und Gemeinden werden in hohem Maße von Kosten entlastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Asyl/Änderung der Art. 16, 18 und 19 GG betr. Asylrecht * Politische Verfolgung/Asylgewährung nur für politisch Verfolgte * Rechtsangleichung in den EG/Harmonisierung des Asylrechts in Europa

Law· Gesetzgebung11/6321enacted

Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts (G-SIG: 11020506)

Germany · German Bundestag · 5 January 1990

<b>Bezug:</b> Siehe auch B27, B45, B46, B48, B50, B51, B58, B67 und B90 <br><br><b>Inhalt:</b> Gesetzliche Regelung für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen, den Familiennachzug, die Aufenthaltsverfestigung und Aufenthaltsbeendigung, Erleichterung der Einbürgerung, Differenzierung der Aufenthaltstitel nach Grund, Zweck und erlaubter Dauer des Aufenthalts; Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet (Ausländergesetz - AuslG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung zahlreicher §§ des Aufenthaltsgesetzes/EWG und des Asylverfahrensgesetzes, Neufassungsermächtigung; Änderung der §§ 1, 12, 21 und 23 des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet, der §§ 1 und 2 des Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge, der §§ 19 und 233b Arbeitsförderungsgesetz, des § 120 Bundessozialhilfegesetz, des § 71 10. Buch Sozialgesetzbuch, des § 1 Abs. 3 Bundeskindergeldgesetz, des § 1 Abs. 1 Satz 2 Bundeserziehungsgeldgesetz, des Art. 1 § 2 Abs. 2 Nr. 7 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz, des § 100a Nr. 1 Strafprozeßordnung, des § 2a Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und des § 8 Abs. 2 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen; Außerkrafttreten des Ausländergesetzes vom 28.4.1965. Bund, Länder und Gemeinden werden mit nicht bezifferbaren Mehrkosten belastet, denen nicht quantifizierbare Mehreinnahmen gegenüberstehen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen des Ausländergesetzes: Kindernachzug: Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für minderjährige Kinder bei gesichertem Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel (§ 20), Aufenthaltsberechtigung: Erteilung an Ausländer nach 3 Jahren unbefristeter Aufenthaltserlaubnis und bei vorherigem Besitz einer Aufenthaltsbefugnis (§ 27), bei Duldung eines Ausländers länger als 1 Jahr, Ankündigung der Abschiebung 3 Monate vorher (§ 56), erleichterte Einbürgerung von Ausländern mit 15 Jahre langem Aufenthalt (§ 85a); Änd. des Asylverfahrensgesetzes: Gewährung der Rechtsstellung eines Asylberechtigten an den Ehegatten eines Asylberechtigten (§ 7a Abs.3), Ausschluß der Beschwerde gegen eine Abschiebung (§ 10 Abs.3); Änd. des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet: Einbürgerung heimatloser Ausländer mit minderjährigen Kindern auch nach weniger als 7 Jahren Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes (§ 21); Änderung § 71 Abs.2 des 10. Buches Sozialgesetzbuch: Offenbarung personenbezogener Daten eines Ausländers. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ausländergesetz * Aufenthaltserlaubnis/Gesetzliche Neuregelung im Ausländerrecht * Familienzusammenführung/Gesetzliche Neuregelung des Familiennachzugs im Ausländerrecht * Einbürgerung/Erleichterung der Einbürgerung für Ausländer * Aufenthaltsgesetz/EWG/Erleichterungen für EG-Ausländer * Asylverfahrensgesetz/Änd. versch. §§ Asylverfahrensgesetz betr. Neuregelung des Ausländerrechts * Ausländer/Änd. §§ 1, 12, 21 und 23 des Gesetzes über heimatlose Ausländer betr. Neuregelung des Ausländerrechts * Flüchtling/Änd. §§ 1 und 2 des Gesetzes über Hilfsaktionen für aufgenommene Flüchtlinge betr. Neuregelung des Ausländerrechts * Arbeitsförderungsgesetz/Änd. §§ 19 und 233b AFG betr. Neuregelung des Ausländerrechts * Bundessozialhilfegesetz/Änd. §§ 120 BSHG betr. Neuregelung des Ausländerrechts * Sozialgesetzbuch/Änd. § 71 10. Buch SGB betr. Ausländerrecht * Bundeskindergeldgesetz/Änd. §§ 1 Abs. 3 BKGG betr. Neuregelung des Ausländerrechts * Bundeserziehungsgeldgesetz/Änd. § 1 Abs. 1 Satz 2 BEGG betr. Neuregelung des Ausländerrechts * Gesetz zu Art.10 GG/Änd. Art. 1 § 2 des Gesetzes zu Art. 10 GG betr. Neuregelung des Ausländerrechts * Strafprozeßordnung/Änd. § 100a Nr. 1 StPO betr. Neuregelung des Ausländerrechts * Schwarzarbeit/Änd. § 2a des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit betr. Neuregelung des Ausländerrechts * Freiheitsentziehung/Änd. § 8 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehung betr. Neuregelung des Ausländerrechts * Ausländisches Kind/Regelung der Aufenthaltserlaubnis für minderjährige Kinder in § 20 Ausländergesetz * Abschiebung von Ausländern/Regelung der Abschiebung in § 56 Ausländergesetz * Einbürgerung/Erleichterte Einbürgerung von Ausländern gem. § 85a Ausländergesetz * Asyl/ Asylgewährung nach § 7a Abs.3 Asylverfahrensgesetz * Ausländer/ Einbürgerung heimatloser Ausländer mit minderjährigen Kindern nach § 21 des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet * Personenbezogene Daten/Offenbarung personenbezogener Daten eines Ausländers gem. § 71 Abs.2 des 10. Sozialgesetzbuches