Zahlreiche Maßnahmen zur Beseitigung entbehrlicher bürokratischer Lasten für Bürger, Unternehmen und öffentliche Verwaltung in den Bereichen Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Strahlenschutz und Chemikaliensicherheit, u.a. Reduzierung der verpflichtenden Anzahl von Sitzungen der Arbeitsausschüsse, Wegfall der Zwischenprüfung an Aufzugsanlagen, Übernahme der Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten durch die Unfallversicherungsträger, Angleichung der Aufbewahrungsfristen für Röntgenbilder auf einheitlich 10 Jahre, Zulassung elektronischer Kommunikation für den Informationsaustausch zwischen Behörden und Unternehmen; Folgeänderungen;<br />
Aufhebung und Änderung zahlreicher §§ sowie Änderung versch. Anlagen und Anhänge in 7 Gesetzen und 10 Rechtsverordnungen
Entlastung deutscher Unternehmen von Bürokratie, Handelshemmnissen und Wettbewerbsnachteilen: sofortige und vollständige Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes;<br />
Aufhebung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Änderung § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 2 Wettbewerbsregistergesetz sowie § 106 Betriebsverfassungsgesetz
Verschreibung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken nur bei persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen der ärztlichen Behandlung und Beratung, Abgabe nur im Rahmen des Betriebs einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung, Verbot des Versandhandels;<br />
Änderung §§ 3 und 25 Medizinal-Cannabisgesetz
Verlängerung der Möglichkeit der Finanzierung von anonymen präventiven Behandlungsprogrammen wie "Kein Täter werden" als Maßnahme gegen sexuellen Missbrauch von Kindern, insbesondere im Bereich Prävention und Opferunterstützung und auch im Hinblick auf die EU-Richtlinie 2011/92;<br />
Änderung § 65d Fünftes Buch Sozialgesetzbuch<br />
<br />
Bezug: Richtlinie 2011/93/EU (ursprünglich: 2011/92/EU) vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (ABl. L 335, 17.12.2011, S. 1)
Haftung von Mitgliedern der Bundesregierung bei schuldhafter Verletzung der Amtspflicht;<br />
Einfügung § 8 Bundesministergesetz<br />
<br />
Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/13805 (GESTA 20. WP B088)
Möglichkeit der Kommunikation von Rechtsanwälten mit den Finanzverwaltungen mittels besonderem elektronischen Anwaltspostfach (beA), damit Eröffnung des bewährten und für den Gerichtskommunikationsverkehr einschließlich der Finanzgerichte ausschließlich zulässigen Kommunikationswegs auch für die Finanzbehördenkorrespondenz;<br />
Änderung § 87a Abgabenordnung
Verbesserung des Informationsflusses zwischen Familiengericht und Polizei bzw. anderen von der Durchführung einer Gewaltschutzanordnung betroffenen öffentlichen Stellen sowie der staatlichen Reaktionsmöglichkeiten insbes. in Fällen eskalierender häuslicher Gewalt: Übertragung der Stalking-Regulierung auf besonders schwere Verstöße gegen Schutzanordnungen, Möglichkeit einer vorbeugenden sog. Deeskalationshaft in Fällen mit Wiederholungsgefahr, Unterrichtung der Polizeibehörden bereits bei Antragstellung, verbesserter Opferschutz;<br />
Änderung § 4 Gewaltschutzgesetz, §§ 112a und 397a Strafprozessordnung sowie § 216a Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit<br />
<br />
Bezug: Richtlinie EU 2024/1385 vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (ABl. L 2024/1385, 24.5.2024, S. 1)<br />
Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Gewalt gegen Frauen und Mädchen wirksam bekämpfen" ; Abschlussbericht des Forschungsprojekts "Gewalteskalation in Paarbeziehungen", Institut für Polizei und Sicherheitsforschung 2009
Aufgrund abnehmender gesellschaftlicher Akzeptanz und zunehmender Diskriminierung nicht-heteronormativer Lebensweisen (LSBTIQ) verfassungsrechtliche Absicherung der gegenwärtigen Rechtsprechung des BVerfG sowie Übernahme unionsrechtlicher und europäischer Diskriminierungsverbote, Aufnahme der sexuellen Identität in den Katalog spezieller Diskriminierungsverbote;<br />
Änderung Art. 3 Grundgesetz<br />
<br />
Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 zur Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung (BVerfGE 124, 199)<br />
Art. 21 EU-Grundrechtecharta, Art. 10 Vertrag über die Arbeitsweise der EU, Art. 1 Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303, 02.12.2000, S. 16)<br />
Bericht der Gemeinsamen Verfassungskommission auf BT-Drs. 12/6000, S. 54<br />
Der Gesetzesantrag ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktion B90/GR auf BT-Drs 21/2027 GESTA C036
Möglichkeit der Strafverfolgung von Amts wegen bei Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ohne Strafantrag der Angehörigen aus Gründen eines besonderen öffentlichen Interesses insbes. bei einer Vielzahl ehrverletzender Äußerungen in den Sozialen Medien, Einräumung des Strafantragsrechts für den letzten Dienstvorgesetzten des verstorbenen Amtsträgers oder einer ihm gleichgestellten Person bei Taten in Zusammenhang mit der Dienstausübung;<br />
Änderung §§ 77a und 194 Strafgesetzbuch<br />
<br />
Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs BR-Drs 103/22 in der Fassung BR-Drs 103/22 (Beschluss) (GESTA 20. WP C018)
Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für die Sicherstellung, Planung, den Bau und Betrieb einer nachfragegerechten, stabilitätsorientierten, ausfallsicheren sowie wetterunabhängigen Energieversorgung mit möglichst niedrigen Gestehungskosten und Flächeninanspruchnahmen (z.B. Kernenergie und Kohle), Aufhebung des überragenden öffentlichen Interesses bezüglich aller Maßnahmen und Regelungen zum Klimaschutz, insbes. betr. Vermeidung und Bepreisung von CO2-Emissionen, Förderung erneuerbarer Energien sowie entsprechender Maßnahmen in den Sektoren Industrie/Gewerbe, Verkehr und Gebäude, Aufhebung der Einführung von Sondervermögen;<br />
Änderung Art. 143h Grundgesetz
Beendigung der Energiewende- und Klimaschutz-Transformationspolitik zur Abwendung von Deindustrialisierung und gesellschaftlicher Destabilisierung, Entlastung von Bundeshaushalt, Bürgern und Unternehmen sowie Gewährleistung einer stabilen Verfügbarkeit von elektrischer Energie: Kündigung des Protokolls von Kyoto vom 11. Dezember 1997 sowie des Übereinkommens von Paris vom 12. Dezember 2015, Rücknahme aller Regelungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vermeidung von CO2-Emissionen und Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien, Rückgängigmachung des Kohle- und Atomausstiegs, Regelungen zum Rückbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen;<br />
Änderung von 5 Gesetzen und Aufhebung von 22 Gesetzen sowie aller durch diese Gesetze ermächtigten Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Sicherstellung der unverzüglichen Rettung und medizinischen Versorgung von bei Bau- und Servicearbeiten von Offshore-Einrichtungen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee verunfallten oder erkrankten Personen: Verpflichtung zur Einrichtung eines betrieblichen Rettungsdienstes durch die Betreiber, Gründung eines Rettungsinfrastrukturverbandes als bundesunmittelbare Körperschaft öffentlichen Rechts zum Aufbau und Betrieb der erforderlichen Rettungsinfrastruktur, Regelungen zur Aufgabenerfüllung, Finanzierung, Mitgliedschaft sowie inneren Organisation des Verbandes;<br />
Einfügung §§ 79a, 79b, 96b und 104a Windenergie-auf-See-Gesetz; Verordnungsermächtigung<br />
<br />
<strong>Redaktionelle Anpassung im BR: </strong>redaktionelle Änderungen
Ausweitung der Finanzierungspflicht des Bundes auf die Bergung und Vernichtung alliierter Munition und Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg auf nicht bundeseigenen Flächen<br />
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Bezug: Unveränderte Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 212/22 (Beschluss) (GESTA 20. WP D021)
Beseitigung von Verzögerungen im Bereich Planung und Genehmigung beim weiteren Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und der Schieneninfrastruktur durch Abschaffung der Alternativenprüfungen bei Errichtung eines zweiten Gleises entlang einer bereits vorhandenen Strecke, erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für sämtliche schienenbezogene Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren sowie vorrangiger Belang schienengebundener Infrastrukturprojekte bei rechtlicher Schutzgüterabwägung;<br />
Änderung Anlage 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, §§ 18 und 18e Allgemeines Eisenbahngesetz und § 1 Bundesschienenwegeausbaugesetz<br />
<br />
Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 466/23 in der Fassung BR-Drs 466/23 (Beschluss) (GESTA 20. WP J018)<br />
<br />
<strong>Redaktionelle Anpassung im BR: </strong>redaktionelle Änderungen
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Zur Wahrung des Vertrauens der Allgemeinheit in rechtsstaatliches Handeln von Behörden oder sonstigen Stellen der öffentlichen Verwaltung Schaffung eines neuen Straftatbestands betr. die Äußerung oder Zugänglichmachung volksverhetzender Inhalte und Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen in Zusammenhang mit der Dienstausübung von Amtsträgern unter Einbeziehung der Kommunikation über geschlossene Chatgruppen, Ahndung mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe;<br />
Neufassung § 341 Strafgesetzbuch sowie Änderung § 48 Wehrstrafgesetz<br />
<br />
Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 449/23 in der Fassung BR-Drs 449/23 (Beschluss) (GESTA 20. WP C067)
Sicherstellung des Anspruchs auf Grundsicherungsleistungen für von der Strafvollstreckung zurückgestellte suchtkranke Verurteilte in einer stationären Entwöhnungstherapie, Klarstellung zur Rückausnahme vom Leistungsausschluss;<br />
Änderung § 7 Zweites Buch Sozialgesetzbuch<br />
<br />
Bezug: Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 05. August 2021 zum Leistungsausschluss von der Grundsicherung für Arbeitssuchende bei Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung (B 4 AS 58/20 R)<br />
Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 629/23 in der Fassung BR-Drs 629/23 (Beschluss) (GESTA 20. WP C080)
Verbot des Rauchens in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren;<br />
Änderung §§ 1, 2 und 5 Bundesnichtraucherschutzgesetz<br />
<br />
Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 77/22 in der Fassung BR-Drs 77/22 (Beschluss) (GESTA 20. WP M004)
Grundsätzliche Zulässigkeit von Organ- und Gewebeentnahmen bei Nicht-Vorliegen eines erklärten Widerspruchs des potenziellen Spenders, Eintragung eines Widerspruchs in das Register beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, verpflichtende Register-Abfrage und Befragung der nächsten Angehörigen zu ggf. bekannten und dann maßgeblichen Willenserklärungen des möglichen Spenders durch den entnehmenden Arzt; umfassende Aufklärung und Information der Bevölkerung;<br />
Änderung versch. §§ Transplantationsgesetz sowie §§ 1 und 5 Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung<br />
<br />
Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 278/24 (GESTA 20. WP M040)
Angesichts zunehmender Bedrohungen und Einschüchterungen gegen Amts- und Mandatsträger Erweiterung des Schutzes von Mitgliedern von Verfassungsorganen vor nötigenden Einwirkungen auf die europäische und kommunale Ebene, insbes. auf Gemeinderäte, Einbeziehung subtiler Übergriffe in den Privatbereich der Betroffenen;<br />
Änderung §§ 105 und 106 sowie Einfügung § 106a Strafgesetzbuch, Änderung §§ 74a und 120 Gerichtsverfassungsgesetz sowie § 4 Bundeskriminalamtgesetz<br />
<br />
Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 216/24 in der Fassung BR-Drs 216/24 (Beschluss) (GESTA 20. WP C099)
Zivilrechtlicher Schutz gegen das Verlangen überhöhter Mieten: erleichterte Sanktionierung von Verstößen gegen § 5 Wirtschaftsstrafgesetz durch rechtsvereinfachende Ausgestaltung des Verbots der Mietpreisüberhöhung, Wiederherstellung der generalpräventiven Wirkung durch Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100.000 Euro;<br />
Änderung §§ 5 und 22 Wirtschaftsstrafgesetz 1954<br />
<br />
Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/9174 sowie BT-Drs 20/13294 (GESTA 20. WP C047/C123)
Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (sog. Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) für bilanzrechtlich große sowie kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen unter Berücksichtigung der Fristverschiebungen gemäß der sog. Stop-the-Clock-Richtlinie und des EU-Richtlinienvorschlags zur Verkleinerung des Anwendungsbereichs: Staffelung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Zuge des Omnibusverfahrens auf EU-Ebene, Anhebung des Beschäftigten-Schwellenwerts auf 1.000, Pflicht zur Erweiterung des Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht nach definierten Formatvorgaben, Befreiungsregelung, Beteiligung von Arbeitnehmervertretern, Neuregelung der Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen von Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem Drittstaat, externe Prüfung durch Wirtschaftsprüfer, berufsrechtliche Regelungen, Zusammenführung der Versicherungen der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Inlandsemittenten hinsichtlich des Jahresabschlusses und des Lageberichts respektive des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, Ersetzung einzelner Schriftformvorgaben durch die Textform, Bußgeld- und Ordnungsgeldvorschriften, Folgeänderungen, Klarstellungen;<br />
Änderung zahlr. §§ in 26 Gesetzen und 6 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br />
<br />
Bezug: Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (ABl. L 322, 16.12.2022, S. 15) ; Richtlinie (EU) 2025/794 vom 14. April 2025 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 bezüglich der Daten, ab denen die Mitgliedstaaten bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen erfüllen müssen (ABl. L 2025/794, 16.04.25, S. 1) (sog. Stop-the-Clock-Richtlinie) ; Richtlinienvorschlag vom 26. Februar 2025 zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen (COM/2025/81 final)<br />
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 385/24 (GESTA 20. WP C115) in erweiterter Fassung
Aufgrund erheblicher Schutzgütergefährdungen durch die Rohstoffgewinnung und unionsrechtlicher Verpflichtungen Stärkung der geschützten Meeresgebiete in der ausschließlichen Wirtschaftszone: Änderung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen betr. Beschränkung der Zulässigkeit von Projekten auf den Sand- und Kiesabbau, generelles Verbot für die Öl- und Gasförderung, Streichung der Ausnahmeerteilung, Beibehaltung der Möglichkeit einer Befreiung, Klarstellung zur bereits in Rückbau befindlichen Bestandsanlage im Naturschutzgebiet Doggerbank;<br />
Änderung § 57 Bundesnaturschutzgesetz sowie versch. §§ in 6 Rechtsverordnungen<br />
<br />
Bezug: Übereinkommen über die biologische Vielfalt<br />
EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 ; Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030<br />
Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Erhalt der Biodiversität im Meeresschutz
Abschaffung der jährlichen Zeitumstellungen im März und Oktober: ganzjährige Geltung der mitteleuropäischen Zeit;<br />
Änderung versch. §§ Einheiten- und Zeitgesetz<br />
<br />
Bezug: Unveränderte Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/14217 (GESTA 20. WP E069)
Sicherung der energiepolitisch gewünschten hohen Realisierungsquote beim Ausbau von Windenergie an Land durch Aussetzung besonderer Ausschreibungsbedingungen für Bürgerenergiegesellschaften mindestens für 2018 und 2019, d.h. ausschließliche Zulassung von Bietern mit bundesimmissionsschutzrechtlicher Genehmigung bei Erhalt des Einheitspreisverfahrens, Erhöhung des Ausschreibungsvolumens um 2000 MW für 2018;<br />
Änderung §§ 4, 28 und 104 Erneuerbare-Energien-Gesetz
Aufkommensneutrale weitere Vereinfachungen im Einkommensteuerrecht nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 mit bürokratischen Entlastungen und Vorteilen für alle am Besteuerungsverfahren Beteiligten; Änderungen bei Pauschbeträgen, Abzügen, Freibeträgen, Vergünstigungen u. a.;<br />
Änderung versch. §§ Einkommensteuergesetz sowie §§ 64 und 84 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung<br />
<br />
Bezug: Auf der Jahreskonferenz der Finanzminister der Länder am 1. Juni 2012 in Halle/Saale angenommene "Elf Vorschläge für gesetzliche Änderungen zur Steuervereinfachung und zur Entlastung der Steuerverwaltung"<br />
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 92/14 (Beschluss) (GESTA 18. WP D003)
Umgestaltung der Notfallversorgung zur Entlastung der Notfallambulanzen der Krankenhäuser: Schaffung sog. Portalpraxen für die vertragsärztliche ambulante Notdienstversorgung in den Räumlichkeiten eines Krankenhauses, Ausweitung des Notdienstes auf vertragsärztliche Sprechzeiten;<br />
Änderung §§ 75 und 105 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
Beseitigung eines vom EU-Recht nicht beabsichtigten und nicht gerechtfertigten Missverhältnisses bei Notwendigkeit und Angemessenheit betr Kindergeldzahlungen in das EU-Ausland: Anpassung der Höhe des Kindergeldes an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates durch Anwendung der im Einkommenssteuerrecht zur Ermittlung ausländischer Lebensverhältnisse bereits verwendeten Ländergruppeneinteilung des BMF;<br />
Änderung § 66 Einkommensteuergesetz und § 6 Bundeskindergeldgesetz<br />
<br />
Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Juni 2012 zum Kindergeldanspruch von EU-Bürgern bei Wohnsitz der Kinder im EU-Ausland (C-611/10 Hudzinski, C-612/10 Wawrzyniak)
Schaffung von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit der zunehmenden Anzahl im Ausland geschlossener Mehrehen: Aufhebung der nach ausländischem Recht geschlossenen Ehe nach deutschem Recht bei gewöhnlichem Aufenthalt beider Partner in Deutschland, damit Antragsberechtigung neben den Ehepartnern auch bei der Verwaltungsbehörde; Ausweitung der Mitwirkungsvorbehalte des Standesbeamten betr. Eheschließung;<br />
Änderung Artikel 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche sowie § 1310 Bürgerliches Gesetzbuch
Anpassung des Wohnraummietrechts (insbes. des Mieterschutzes) an zunehmende Anspannung auf den Wohnungsmärkten: Änderungen in den Bereichen Mietpreisbremse (Entfristung, Streichung von Ausnahmen und Sonderregelungen), Mietspiegel (Verlängerung des Vergleichszeitraums, Anwendung, Klarstellung der wissenschaftlichen Grundsätze), Modernisierungsumlage (Senkung des Umlagesatzes, Beschränkung auf energetische Sanierung, Barriereminderung und altersgerechte Herrichtung, sowie des Forderungszeitraums), Kündigung bei Zahlungsverzug (Übertragung der Schutzregelungen von außerordentlicher auf ordentliche Kündigungen) sowie Sanktionierbarkeit unzulässiger Mietpreisüberhöhungen als Ordnungswidrigkeit;<br />
Änderung zahlr §§ Bürgerliches Gesetzbuch; Ergänzung Art. 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche sowie Änderung § 5 und Einfügung § 22 Wirtschaftsstrafgesetz 1954; Verordnungsermächtigung<br />
<br />
Bezug: Referentenentwurf des BMJV vom April 2016 für ein Zweites Mietrechtnovellierungsgesetz
Anpassung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche und Beseitigungsansprüche Dritter an die Datenschutz-Grundverordnung: Einführung eines Verbandsklagerechts zulässiger Verbände wegen Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen unter Ausschluss des Klagerechts von Mitbewerbern, Eindämmung missbräuchlicher und ggf. unionsrechtswidriger datenschutzrechtlicher Abmahnungen;<br />
Änderung § 3a Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie §§ 2 und 3 Unterlassungsklagengesetz<br />
<br />
Bezug: Verordnung (EU) 679/2016 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO) (ABl. L 119, 04.05.2016, S. 1; L 314, 22.11.2016, S. 72)
Senkung des monatlichen Zinssatzes für Steuernachforderungen und Steuererstattungen von einem halben auf ein viertel Prozent als Anpassung an das Zinstief am Kapitalmarkt;<br />
Änderung § 238 Abgabenordnung und Art. 97 § 15 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung
Verlängerung der Zurückstellungsmöglichkeit von Genehmigungsanträgen durch die Baugenehmigungsbehörde bei besonderen Umständen von 1 Jahr auf 2 Jahre, Wiederbelebung der Befugnis der Bundesländer zur landesgesetzlichen Festlegung bestimmter Mindestabstände von Windenergieanlagen zu bestimmten baulichen Nutzungen durch bis zum 31.12.2024 zu verkündende Gesetze;<br />
Änderung §§ 15 und 249 Baugesetzbuch
Ergänzung des Betriebsverfassungsgesetzes um eine Auffanglösung (Anwendung allgemeiner Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes) für den Fall des Nichtzustandekommens einer tarifvertraglichen Vereinbarung über die Errichtung einer betrieblichen Interessenvertretung für im Flugbetrieb Beschäftigte;<br />
Änderung § 117 Betriebsverfassungsgesetz<br />
<br />
Bezug: Richtlinie 2002/14/EG vom 11. März 2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 80, 23.03.2002, S. 29) ; Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 11. Februar 2010 zu Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer - Richtlinie 2002/14/EG (C-405/08 – Holst)
Schaffung einer rechtssicheren Grundlage betr. Tötung von Wölfen und Wolfshybriden zur Abwehr von Schäden an Nutztieren, Verbot des Fütterns;<br />
Änderung §§ 45 und 69 sowie Einfügung § 45a Bundesnaturschutzgesetz
Sicherung des Lebensunterhalts für Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung im Analogleistungsbezug nach 15-monatigem Voraufenthalt bei Aufnahme einer dem Grunde nach förderfähigen Ausbildung oder eines Studiums: Nichtanwendung grundsätzlichen Leistungsausschlusses nach § 22 SGB XII bei Ausschluss bestimmter Fallgruppen, bspw. Personen aus sicheren Herkunftsstaaten;<br />
Änderung § 2 Asylbewerberleistungsgesetz
Vollständige Übernahme der Ausnahmeregelung der EU-Richtlinie 92/43/EWG in nationales Recht betr. rechtssichere Tötung von Wölfen bei Schäden für die Nutztierhaltung;<br />
Änderung §§ 45 Bundesnaturschutzgesetz; Verordnungsermächtigung<br />
<br />
Bezug: Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.07.1992, S. 7)
Recht auf vereinfachten Nachzug der Eltern sowie weiterer minderjähriger Geschwister zu unbegleiteten minderjährigen Schutzberechtigten, Stellung des Asylantrags als maßgeblicher Zeitpunkt der Feststellung der Minderjährigkeit; Erweiterung der Übermittlungspflicht der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden an Ausländerbehörden um die Erhebung der öffentlichen Klage sowie den Erlass von Haftbefehlen;<br />
Änderung §§ 29, 36 und 87 Aufenthaltsgesetz
Verbesserung des Schutzes vor Messerangriffen: Erweiterung der Ermächtigung der Länder zur Einrichtung von Waffenverbotszonen über kriminalitätsbelastete Orte hinaus auf stark frequentierte öffentliche Orte, Erweiterung des Führensverbots für Messer bestimmter Größe und Funktionsweise (Springmesser);<br />
Änderung §§ 42, 42a und 53 sowie Anlage 2 Waffengesetz
Sicherstellung des Gebots des gerechten Strafens sowie der positiven Generalprävention bei Straftaten unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln: Regelhafter Ausschluss der Strafmilderung bei Straftaten im Zustand eines in vorwerfbarer Weise selbstverschuldeten Rausches sowie Einführung eines Qualifikationstatbestandes betr. Strafbarkeit des Vollrausches bei rauschbedingter Schuldunfähigkeit; Anhebung des Strafrahmens der Fahrlässigen Tötung in Fällen von Leichtfertigkeit; Zuständigkeit des Schwurgerichts bei im Vollrausch begangenen Verbrechen;<br />
Änderung §§ 21 und 323a sowie 222 Strafgesetzbuch und § 74 Gerichtsverfassungsgesetz<br />
<br />
Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 204/18 (GESTA C028) in geänderter Fassung
Entkriminalisierung des Schwarzfahrens: Abschaffung der Strafbarkeit der sog. Beförderungserschleichung bei Einführung des neuen Ordnungswidrigkeitstatbestandes der "Unbefugten Nutzung der Beförderung durch ein Verkehrsmittel";<br />
Änderung § 265a Strafgesetzbuch und Einfügung § 118a Gesetz über Ordnungswidrigkeiten<br />
<br />
Bezug: Der Gesetzesantrag ist weitgehend textidentisch mit dem Entwurf der Fraktion B90/GR auf BT-Drs 19/1690 GESTA C020<br />
Siehe auch GESTA C018
Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter;<br />
Änderung § 556 Bürgerliches Gesetzbuch und Einfügung Art. 229 § 50 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Unterstützung des Ordnungswidrigkeitentatbestandes der Mietpreisüberhöhung auf zivilrechtlicher Ebene bei geringem Angebot an vergleichbaren Wohnraum, Ausnahmetatbestände für die zulässige Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent, diesbzgl. Auskunftspflicht des Vermieters in Textform;<br />
Änderung §§ 556g, 556h, 557a und 557b Bürgerliches Gesetzbuch
Teilweise Umsetzung der Richtlinie betr. Online-Verfahren zur Gründung und Eintragung einer GmbH sowie für notarielle Beglaubigungen von Anmeldungen zum Handelsregister ohne die Notwendigkeit persönlichen Erscheinens; insbes. Einrichtung eines Videokommunikationssystems;<br />
Änderung von 8 Gesetzen<br />
<br />
Bezug: Richtlinie (EU) 2019/1151 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht (ABl. L 186, 11.07.2019, S. 80)
Schaffung neuen Wohnraums durch erleichtertes Ausweisen von Wohnraumflächen für Kommunen: Aufstellung von Bebauungsplänen zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren, Verlängerung der aktuellen Befristung um 3 Jahre bis zum 31. Dezember 2022;<br />
Änderung § 13b Baugesetzbuch
Anreizwirkung zur Einstellung von Langzeitarbeitslosen durch Verbesserung des Förderinstruments der Teilhabe am Arbeitsmarkt: Bemessung der Höhe des Lohnkostenzuschusses bei Arbeitgebern nach landesgesetzlich geregelten Entgelten;<br />
Änderung § 16i Zweites Buch Sozialgesetzbuch
Vereinfachung der Beschlussfassung der Vorstände von Rechtsanwaltskammern in Eilfällen durch Zulässigkeit auch der Nutzung des sog. besonderen elektronischen Anwaltspostfachs für Abstimmungsverfahren;<br />
Änderung § 71 Bundesrechtsanwaltsordnung