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Germany · Law · Gesetzgebung

07/2182

Act zu dem Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der nuclear energy nebst Zusatzvereinbarungen, zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen nebst Zusatzprotokoll und zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See (act zu den Pariser und Brüsseler Atomhaftungs-Übereinkommen)

Original: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie nebst Zusatzvereinbarungen, zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen nebst Zusatzprotokoll und zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See (Gesetz zu den Pariser und Brüsseler Atomhaftungs-Übereinkommen)

Translated from German

enactedGermany· German Bundestag· DE

Introduced

10 May 1974

Last action

21 February 1975 · 2. Durchgang

Status

Verkündet

Sponsors

Subjects

Nuclear energy

Source updated

5 August 2025

Nuclear energy

Summary

Zustimmung zu dem am 29. Juli 1960 in Paris und den am 17. Dezember 1971 und 25. Oktober 1974 in Brüssel unterzeichneten Abkommen sowie den zugehörigen Zusatzabkommen: Eingliederung des Atomhaftungsrechts der Bundesrepublik Deutschland in die internationalen Atomhaftungsübereinkommen<br /> <br /> <strong>motion des Ausschusses:</strong> Redaktionelle Änderung

Discovery translation for search and reading. The original official text remains authoritative.

Timeline

  1. 10 May 1974

    Bill

    Act zu dem Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der nuclear energy nebst Zusatzvereinbarungen, zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen nebst Zusatzprotokoll und zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See (act zu den Pariser und Brüsseler Atomhaftungs-Übereinkommen)

    Source: BR

  2. 4 June 1974

    Bill

    Act zu dem Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der nuclear energy nebst Zusatzvereinbarungen, zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen nebst Zusatzprotokoll und zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See (act zu den Pariser und Brüsseler Atomhaftungs-Übereinkommen)

    Source: BT

  3. 11 June 1974

    First reading

    Act zu dem Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der nuclear energy nebst Zusatzvereinbarungen, zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen nebst Zusatzprotokoll und zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See (act zu den Pariser und Brüsseler Atomhaftungs-Übereinkommen)

    Source: BT

  4. 21 June 1974

    1. Durchgang

    Act zu dem Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der nuclear energy nebst Zusatzvereinbarungen, zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen nebst Zusatzprotokoll und zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See (act zu den Pariser und Brüsseler Atomhaftungs-Übereinkommen)

    Source: BR

  5. 10 July 1974

    Änderung der Ausschussüberweisung

    Act zu dem Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der nuclear energy nebst Zusatzvereinbarungen, zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen nebst Zusatzprotokoll und zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See (act zu den Pariser und Brüsseler Atomhaftungs-Übereinkommen)

    Source: BT

  6. 17 September 1974

    Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg

    Act zu dem Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der nuclear energy nebst Zusatzvereinbarungen, zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen nebst Zusatzprotokoll und zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See (act zu den Pariser und Brüsseler Atomhaftungs-Übereinkommen)

    Source: BT

  7. 23 January 1975

    Bericht und motion

    Act zu dem Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der nuclear energy nebst Zusatzvereinbarungen, zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen nebst Zusatzprotokoll und zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See (act zu den Pariser und Brüsseler Atomhaftungs-Übereinkommen)

    Source: BT

  8. 23 January 1975

    Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT

    Act zu dem Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der nuclear energy nebst Zusatzvereinbarungen, zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen nebst Zusatzprotokoll und zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See (act zu den Pariser und Brüsseler Atomhaftungs-Übereinkommen)

    Source: BT

  9. 31 January 1975

    Second reading und final vote

    Act zu dem Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der nuclear energy nebst Zusatzvereinbarungen, zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen nebst Zusatzprotokoll und zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See (act zu den Pariser und Brüsseler Atomhaftungs-Übereinkommen)

    Source: BT

  10. 31 January 1975

    Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

    Act zu dem Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der nuclear energy nebst Zusatzvereinbarungen, zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen nebst Zusatzprotokoll und zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See (act zu den Pariser und Brüsseler Atomhaftungs-Übereinkommen)

    Source: BR

  11. 21 February 1975

    2. Durchgang

    Act zu dem Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der nuclear energy nebst Zusatzvereinbarungen, zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen nebst Zusatzprotokoll und zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See (act zu den Pariser und Brüsseler Atomhaftungs-Übereinkommen)

    Source: BR

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