Schrittweise bundesweite Einführung einer digitalen Inhaltsdokumentation durch Ton-Aufzeichnung der erstinstanzlichen Hauptverhandlungen in Strafverfahren vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten bis zum 1. Januar 2030, automatisierte Übertragung mittels Transkriptionssoftware in ein Textdokument, Möglichkeit der zusätzlichen Bildaufzeichnung für Länder und diesbez. Regelung durch Rechtsverordnung, Umsetzung der Pilotierungsphase bis Ende 2027 für Verfahren vor den Staatsschutzsenaten der Oberlandesgerichte sowie bis Ende 2030 für die Länder unter Bestimmung des Zeitpunkts der Einführung durch Rechtsverordnung und Möglichkeit der Begrenzung auf einzelne Gerichte oder Spruchkörper, Referenzimplementierung durch Bund und Länder, keine detaillierten technischen und organisatorischen Vorgaben;<br />
Neufassung §§ 271 bis 274 bei Einfügung §§ 273a neu und 273b neu sowie Änderung versch. §§ Strafprozessordnung, Einfügung § 19 Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung sowie Änderung versch. §§ in 5 weiteren Gesetzen; Verordnungsermächtigung<br />
<br />
Bezug: Abschlussbericht der Expertengruppe zur Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung, BMJ 2021<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Titeländerung<strong> </strong>(eingebracht als: Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung); Regelungen zur Dokumentation bei technischen Störungen, Entkopplung des Absehens von der Aufzeichnung von den Vorschriften zum Ausschluss der Öffentlichkeit, Erweiterung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte besonders vulnerabler Zeugen, Konkretisierung zur Verwendung der technischen Dokumentation als Strengbeweismittel, Dokumentation und Zulässigkeit der Weitergabe von Transkripten, Gebührenregelung, Korrekturen;<br />
Erneute Änderung §§ 273, 273a, 273b und 352 Strafprozessordnung, zusätzliche Änderung Nummer 1441 Anlage (Kostenverzeichnis) Justizverwaltungskostengesetz, Art. 10 Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes sowie Art. 5 Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Ausschöpfung von Einsparpotenzialen und Absenkung von Ausgabenansätzen zur Rückkehr zur finanzpolitischen Normalität mit Einhaltung der Kreditobergrenze nach Jahren mit Krisenbekämpfungshaushalten bei gleichzeitiger Bewältigung der Herausforderungen Klimawandel, Energieversorgung, Digitalisierung, demographische Entwicklung, Anstieg von Preisniveau und Zinsen, Wachstum und gesellschaftlicher Zusammenhalt sowie innere Sicherheit und Verteidigung: einheitliche Einkommensgrenze für Elterngeld, Auflösung des Sondervermögens "Digitale Infrastruktur", Ergänzung der Zweckbestimmung des Sondervermögens "Klima- und Transformationsfonds" betr. Mikroelektronik und Bundesschienenwege, einheitliche Ausbildungs- und Arbeitsförderung für junge Menschen durch die Agenturen für Arbeit, Minderungen bei Bundeszuschüssen zu gesetzlicher Rentenversicherung und sozialer Pflegeversicherung, Änderung des CO2-Preispfads, verbesserte Ausstattung der Bundeswehr durch flexibleren Einsatz des Sondervermögens Bundeswehr u.a.;<br />
Änderung von 9 Gesetzen<br />
<br />
<strong>Erste Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Abspaltung der Art. 6 und 7 (Haushaltsfinanzierungsgesetz 2023) s. D052<br />
<br />
<strong>Zweite Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Übrige Art. 1, 2, 3, 4, 5, 8 und 9 (Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024) s. D053
Wiederaufnahme des Straftatbestands des Werbens für eine terroristische Vereinigung (sog. Sympathiewerbung): Streichung der Wörter "um Mitglieder oder Unterstützer";<br />
Änderung § 129a Strafgesetzbuch<br />
<br />
Bezug: Siehe auch GESTA C107
Anhebung der Jahresproduktionsgrenze steuerbegünstigter kleinerer Brauereien (Abfindungsbrennereien) von 300 l auf 500 l, auch als Beitrag zum Erhalt von Streuobstwiesen als wichtigsten Zulieferern;<br />
Änderung § 9 Alkoholsteuergesetz
Vermeidung heimlicher Steuererhöhungen durch automatische Anpassung der Einkommensteuer-Tarifeckwerte über eine normierte Tarifformel und aller Freigrenzen, Freibeträge, Pausch- und Höchstbeträge mit dem Ziel konstanter durchschnittlicher Steuerbelastung für das entsprechend der Inflation gestiegene steuerpflichtige Einkommen, jährliche Herbstprojektion der Verbraucherpreise als Ausgangspunkt des Indexierungsverfahrens;<br />
Änderung § 32a und Einfügung § 127 Einkommensteuergesetz<br />
<br />
Bezug: Wiedervorlage siehe BT-Drs 20/13357 GESTA D072
Bürokratische Entlastung von Unternehmen durch die Verwendung elektronischer Übermittlungsformen, Bereitstellen der wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses wahlweise in Schriftform oder elektronischer Form gegenüber dem Arbeitnehmer;<br />
Änderung §§ 2 und 3 Nachweisgesetz<br />
<br />
Bezug: Richtlinie (EU) 2019/1152 vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union (ABl. L 186, 11.07.2019, S. 105)
Verpflichtung der Dienststellen der Bundeswehr zur kartenmäßigen Datenübermittlung von militärisch einwendungsfreien Flächen an für die Landes- und Bauleitplanung zuständigen obersten Dienstbehörden der Länder zwecks Ausweisung von Windenergiegebieten<br />
Einfügung § 2a und Änderung § 4 Windenergieflächenbedarfsgesetz
Zulassung von Photovoltaikanlagen bis zu einer installierten Leistung von einschließlich 600 Watt zur Eigenversorgung des Kleingartens;<br />
Änderung § 3 Bundeskleingartengesetz<br />
<br />
Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 275/25 GESTA 21. WP P003
Zur Wahrung des Vertrauens der Allgemeinheit in rechtsstaatliches Handeln von Behörden oder sonstigen Stellen der öffentlichen Verwaltung Schaffung eines neuen Straftatbestands betr. die Äußerung oder Zugänglichmachung volksverhetzender Inhalte und Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen in Zusammenhang mit der Dienstausübung von Amtsträgern unter Einbeziehung der Kommunikation über geschlossene Chatgruppen, Ahndung mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe;<br />
Neufassung § 341 Strafgesetzbuch sowie Änderung § 48 Wehrstrafgesetz<br />
<br />
Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 413/25 GESTA 21. WP C025
Angesichts zunehmender Anfeindungen oder Angriffen gegenüber Ehrenamtlichen Regelung zur besonderen Schutzwürdigkeit von gemeinnützig tätigen Personen, Klarstellung zur Berücksichtigung verschuldeter Tatauswirkungen bei der Strafzumessung betr. die Eignung zur "nicht nur unerheblichen" Beeinträchtigung gemeinnützigen Engagements des Geschädigten;<br />
Änderung § 46 Strafgesetzbuch<br />
<br />
Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 269/25 GESTA 21. WP C010
Schaffung eines strafrechtlichen Spezialtatbestandes und eines Ordnungswidrigkeitentatbestands zur Ahndung der Verschwendung öffentlicher Mittel und der Verletzung haushaltsrechtlicher Vergabevorschriften, insbes. betr. Ausschreibungspflichten, durch Amtsträger und besonders Verpflichtete, Geldbuße bis 250.000 Euro, Verbesserung des Verfahrensrechts, Mitteilungspflicht und Beschwerderecht der Prüfungsbehörden;<br />
Einfügung § 349 Strafgesetzbuch, Änderung § 59 und Einfügung 59a Haushaltsgrundsätzegesetz sowie Änderung § 172 Strafprozessordnung<br />
<br />
Bezug: "Das Schwarzbuch. Die öffentliche Verschwendung" des Bundes der Steuerzahler Deutschland e.V. für das Jahr 2022/2023 ; vollumfängliche Übernahme der Gesetzesänderungsvorschläge von Prof. Bernd Schünemann aus seinem Gutachten "Unverzichtbare Gesetzgebungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Haushaltsuntreue und der Verschwendung öffentlicher Mittel" vom November 2011 für den Bund der Steuerzahler e.V.<br />
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 19/2469 (GESTA 19. WP C030) in geringfügig geänderter Fassung
<div>Rückkehr zu Prinzipien des Staatsangehörigkeitsrechts von vor dem 1. Januar 1991: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausschließlich durch Geburt im Wege des Ius sanguinis, Einbürgerung als Ermessensentscheidung im Einzelfall und bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses, Vermeidung mehrfacher Staatsangehörigkeiten;</div>
Änderung und Aufhebung versch. §§ Staatsangehörigkeitsgesetz
Einrichtung eines kommunalen Schulinvestitionsförderungsfonds in Höhe von 30 Milliarden Euro auf Grundlage von Art. 104c GG mit schrittweiser Aufstockung der Bundesmittel im Zeitraum 2024 bis 2030, Bundesförderquote von 50 Prozent an den Investitionsaufwendungen, Auflösung spätestens zum 31. Dezember 2035, Regelung zu Einzelheiten der Durchführung durch Verwaltungsvereinbarung;<br />
<strong>Gesetz zur Errichtung eines Investitionsfonds zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur</strong> als Art. 1 der Vorlage, <strong>Gesetz zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur</strong> als Art. 2 der Vorlage<br />
<br />
Bezug: Der Gesetzentwurf ist weitgehend textidentisch mit dem Entwurf auf BT-Drs 20/10980 GESTA K010
Zivilrechtlicher Schutz gegen das Verlangen überhöhter Mieten: erleichterte Sanktionierung von Verstößen gegen § 5 Wirtschaftsstrafgesetz durch rechtsvereinfachende Ausgestaltung des Verbots der Mietpreisüberhöhung, Wiederherstellung der generalpräventiven Wirkung durch Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100.000 Euro;<br />
Änderung §§ 5 und 22 Wirtschaftsstrafgesetz 1954<br />
<br />
Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BT-Drs 20/13294 GESTA C123 sowie BT-Drs 21/134 GESTA 21. WP C004
Zur Verringerung der Anreize für eine Sekundärmigration innerhalb der EU nach Deutschland sowie zur Entlastung von Kommunen und Ländern Verlängerung der Bezugsdauer von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, unveränderte Leistungshöhe, medizinische Versorgung für die Dauer des Bezugs;<br />
Änderung § 2 Asylbewerberleistungsgesetz
Vor dem Hintergrund des sich verschärfenden internationalen Wettbewerbs um hochqualifizierte Fachkräfte Gleichstellung von überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen in den Ländern mit vom Bund institutionell geförderten Einrichtungen betr. Einschränkung des Besserstellungsverbots;<br />
Änderung § 2 Wissenschaftsfreiheitsgesetz<br />
<br />
Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 303/25 GESTA 21. WP K001
Beseitigung von Verzögerungen im Bereich Planung und Genehmigung beim weiteren Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und der Schieneninfrastruktur durch Abschaffung der Alternativenprüfungen bei Errichtung eines zweiten Gleises entlang einer bereits vorhandenen Strecke, erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für sämtliche schienenbezogene Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren sowie vorrangiger Belang schienengebundener Infrastrukturprojekte bei rechtlicher Schutzgüterabwägung;<br />
Änderung Anlage 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, §§ 18 und 18e Allgemeines Eisenbahngesetz und § 1 Bundesschienenwegeausbaugesetz<br />
<br />
Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 347/25 GESTA 21. WP J004
Ausnahme von der Stilllegungs- und Rückbauverpflichtung für Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 zur Vorhaltung der drei Kraftwerksblöcke als Reservekraftwerke für eine gesicherte Stromversorgung im Notfall;<br />
Änderung § 7 Atomgesetz
Kompensation der finanziellen Notlage der Sportvereine in Folge von Entscheidungen des EuGH und des Bundesfinanzhofs, der Corona-Politik der Bundesregierung, der aktuellen Inflation und konjunkturellen Lage mit negativen Auswirkungen auf den Freizeit- und Breitensport durch steuergesetzliche Regelungen bei Verpflichtungen zur Abgabe von Steuererklärungen für gemeinnützige Vereine, Freigrenzen und Freibeträge für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, Umsatzsteuerbefreiung im Rahmen der bisherigen Kleinunternehmerregelung u.a.;<br />
Änderung §§ 63, 64 und 65 Abgabenordnung, § 24 Körperschaftssteuergesetz sowie §§ 4, 12 und 19 Körperschaftssteuergesetz<br />
<br />
Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Dezember 2020 (C-488/18) sowie Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21. April .2022 (Az. VR 48/20 (VR 20/17)) zu Umsatzsteuerpflichten für Einnahmen besonders vergüteter Leistungen von Sportvereinen
Zur strafrechtlichen Aufarbeitung der Anti-Corona-Maßnahmen Ausweitung der Beschwerdemöglichkeit des Anzeigenerstatters und des Klageerzwingungsverfahrens;<br />
Änderung § 172 Strafprozessordnung
Einführung eines Straftatbestandes der falschen Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Mitglieder oder Beauftragte der Bundesregierung oder einer Landesregierung;<br />
Einfügung § 106c Strafgesetzbuch
Berücksichtigung und Aufwertung der räumlichen Erfordernisse der Verteidigung und des Zivilschutzes in der Raumordnung und Landesplanung;<br />
Änderung § 2 Raumordnungsgesetz
Schaffung eines zwingenden Ausschlussgrunds für die Berufung ehrenamtlicher Richter bei Zweifeln am Bestehen der Verfassungstreue, Klarstellung zur Abberufung, Klarstellung zur Versetzung von Berufsrichtern im Interesse der Rechtspflege betr. Verhältnis von Disziplinarverfahren gegenüber Verfahren nach § 31 DRiG;<br />
Änderung §§ 31, 44a und 44b Deutsches Richtergesetz
Zustimmung zu der am 30. Oktober 2009 angenommenen Entschließung zum Londoner Protokoll: Ermöglichung der Ausfuhr von Kohlendioxidströmen zur Speicherung im Meeresuntergrund bei Vorliegen einer zwischenstaatlichen Übereinkunft
Schaffung von Rechtssicherheit in den Geschäftsbeziehungen zwischen Banken und Kunden, Klarstellung betr. Zustimmungsfiktionsklauseln bei AGB-Vertragsänderungen;<br />
Änderung § 675g Bürgerliches Gesetzbuch<br />
<br />
Bezug: Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 zur Unwirksamkeit von Bankklauseln bei stillschweigender Zustimmung der Bankkunden (Az. XI ZR 26/20)
Einführung einer Generalklausel zu beschränkten Hilfeleistungen in Steuersachen als Nebenleistung zu einer nichtsteuerberatenden Haupttätigkeit statt des bisherigen abschließenden Katalogs befugter Personen und Gesellschaften; Angleichung der Vorschrift über die unentgeltliche Hilfeleistung an alle anderen Rechtsdienstleistungen einschl. Schutz vor unqualifizierter Hilfeleistung außerhalb des engsten Verwandten- und Bekanntenkreises, Zulassung sogen. "Tax Law Clinics" im Hochschulbereich mit altruistischen Dienstleistungen zu Ausbildungszwecken; Modernisierung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine (eingetragener Verein als Anerkennungsvoraussetzung, Kurzbezeichnung "LStHV", Verschwiegenheitspflichten), Neustrukturierung der Bußgeldvorschriften u.a.;<br />
Änderung und Einfügung versch. §§ Steuerberatungsgesetz, Aufhebung und Einfügung versch. §§ Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine, Änderung §§ 80, 80a, 147 und 149 Abgabenordnung, §§ 22a und 22e Umsatzsteuergesetz sowie § 327 Lastenausgleichsgesetz, Folgeänderungen in weiteren 6 Gesetzen; Verordnungsermächtigung
Dauerhafte Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie durch Entfristung des bestehenden ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen;<br />
Änderung § 12 Umsatzsteuergesetz
Fortführung der bisherigen kommunalen Praxis zur Nutzung eines beschleunigten Verfahrens für die Mobilisierung von Bauland: Verzicht auf Durchführung einer Umweltprüfung und auf Erstellung eines Umweltberichts;<br />
Änderung § 13b Baugesetzbuch sowie Folgeänderung im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
<br />
Bezug: Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023 zur Unvereinbarkeit des § 13b BauGB mit Unionsrecht (4 CN 3.22)
Erhöhung des Steueraufkommens zur Bewältigung der anstehenden staatlichen Aufgaben durch Anpassung des Eckwerts der dritten Einkommensteuertarifstufe zur Vergrößerung der Bemessungsgrundlage für den Spitzensteuersatz bei Erhalt des Grundfreibetrags, Rückführung der Freigrenze für die Erhebung des Solidaritätszuschlags auf den bereits erhöhten Wert des Veranlagungszeitraums 2023;<br />
Änderung Art. 3 und 7 sowie Aufhebung Art. 5 Inflationsausgleichsgesetz
Regelungen zur Mietpreisbremse für einen verbesserten Mieterschutz in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt: Verpflichtung der Vermieter zur gesonderten Ausweisung eines Möblierungszuschlags neben der Nettokaltmiete bei der Vermietung möblierten Wohnraums, Festlegung und Deckelung der Zuschlagshöhe, Begrenzung der Dauer von Kurzzeitvermietungen auf max. 6 Monate unter Berücksichtigung vorangegangener Mietverhältnisse derselben Vertragsparteien, Einführung einer Regelvermutung;<br />
Änderung §§ 549 und 556d Bürgerliches Gesetzbuch sowie Ergänzung Art. 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche<br />
<br />
Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 683/21 (GESTA 19. WP C229)<br />
Wiedervorlage siehe BR-Drs 657/25 GESTA 20. WP C046
Abgestuftes Schutzkonzept zur Regelung der geschäftsmäßigen Hilfe zum Suizid und Sicherstellung des freiverantwortlichen Entschlusses zur Selbsttötung: Ergänzung bisheriger strafrechtlicher Vorschriften um eine Ausnahmeregelung für den Fall einer freiverantwortlichen Entscheidung über die Beendigung des eigenen Lebens, Pflicht zur zweimaligen Untersuchung im Abstand von 3 Monaten durch Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, umfassende ergebnisoffene Beratung beruhend auf einem interdisziplinären Ansatz, zweiwöchige Wartefrist zwischen Untersuchung und Beratung, Härtefall- und Ausnahmeregelung, Straffreiheit der Teilnahme für nicht geschäftsmäßig handelnde Angehörige oder sonstige nahestehende Personen, Verbot für bestimmte Formen der Werbung der Hilfe zur Selbsttötung zur Verhinderung gesellschaftlicher Normalisierung der Suizidhilfe, Möglichkeit zur ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln zur Beendigung des Lebens;<br />
Neufassung § 217 und Einfügung § 217a Strafgesetzbuch sowie Änderung § 13 Betäubungsmittelgesetz<br />
<br />
Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben und zur Inanspruchnahme von Hilfeleistungen von Dritten (2 BvR 2347/15)<br />
Siehe auch GESTA M015 sowie GESTA M014<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Erweiterung des Personenkreises auf Psychotherapeuten, Klarstellung zur Nichtverpflichtung von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens zur Mitwirkung an Selbsttötungen oder Duldung der Durchführung von Förderungshandlungen zur Selbsttötung in ihren Räumlichkeiten, Wegfall des vorgesehenen Werbeverbots, Gesetzesevaluation innerhalb von 5 Jahren nach Inkrafttreten, Berichtspflicht;<br />
Erneute Änderung § 217 Strafgesetzbuch, zusätzliche Änderung § 1 Heilmittelwerbegesetz, § 11 Elftes Buch Sozialgesetzbuch sowie § 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz<br />
<br />
Bezug: Siehe auch GESTA M030
Ermöglichung der temporären Aussetzung der Tätigkeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zur Vermeidung der missbräuchlichen Verwendung der Preisdaten durch Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber betr. Abstimmung ihres Marktverhaltens<br />
Änderung § 47k Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen; Verordnungsermächtigung
Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes und auf freier Willensbildung beruhendes Sterben durch Selbsttötung: Voraussetzungen für den Zugang zu tödlich wirkenden Betäubungsmitteln für Sterbewillige in medizinischen Notlagen (schriftliche Erläuterung des Sterbewunsches, Erst- und Zweitbestätigung durch versch. Ärzte, Härtefallregelung), allgemeine Voraussetzungen für den Zugang zu Betäubungsmitteln für Sterbewillige (Niederschrift bei zuständiger Behörde, Nachweis über zweimalige Beratung im Abstand von 2 bis 12 Monaten, abschließende Behördenentscheidung), Umsetzung sowie Aufgabe des Sterbewunsches, Strafbarkeitsvorschrift, Ordnungswidrigkeit, Evaluationsbericht 3 Jahre nach Inkrafttreten und danach im vierjährlichen Turnus, Bestimmung weiterer Betäubungsmittel neben dem im Gesetz festgeschriebenem Natrium-Pentobarbital durch Rechtsverordnung; Ermöglichung der Betäubungsmittelabgabe von Apotheken auf Grundlage der Behördenbescheinigung;<br />
Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben (<strong>Selbstbestimmtes-Sterben-Gesetz</strong> - SbStG) als Art. 1 der Vorlage sowie Änderung §§ 4, 12 und 13 Betäubungsmittelgesetz; Verordnungsermächtigung<br />
<br />
Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben und zur Inanspruchnahme von Hilfeleistungen von Dritten (2 BvR 2347/15)<br />
Siehe auch GESTA M006 sowie GESTA M015<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Zusammenführung mit dem Gesetzentwurf auf BT-Drs 20/2332<br />
<br />
Bezug: siehe GESTA M030
Regelungen für das Recht auf einen selbstbestimmten Tod und Klarstellung der Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung: Recht auf Hilfe zur Selbsttötung, Recht zur Hilfeleistung, Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Suizidhilfe, Beratungspflicht für suizidwillige Personen, Einrichtung wohnortnaher Beratungsstellen durch die Länder, Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung, Bericht der Bundesregierung erstmals 1 Jahr sowie Gesetzesevaluation 3 Jahre nach Inkrafttreten;<br />
Gesetz zur Wahrung und Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts am Lebensende (<strong>Suizidhilfegesetz</strong>) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 13 Betäubungsmittelgesetz sowie § 203 Strafgesetzbuch; Verordnungsermächtigung<br />
<br />
Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben und zur Inanspruchnahme von Hilfeleistungen von Dritten (2 BvR 2347/15)<br />
Unveränderte Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 19/28691 (GESTA 19. WP M060)<br />
Siehe auch GESTA M006 sowie GESTA M014<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Zusammenführung mit dem Gesetzentwurf auf BT-Drs 20/2293<br />
<br />
Bezug: siehe GESTA M030
Anpassung der Beträge der sog. SED-Opferrente an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes, Anhebung von 330 Euro auf 382,14 Euro;<br />
Änderung § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
Regelung zum Recht auf einen selbstbestimmten Tod und Hilfe zur Selbsttötung: Schutz der Autonomie und Freiverantwortlichkeit Sterbewilliger, vollinformierte Entscheidungsfindung durch ergebnisoffene Beratung, Aufbau einer bundesweiten staatlich anerkannten Beratungsinfrastruktur, Trennung von Beratung und Suizidhilfe, Fristenregelungen, sichere Zugangsmöglichkeiten zu Arznei- und Betäubungsmitteln zum Zwecke der Selbsttötung, ärztliche Verschreibung nach Vorlage einer Beratungsbescheinigung, Kriterium der Volljährigkeit, Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit, Härtefallregelung, Schutz von Privatgeheimnissen, Schutz vor unzulässiger Werbung, Klarstellung zur Straffreiheit Dritter, Unberührtheit des strafrechtlichen Verbots der Tötung auf Verlangen, Gesetzesevaluation mit Berichtspflicht 3 Jahre nach Inkrafttreten sowie anschließend regelmäßig im Abstand von 3 Jahren;<br />
Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Regelung der Hilfe zur Selbsttötung (<strong>Suizidhilfegesetz</strong> – ShG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 4, 12, 13 und 29 Betäubungsmittelgesetz, § 203 Strafgesetzbuch, §§ 48 und 81 Arzneimittelgesetz sowie § 1 Heilmittelwerbegesetz; Verordnungsermächtigung<br />
<br />
Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben und zur Inanspruchnahme von Hilfeleistungen von Dritten (2 BvR 2347/15)<br />
Zusammenführung der Gesetzentwürfe auf BT-Drs 20/2332 und 20/2293 in der Beschlussempfehlung des Ausschusses, siehe GESTA M015 und M014<br />
Siehe auch GESTA M006
Verstetigung pandemiebedingter befristeter Regelungen zur Ausnahme von Kalendermonaten mit Kurzarbeitergeldbezug von der Elterngeldberechnung, dauerhafte Ausweitung der Ausklammerungstatbestände um Kurzarbeitsmonate;<br />
Änderung § 2b Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz<br />
<br />
Bezug: Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie, s. GESTA 19. WP I014<br />
<br />
<strong>BR-Beschluss:</strong> Verzicht auf Einbringung; Annahme einer Entschließung: Prüfung der Neuregelung im BEEG zur dauerhaften Ausklammerung von Monaten mit Bezug von Kurzarbeitergeld, Kinderkrankengeld, Arbeitslosengeld u.Ä. von der Elterngeldberechnung
Entlastung der Bürger und der Verkehrsinfrastruktur von Kommunen und Ländern sowie zügige Modernisierung des Bundesfernstraßennetzes durch Verkürzung von Verfahrensschritten zur Planfeststellung und Umweltverträglichkeit im Fall der Planfeststellungsbedürftigkeit sowie Vermeidung unnötiger Planfeststellungsverfahren; Folgeänderungen;<br />
Gesetz zur Beschleunigung von Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen (<strong>Fernstraßenbau-Beschleunigungsgesetz</strong> – FStrBG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 17, 17a, 17b und 17e Bundesfernstraßengesetz, § 17 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie § 1 Fernstraßenausbaugesetz
Umfangreiche Maßnahmen zu Anpassungen in der Pflegeversicherung zur Verbesserung der Pflege, insbes. Stärkung der häuslichen Pflege und Entlastung Pflegebedürftiger und Pflegepersonen sowie Verbesserung der Arbeitsbedingungen für professionell Pflegende: Anhebung des Beitragssatzes u.a. zur Stabilisierung der Finanzsituation der sozialen Pflegeversicherung, Anhebung des Pflegegelds und der ambulanten Pflegesachleistungen sowie der Zuschläge zur Begrenzung der Eigenanteile bei vollstationärer Pflege, Leistungsdynamisierung, Versorgung Pflegebedürftiger bei Aufenthalt der Pflegeperson in einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, Umsetzung der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zum Erziehungsaufwand durch Anhebung des Beitragssatzes für Kinderlose und Abschläge ab dem zweiten Kind, Verbesserung der Transparenz für Leistungsbezieher, Förderung der Digitalisierung in der Pflege, Neustrukturierung und -systematisierung des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit;<br />
Änderung von 7 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung<br />
<br />
Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag betr. Anpassungen in der Pflegeversicherung zur Verbesserung der Pflege ; Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 zur Berücksichtigung des Erziehungsaufwands von Eltern im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung (1 BvL 3/18, 1 BvR 717/16, 1 BvR 2257/16 und 1 BvR 2824/17)<br />
Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf BT-Drs 20/6544 GESTA M028
Aufnahme einer Bagatellregelung für Rückforderungsbeträge und Zinsforderungen im Bereich der EU-Direktzahlungen sowie einer Regelung zum Verzinsungszeitraum;<br />
Änderung §§ 10 und 14 Marktorganisationsgesetz<br />
<br />
Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 264/25 GESTA 21. WP F003
Sofortige Entkriminalisierung der Konsumenten als Übergangslösung bis zur genaueren gesetzlichen Ausgestaltung einer legalen und kontrollierten Produktion und Distribution von Cannabis: Festlegung einer bundesweit für Besitz bzw. Anbau einheitlichen erlaubten Menge von Cannabis oder Cannabisharz sowie Cannabispflanzen;<br />
Einfügung § 29b Betäubungsmittelgesetz
Abwendung einer Energieversorgungsmangellage oder drohenden Energieversorgungsnotlage durch unbefristeten Weiterbetrieb der drei noch im Betrieb befindlichen Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 sowie der drei im Jahr 2021 abgeschalteten Kernkraftwerke Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf, Abschaffung der Strommengenbegrenzung und Ergänzung einer entschädigungsbewehrten Laufzeitzusage für die Betreiber von 10 Jahren;<br />
Änderung §§ 1 und 7 sowie Anlage 3 (Elektrizitätsmengen) Atomgesetz
Stärkung der staatlichen Gerichte in größeren internationalen Wirtschaftsstreitverfahren zur Vermeidung der Abwanderung in die Rechtskreise anderer Staaten oder in die Schiedsgerichtsbarkeit: Ermächtigung der Länder durch Rechtsverordnung zur Einrichtung besonderer Kammern für internationale Handelssachen bei den Landgerichten oder Einführung erstinstanzlicher Senate an einem Oberlandesgericht für internationale Handelsstreitigkeiten ("Commercial Courts") mit einem Streitwert von über 2 Mio Euro mit der Möglichkeit der Prozessführung in englischer Sprache, Übertragung der Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltungen, Zulässigkeit gemeinsamer Kammern mehrerer Bundesländer, Möglichkeit zur Bestimmung bestehender Zivilsenate für nationale Handelssachen, Rechte Dritter, besondere Verfahrensregelungen (u.a. Führung von Wortprotokollen sowie Vertraulichkeit und Geheimhaltung), Berufungsverfahren;<br />
Änderung §§ 71, 93, 119 und 184 sowie Einfügung §§ 114a bis 114c und 119b Gerichtsverfassungsgesetz, Umsetzung §§ 510 bis 510b alt als §§ 507 bis 509 und Einfügung § 510 neu sowie Änderung versch. §§ Zivilprozessordnung, Einfügung § 37b Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung sowie Folgeänderungen in 6 weiteren Gesetzen; Verordnungsermächtigung<br />
<br />
Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 79/22 in der Fassung BR-Drs 219/19 (Beschluss) (GESTA 19. WP C217)<br />
Siehe auch GESTA 19. WP C016
Ausschluss von Kandidaten von der Richterwahl zum Bundesverfassungsgericht mit vormaliger sechsjähriger Zugehörigkeit zum Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung oder entsprechenden Landesorganen;<br />
Änderung § 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz