Act zu dem Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der nuclear energy nebst Zusatzvereinbarungen, zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen nebst Zusatzprotokoll und zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See (act zu den Pariser und Brüsseler Atomhaftungs-Übereinkommen)
Original: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie nebst Zusatzvereinbarungen, zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen nebst Zusatzprotokoll und zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See (Gesetz zu den Pariser und Brüsseler Atomhaftungs-Übereinkommen)
Translated from German
Introduced
10 May 1974
Last action
21 February 1975 · 2. Durchgang
Status
Verkündet
Sponsors
—
Subjects
Nuclear energy
Source updated
5 August 2025
Summary
Zustimmung zu dem am 29. Juli 1960 in Paris und den am 17. Dezember 1971 und 25. Oktober 1974 in Brüssel unterzeichneten Abkommen sowie den zugehörigen Zusatzabkommen: Eingliederung des Atomhaftungsrechts der Bundesrepublik Deutschland in die internationalen Atomhaftungsübereinkommen<br /> <br /> <strong>motion des Ausschusses:</strong> Redaktionelle Änderung
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Timeline
10 May 1974
Bill
Act zu dem Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der nuclear energy nebst Zusatzvereinbarungen, zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen nebst Zusatzprotokoll und zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See (act zu den Pariser und Brüsseler Atomhaftungs-Übereinkommen)
Source: BR
4 June 1974
Bill
Act zu dem Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der nuclear energy nebst Zusatzvereinbarungen, zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen nebst Zusatzprotokoll und zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See (act zu den Pariser und Brüsseler Atomhaftungs-Übereinkommen)
Source: BT
11 June 1974
First reading
Act zu dem Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der nuclear energy nebst Zusatzvereinbarungen, zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen nebst Zusatzprotokoll und zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See (act zu den Pariser und Brüsseler Atomhaftungs-Übereinkommen)
Source: BT
21 June 1974
1. Durchgang
Act zu dem Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der nuclear energy nebst Zusatzvereinbarungen, zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen nebst Zusatzprotokoll und zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See (act zu den Pariser und Brüsseler Atomhaftungs-Übereinkommen)
Source: BR
10 July 1974
Änderung der Ausschussüberweisung
Act zu dem Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der nuclear energy nebst Zusatzvereinbarungen, zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen nebst Zusatzprotokoll und zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See (act zu den Pariser und Brüsseler Atomhaftungs-Übereinkommen)
Source: BT
17 September 1974
Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg
Act zu dem Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der nuclear energy nebst Zusatzvereinbarungen, zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen nebst Zusatzprotokoll und zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See (act zu den Pariser und Brüsseler Atomhaftungs-Übereinkommen)
Source: BT
23 January 1975
Bericht und motion
Act zu dem Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der nuclear energy nebst Zusatzvereinbarungen, zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen nebst Zusatzprotokoll und zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See (act zu den Pariser und Brüsseler Atomhaftungs-Übereinkommen)
Source: BT
23 January 1975
Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT
Act zu dem Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der nuclear energy nebst Zusatzvereinbarungen, zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen nebst Zusatzprotokoll und zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See (act zu den Pariser und Brüsseler Atomhaftungs-Übereinkommen)
Source: BT
31 January 1975
Second reading und final vote
Act zu dem Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der nuclear energy nebst Zusatzvereinbarungen, zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen nebst Zusatzprotokoll und zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See (act zu den Pariser und Brüsseler Atomhaftungs-Übereinkommen)
Source: BT
31 January 1975
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Act zu dem Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der nuclear energy nebst Zusatzvereinbarungen, zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen nebst Zusatzprotokoll und zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See (act zu den Pariser und Brüsseler Atomhaftungs-Übereinkommen)
Source: BR
21 February 1975
2. Durchgang
Act zu dem Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der nuclear energy nebst Zusatzvereinbarungen, zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen nebst Zusatzprotokoll und zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See (act zu den Pariser und Brüsseler Atomhaftungs-Übereinkommen)
Source: BR
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Documents
6 official files
67/75
Drucksache · DE · 31 January 1975
07/3126
Drucksache · DE · 23 January 1975
07/3124
Drucksache · DE · 23 January 1975
07/2537
Drucksache · DE · 17 September 1974
07/2182
Drucksache · DE · 4 June 1974
350/74
Drucksache · DE · 10 May 1974
Sponsors
- Bundesregierung · Bundesregierung · initiative
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Sources
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- Official source: https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zu-dem-ubereinkommen-vom-29-juli-1960-uber-die-haftung-gegenuber-dritten/289456
- Open data entity: https://search.dip.bundestag.de/api/v1/vorgang/289456
- germany · 289456 · source updated 5 August 2025