Weitere Modernisierung und Resilienzsteigerung des Fondsmarkts als Beitrag zur Infrastrukturfinanzierung und Transformation der Wirtschaft: Umsetzung der EU-Richtlinien für europaweit gleiche Regelungen zur Berichterstattung über Auslagerungen, zur Verwendung von Liquiditätsmanagementinstrumenten und zur Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Minderung übermäßiger Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien aus Drittstaaten und zur Steigerung der Effizienz der Clearingmärkte der Union mit nationalen Ausführungs- und Sanktionsbestimmungen; Modernisierung rein nationaler Vorgaben: Möglichkeit der Auflage geschlossener Sondervermögen auch im Publikumsfondsbereich sowie von geschlossenen Fonds für Bürgerbeteiligungen im Bereich erneuerbare Energien u.a.;<br />
Änderung von 6 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br />
<br />
Bezug: Richtlinie (EU) 2024/927 vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (ABl. L 927, 26.03.2024) ; Richtlinie (EU) 2024/2994 vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2013/36/EU und (EU) 2019/2034 hinsichtlich der Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften (ABl. L 2994, 04.12.2024)<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> erleichterte Änderungen von Anlagebedingungen und Einführung von Vorbehaltsklauseln in Verträgen von Verwaltungsgesellschaften mit Anlegern; redaktionelle Korrekturen und Klarstellungen;<br />
Änderung eines weiteren Gesetzes
Zustimmung zu dem am 17. Juli 2025 unterzeichneten Vertrag (Kensington-Vertrag): Vertiefung der bilateralen Beziehungen und Ausbau der Zusammenarbeit in zentralen Politikfeldern, insbesondere in den Bereichen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, innere Sicherheit und Justiz, Migration, Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie, Beschäftigung, Klima, Energie, Umwelt und Landwirtschaft sowie Kultur und Gesellschaft; Formen der Zusammenarbeit, Schlussbestimmungen<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Annahme einer Entschließung: Erstellung einer Vorhabenliste anlässlich der bilateralen Regierungskonsultationen, Berichterstattung alle zwei Jahre über den Umsetzungsstand des Vertrages, Stärkung des Jugendaustausches und Einrichtung eines deutsch-britischen Jugendwerks
Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende mit dem Ziel der schnelleren Integration Betroffener in den Arbeitsmarkt, verbindlicheren Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Leistungsberechtigten, Hebung des Fachkräftepotenzials junger Menschen, wirksameren Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch und Entlastung der öffentlichen Haushalte: Umbenennung der Geldleistung Bürgergeld in Grundsicherungsgeld, Verpflichtung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, ausdrückliche Regelung des Vorrangs der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit, Herabsetzung der Zumutbarkeitsgrenze für Eltern, Weiterentwicklung des Kooperationsplans durch Aufnahme eines persönlichen Angebots der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung, Förderung der Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden, Stärkung der Bedeutung von Gesundheitsaspekten, Verankerung und Ausweitung des Passiv-Aktiv-Transfers, Möglichkeit der Verpflichtung zur Mitwirkung per Verwaltungsakt, Vereinheitlichung und Verschärfung der Regelungen zu Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen, Entfall des Schlichtungsverfahrens, Streichung der Karenzzeit beim Schonvermögen und Einführung einer altersabhängigen Staffelung, Begrenzung der anerkennungsfähigen Aufwendungen für die Unterkunft unter Berücksichtigung der Mietpreisbremse, Meldepflicht für Jobcenter bei Anhaltspunkten für Schwarzarbeit oder Mindestlohnunterschreitung, Arbeitgeberhaftung für Meldeverstöße, Digitalisierung der Verwaltungsabläufe, Verbesserung der Beratung und Förderung junger Menschen, insbes. schwer zu erreichender Jugendlicher, Stärkung von Jugendberufsagenturen, redaktionelle Korrekturen, Folgeänderungen;<br />
Einfügung §§ 3a, 50b, 62a und 65a und Änderung zahlreicher §§ Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Einfügung und Änderung versch. §§ in weiteren 9 Gesetzen, Folgeänderungen in 11 Gesetzen und 6 Rechtsverordnungen<br />
<br />
Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Arbeitsmarktpolitik und neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Durchführung der Tragfähigkeitsprüfung für leistungsberechtigte Selbstständige nach spätestens einem Jahr, Einsatz von bis zu 10 Prozent der Eingliederungsmittel zur Ausweitung der Freien Förderung, u.a. für Maßnahmen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Gesundheitsförder- oder Rehabilitationsbedarfen, Schutz von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern vor unbilligen Härten durch Anerkennung höherer Aufwendungen für die Unterkunft in der Karenzzeit, Anordnung amtsärztlicher Untersuchungen oder medizinischer Gutachten durch das Jobcenter bei Meldeversäumnissen im Falle von Anhaltspunkten für eine psychische Erkrankung bzw. Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit, Erweiterung der Kompetenzen der Bundesagentur für Arbeit zur Bekämpfung von organisiertem Leistungsmissbrauch und Stärkung der diesbez. Zusammenarbeit mit anderen Leistungsträgern und den Strafverfolgungsbehörden; Verlängerung der Geltungsdauer der Übergangsregelung zur Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften bis zum 31. Dezember 2027, redaktionelle Änderungen;<br />
Zusätzliche Einfügung § 64a und zusätzliche Änderung §§ 16f und 56 und erneute Änderung versch. §§ Zweites Buch Sozialgesetzbuch sowie §§ 35 und 117 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, zusätzliche Änderung § 368a Drittes Buch Sozialgesetzbuch, § 127 Viertes Buch Sozialgesetzbuch und § 124 Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch
Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zur Bejagung des Wolfes, Evaluierung der Regelungen und Berichterstattung bis spätestens 31. Dezember 2030 und danach jeweils im Abstand von fünf Jahren;<br />
Einfügung §§ 22b bis 22f sowie Änderung versch. §§ Bundesjagdgesetz, Aufhebung § 45a und Einfügung § 69 Bundesnaturschutzgesetz; Verordnungsermächtigung<br />
<br />
Bezug: Richtlinie (EU) 2025/1237 vom 17. Juni 2025 zur Änderung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates in Bezug auf den Schutzstatus des Wolfs (Canis lupus) (ABl. L, 2025/1237, 24.06.2025)<br />
Vereinbarung im Koalitionsvertrag zu Herdenschutz und Bejagung des Wolfes<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Rechtssicherheit bei der Entnahme von Problemwölfen, Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage zum sofortigen Vollzug von Managementplänen, Klarstellungen; Annahme einer Entschließung: bundesweit einheitlicher Vollzug der geschaffenen Vorschriften zum Wolf, Unterstützung der Länder bei der Erstellung von Leitlinien für revierübergreifende Managementpläne, Nutzung der Mittel der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zur Finanzierung des Weidetierschutzes, Förderung der Weidehaltung als besonders artgerechte Haltung, Einrichtung eines Runden Tisches zur Lösung des Wald-Wild-Konflikts;<br />
Änderung §§ 22b und 22d Bundesjagdgesetz
Maßnahmen zur Begegnung der Preisvolatilität an öffentlichen Tankstellen und zur Erhöhung der Preisverlässlichkeit für Verbraucher: Einschränkung der Preiserhöhungsmöglichkeit an Tankstellen für die Kraftstoffe Super E5, Super E10 und Diesel auf ein Mal pro Kalendertag um 12:00 Uhr, Erlaubnis beliebig vieler Preissenkungen, Bußgeldbestimmungen, Evaluierung der Regelung nach einem Jahr; Erleichterung des kartellbehördlichen Vorgehens gegen missbräuchlich überhöhte Preise durch Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zugunsten der Kartellbehörden, Straffung und Vereinfachung des kartellbehördlichen Verfahrens im Nachgang zu Sektoruntersuchungen zur schnelleren und zielgerichteteren Adressierung von strukturellen Wettbewerbsproblemen im Kraftstoffmarkt durch das Bundeskartellamt;<br />
Gesetz zur Anpassung von Kraftstoffpreisen (<strong>Kraftstoffpreisanpassungsgesetz</strong> – KPAnG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung § 29a und Änderung §§ 32f, 47k, 56, 81 sowie 187 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen; Verordnungsermächtigung<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Erfassung aller Otto- und Dieselkraftstoffe vom Verbot der täglichen mehrfachen Preiserhöhung, Zustimmungserfordernis des Bundesrates zu Verordnungen der Bundesregierung, Klarstellungen, redaktionelle Änderungen;<br />
Erneute Änderung §§ 1, 2 und 3 Kraftstoffpreisanpassungsgesetz, §§ 47k und 81 sowie zusätzliche Änderung § 82 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Verlängerung der Fristen für die Umsetzung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung um sieben Monate auf den 1. März 2026, Klarstellungen und redaktionelle Änderungen;<br />
Änderung versch. §§ und Anlage 4 Tierhaltungskennzeichnungsgesetz<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Annahme einer Entschließung: Einsatz für eine verbindliche sowie klare und barrierefreie Kennzeichnung von Lebensmittelherkunft und Tierhaltungsbedingungen entsprechend den Verbraucherwünschen, Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
Umsetzung europäischer Vorgaben zur Terrorismusbekämpfung angesichts ausgesprochener Rügen von Umsetzungsdefiziten und einem eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Kommission: Definition einer terroristischen Straftat, Ersetzen des Begriffs "schwere staatsgefährdende Gewalttat" durch "terroristische Straftat", Ausweitung des Anwendungsbereichs, Neuformulierung der Reisezwecke (Tatbestand der Einreise als Straftat im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten sowie Erweiterung der Strafbarkeit bei Ausreisen), Strafbarkeit der versuchten Anstiftung sowie der Androhung einer terroristischen Straftat, Ausweitung der Versuchsstrafbarkeit, Erweiterung des Straftatbestands der Terrorismusfinanzierung um bestimmte Handlungen sowie diesbez. Einführung der Versuchsstrafbarkeit, Ausweitung der Strafbarkeit auf die Vorbereitung einer terroristischen Straftat mit einem Alltagsgegenstand ("gefährliches Werkzeug"), Verschärfung des Grundstraftatbestands der geheimdienstlichen Agententätigkeit, Einführung eines unbenannten minder schweren Falles;<br />
Einschränkung von Grundrechten betr. Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, Unverletzlichkeit der Wohnung sowie Freizügigkeit;<br />
Änderung §§ 89a, b, c und versch. §§ Strafgesetzbuch sowie Folgeänderungen in weiteren 9 Gesetzen<br />
<br />
Bezug: Richtlinie (EU) 2017/541 vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI (ABl. L 88, 31.3.2017, S. 6)<br />
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 240/24 (GESTA 20. WP C101) in erweiterter Fassung<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Änderungen
Zur Begrenzung von Treibhausgasemissionen Schaffung von Voraussetzungen für die Offshore-Speicherung von Kohlendioxid in der ausschließlichen Wirtschaftszone sowie Umsetzung der Änderung von Art. 6 des Londoner Protokolls zur Ermöglichung des CO2-Exports in andere Staaten zur dortigen Verpressung, Erweiterung des marinen Geo-Engineerings zu Forschungszwecken, Überwachung der Rahmenbedingungen durch den Vorhabenträger, Datenübermittlung an zuständige Behörden, Berichterstattung, Vorgaben für den Einsatz von Dispergatoren zur Bekämpfung der Ölverschmutzung in Notlagesituationen, Klarstellungen, redaktionelle sowie Folgeänderungen;<br />
Änderung und Einfügung zahlr. §§ sowie Änderung Anlage Hohe-See-Einbringungsgesetz; Bekanntmachungserlaubnis<br />
<br />
Bezug: Vertragsgesetz s. GESTA XN001<br />
Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetz s. GESTA E010<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Änderungen
Zustimmung zu der am 30. Oktober 2009 angenommenen Entschließung und der Abgabe einer Erklärung zur vorläufigen Anwendung der Entschließung vom 11. Oktober 2019 zum Londoner Protokoll: Zur Reduzierung erhöhter Kohlendioxid-Konzentrationen und Vermeidung der Ozeanversauerung Ausnahmeregelung zur Ermöglichung der Ausfuhr von Kohlendioxidströmen auf dem Seeweg zur Speicherung im Meeresuntergrund bei Vorliegen einer zwischenstaatlichen Übereinkunft<br />
<br />
Bezug: Ausführungsgesetz s. GESTA N008<br />
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 561/24 (GESTA 20. WP XN003) in geringfügig geänderter Fassung
Effektive und verhältnismäßige Umsetzung von EU-Richtlinien sowie Bürokratieabbau durch Vereinfachung des nationalen Regelwerks ohne Aufweichung des regulatorischen Standards zur Einsparung von Erfüllungsaufwand und Entlastungen von Kreditinstituten und vornehmlich KMU als Kreditnehmer, Umsetzung umfassender und tiefgehender Vorgaben zur Berücksichtigung von Umwelt-, sozialen und Unternehmensführungs-(Governance-)Risiken (ESG-Risiken); europäisch einheitliche, klare und vorhersehbare Neuregelung von Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Instituten aus Drittstaaten mit Vorgaben zur Gründung von Zweigstellen oder Tochterunternehmen, Wahrung des Zugangs deutscher Marktteilnehmer zu ausländischen Bankdienstleistungen bei Berücksichtigung des Schutzbedürfnisses insbes. von Privatkunden und Finanzstabilitätserwägungen, Änderungen zur Prüfung des Erwerbs qualifizierter Beteiligungen, Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen Aufsichts- und Finanzbehörden, Erweiterung des Risikomanagements um Kryptowerte, Erhalt bewährter Verfahrensweisen zur Bestellung der Mitglieder von Leitungsorganen bei den Neuregelungen zur Eignungsprüfung u.v.m.;<br />
Änderung von 10 Gesetzen und 8 Rechtsverordnungen, Folgeänderungen in 4 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br />
<br />
Bezug: Richtlinie (EU) 2024/1619 vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ABl. L 1619, 19.06.2024 ; L 90708, 07.11.2024) ; Richtlinie 2014/65/EU vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (ABl. L 173, 12.06.2014, S. 349 ; L 74, 18.03.2015, S. 38 ; L 188, 13.07.2016, S. 28; L 273, 08.10.2016, S. 35 ; L 64, 10.03.2017, S. 116 ; L 278, 27.10.2017, S. 56 ; ABI. L 2811, 14.11.2024)<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen betr. Zulässigkeit von Rechtsformen mit persönlich haftenden Gesellschaftern, Kapitalunterlegung bei Förderinstituten und Bürgschaftsbanken, Ausnahme von Förderbanken bei ESG-Meldeanforderungen, zusätzliche Erleichterungen bei Organtransaktionen, längerer Zyklus für Strategieüberprüfung sowie reduzierte Anforderungen für ESG-Risikopläne bei kleinen und nicht komplexen Instituten, Pfandbriefausnahmen vom Moratorium, digitale Anzeigeverfahren, Anzeige von Zusatzmandaten an die EBA, Finanzportfolioverwaltung u.a.; Folgeänderung, redaktionelle Korrekturen und Beseitigung von Inkonsistenzen;<br />
Änderung eines weiteren Gesetzes
Umsetzung sowie Durchführung europäischer Vorgaben zur Implementierung des sog. "E-Evidence"-Mechanismus zur EU-weiten Strafverfolgung im digitalen Raum: Festlegung einheitlicher Regeln für die Benennung von benannten Niederlassungen und Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Erhebung elektronischer Beweismittel in Strafverfahren, Pflichten des Bundesamtes für Justiz als zentrale Behörde, Datenaustausch; Durchführungsvorschriften zu Europäischen Herausgabe- und Sicherungsanordnungen: Zuständigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften, Statistikpflichten, Rechtsschutz, Rechtsbehelfe, Bußgeldvorschriften; Einschränkung von Grundrechten betr. Fernmeldegeheimnis;<br />
Gesetz über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen zu elektronischen Beweismitteln (<strong>Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs-und-Durchführungsgesetz</strong> – EBewMG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 170 Telekommunikationsgesetz sowie Einfügung §§ 13a und 24a Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz<br />
<br />
Bezug: Verordnung (EU) 2023/1543 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Europäische Herausgabeanordnungen und Europäische Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafverfahren und die Vollstreckung von Freiheitsstrafen nach Strafverfahren (ABl. L 191, 28.07.2023, S. 118) ; Richtlinie (EU) 2023/1544 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Benennung von benannten Niederlassungen und die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Erhebung elektronischer Beweismittel in Strafverfahren (ABl. L 191, 28.07.2023, S. 181)<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Änderungen; Annahme einer Entschließung
Anpassungen an die aktuelle Eurojust-Verordnung: Anpassung der Verordnungsermächtigung bzgl. der Benennung einer zuständigen nationalen Behörde als nationale Eurojust-Anlaufstelle für Terrorismusfragen, Änderungen betr. der Verwaltung des Fallbearbeitungssystems, Regelung zum Umgang von Zugriffsrechten auf nationaler Ebene, redaktionelle Änderungen;<br />
Änderung §§ 1, 8 und 9 Eurojust-Gesetz sowie versch. §§ Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung, Verordnungsermächtigung<br />
<br />
Bezug: Verordnung (EU) 2023/2131 vom 4. Oktober 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1727 sowie des Beschlusses 2005/671/JI im Hinblick auf digitalen Informationsaustausch in Terrorismusfällen (ABl. L 2023/2131, 11.10.2023)
Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen): Vereinfachung der Entscheidungsfindung über den Einsatz der Streitkräfte im Wege der Amtshilfe zur Verhinderung eines regionalen Katastrophennotstandes, Erweiterung der Befugnisse der Bundeswehr im Falle ihres Einsatzes gegen Drohnen; neuer Straftatbestand des vorsätzlichen unberechtigten Eindringens in die Luftseite eines Flugplatzes, Schaffung rechtssicherer Grundlage für die bereits in der Praxis vorgenommene separate Festsetzung der Luftsicherheitsgebühren für die einzelnen Flughafenstandorte, Möglichkeit zum Verzicht auf Zuverlässigkeitsüberprüfung bei Personen aufgrund einer bereits vorliegenden gleichwertigen Überprüfung (z.B. Polizeibeamte);<br />
Einfügung § 15a und Änderung §§ 7a, 10, 17, 17a, 18 und 19 Luftsicherheitsgesetz<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> unveränderte Annahme der Vorlage; Annahme einer Entschließung
Anpassung und Angleichung nationalen Rechts an geänderte unionsrechtlich harmonisierte Vorgaben zum Berufs- und Marktzugang im Bereich des Güterkraftverkehr, Anpassung des Mindestinhalts der Verkehrsunternehmensdatei entsprechend der unionsrechtlichen Vorgaben sowie Schaffung rechtlicher Voraussetzungen zur direkten Einspeisung von Unternehmensdaten in Verkehrsunternehmensdatei, Ablösung dezentraler Lösungen zur Risikoeinstufung von Güterkraftverkehrsunternehmen und Straßenpersonenverkehrsunternehmen bei den Ländern durch ein zentrales System zur Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen als Bestandteil der Verkehrsunternehmensdatei, Umsetzung geänderter Vorgaben der Mietfahrzeugrichtlinie, Verfahrensvereinfachung und Bürokratieabbau durch Abschaffung der nationalen Erlaubnis und von Beteiligungspflichten einzelner Akteure im Anhörverfahren;<br />
Änderung und Einfügung versch. §§ Güterkraftverkehrsgesetz, Änderung versch. §§ Personenbeförderungsgesetz und Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr, Änderung § 7 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, § 7 Bundesfernstraßenmautgesetz sowie §§ 11 und 12 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr; Verordnungsermächtigung<br />
<br />
Bezug: Richtlinie (EU) 2022/738 vom 06. April 2022 zur Änderung der Richtlinie 2006/1/EG über die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr (Mietfahrzeugrichtlinie) (Abl. L 137, 16.05.2022, S. 1) ; Richtlinie 2006/22/EG vom 15. März 2006 über Mindestbedingungen für die Durchführung der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014 und der Richtlinie 2002/15/EG über Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 88/599/EWG des Rates (ABl. L 102, 11.04.2006, S. 35) ; Verordnung (EU) 2020/1055 vom 15. Juli 2020 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1071/2009, (EG) Nr. 1072/2009 und (EU) Nr. 1024/2012 im Hinblick auf ihre Anpassung an die Entwicklungen im Kraftverkehrssektor (ABl. L 249, 31.07.2020, S. 17)<br />
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 392/24 (GESTA 20. WP J029) in geringfügig geänderter Fassung<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Klarstellung zu von der Übermittlung von Daten an die Verkehrsunternehmensdatei konkret betroffenen Unternehmern, Verzicht auf Ahndung nicht fristgerechter Meldungen während einer zweijährigen Übergangsphase;<br />
Erneute Änderung § 15 Güterkraftverkehrsgesetz
Vergaberechtliche Erleichterungen zur Sicherung eines raschen Fähigkeitenzuwachses der Bundeswehr, einschließlich umfangreicher Ausnahmen vom Vergaberecht, Erweiterung des Anwendungsbereichs auf zivile Bedarfe, Aussetzung der Losvergabe bis Ende 2030, Förderung von Beschaffungen für und mit Partnernationen, Ausschluss von Unternehmen aus Drittstaaten bei Sicherheitsinteressen, beschleunigte Nachprüfungsverfahren, Stärkung innovativer Beschaffungen durch Innovationspartnerschaften, Befristung des Gesetzes bis Ende 2035; Ausweitung des Schutzes für militärische Flugsicherungseinrichtungen auf stationäre Luftverteidigungsradaranlagen, Stärkung des Bestandschutzes bestehender militärischer Flugplätze, Ermöglichung einer schnelleren Neuanlage bzw. Änderung militärischer Flugplätze;<br />
Konstitutive Neufassung Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (<strong>Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz</strong> – BwBBG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ Luftverkehrsgesetz sowie Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Änderung § 1 Sektorenverordnung, Aufhebung Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Ergänzung wesentlicher Sicherheitsinteressen zur Identifizierung vergaberechtlicher Ausnahmen, Klarstellungen und Ergänzungen zur Stärkung der Rechtssicherheit, Änderungen zu Unternehmensvorleistungen, Berichtspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag bis Ende 2026, Berücksichtigung ziviler Märkte zur Markterkundung und Identifizierung verfügbarer Leistungen, Verlängerung der Aussetzung der Losvergabe bis 2035; Einengung der Anwendbarkeit des Bauverbots für stationäre militärische Einrichtungen der Luftverteidigung;<br />
Änderung verschiedener §§ Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz sowie §18a Luftverkehrsgesetz
Übernahme der Begriffsbestimmungen des EU-Tiergesundheitsrechts, Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung zur Seuchenmeldung sowie zur Anpassung der nationalen Regelungen zu immunologischen Tierarzneimitteln an die EU-Tierarzneimittelverordnung sowie deren Überführung vom Tiergesundheitsgesetz ins Tierarzneimittelgesetz; Anpassung der Entschädigungsregeln im Tierseuchenfall an Vorgaben des EU-Beihilferechts, Anhebung des Entschädigungshöchstsatzes für den Verlust bestimmter Geflügelarten im Tierseuchenfall auf 110 Euro je Geflügeltier;<br />
Einfügung und Änderung zahlr. §§ Tiergesundheitsgesetz sowie Tierarzneimittelgesetz, Änderung § 13 Tiergesundheitsrechtliches Bußgeldgesetz, Folgeänderungen in 1 Gesetz und 1 Rechtsverordnung, Einschränkung von Grundrechten betr. Freiheit der Person und Freizügigkeit, Verordnungsermächtigung; Bekanntmachungserlaubnis Tiergesundheitsgesetz, Tierarzneimittelgesetz und Tiergesundheitliche-In-vitro-Diagnostika-Verordnung<br />
<br />
Bezug: Verordnung (EU) 2016/429 vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit (ABl. L 84, 31.03.2016, S. 1) ; Verordnung (EU) 2019/6 vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG (ABl. L 4, 07.01.2019, S. 43)<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Anpassungen hinsichtlich der Verwendung zugelassener antiobiotischer Kombinationspräparate, rückwirkende Anwendung der Erhöhung des Entschädigungshöchstsatzes im Tierseuchenfall zum 1. Oktober 2025, einheitliche Gestaltung des Bußgeldrahmens, Klarstellungen und redaktionelle Anpassungen;<br />
erneute Änderung zahlr. §§ Tiergesundheitsgesetz sowie Tierarzneimittelgesetz
Umsetzung europäischer Vorgaben zum Schutz der Verbraucher vor irreführender umweltbezogener Werbung (sog. Greenwashing): Regelung betr. Umweltaussagen von Unternehmen über Produkte und Dienstleistungen in Bezug auf ökologische oder soziale Merkmale, Zirkularitätsaspekte wie Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit, Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln, manipulative Praktiken zur Beeinflussung von Verbrauchern (sog. dark patterns);<br />
Änderung §§ 2, 5, 5c, 9, 19 und Anhang § 3 Abs. 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb<br />
<br />
Bezug: Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (ABl. L, 2024/825, 6.3.2024, S.1) ; Richtlinie (EU) 2023/2673 vom 22. November 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/65/EG (ABl. L, 2023/2673, 28.11.2023, S. 1)<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen; Annahme einer Entschließung
Umsetzung europäischer Vorgaben im Verbraucherrecht: Begrenzung des Widerrufsrechts im Bereich von Finanzdienstleistungen auf max. zwölf Monate und 14 Tage sowie bei Lebensversicherungen auf 24 Monate und 30 Tage, Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion für Verträge über Finanzdienstleistungen sowie andere Waren und Dienstleistungen, Anpassung vorvertraglicher Informationspflichten, Patientenanspruch auf Einsichtnahme in die Behandlungsakte und Herausgabe einer kostenlosen ersten Kopie, zur Vermeidung von Verwechslungen mit der elektronischen Patientenakte Verwendung der Bezeichnung "Behandlungsakte", Folgeänderungen, Klarstellungen;<br />
Neufassung und Änderung zahlr. §§ in 7 Gesetzen und 1 Rechtverordnung; Verordnungsermächtigung<br />
<br />
Bezug: Richtlinie (EU) 2023/2673 vom 22. November 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/65/EG (ABl. L, 2023/2673, 28.11.2023, S. 1) ; Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (ABl. L, 2024/825, 06.03.2024, S. 1)<br />
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2023 zum Anspruch von Patienten auf eine kostenlose erste Kopie ihrer Patientenakte (Az. C-307/22)<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen
Verzicht auf Fahrverbotsvermerke für das Inland auf Führerscheinen ausländischer Fahrerlaubnisinhaber, Eintragung im Fahreignungsregister bei bußgeld- und strafrechtlichen Fahrverboten sowie bei verwaltungs- und strafrechtlichen Entziehungen der Fahrerlaubnis und Unterrichtung des EU-Mitgliedstaates oder Vertragsstaates des ordentlichen Wohnsitzes des Führerscheininhabers, Wirksamwerden bußgeld- und strafrechtlicher Fahrverbote gleichermaßen einen Monat nach Rechtskraft der bußgeldrechtlichen bzw. strafgerichtlichen Entscheidungen, Ausnahmen durch Schonfristregelungen bei bußgeldrechtlichen Fahrverboten;<br />
Änderung §§ 44 und 69b Strafgesetzbuch, §§ 3, 4, 25 und 30 Straßenverkehrsgesetz, §§ 47, 59 und 61 Fahrerlaubnis-Verordnung sowie §§ 111, 268c und 463b Strafprozessordnung<br />
<br />
Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2021 zur Auslegung der EU-Richtlinie über den Führerschein (Rechtssache C-56/20)<br />
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 210/24 (GESTA 20. WP J023)
Anpassungen der Vorschriften zum Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) betr. Speicherung von Daten über die Durchführung von europarechtlich vorgegebenen E-Learnings in Form des digitalen Unterrichts in synchroner und asynchroner Form in Weiterbildung, Berechtigung und Möglichkeit der Anerkennungsbehörden zur Stornierung unrechtmäßiger Eintragungen im BQR, datenschutzrechtliche Konkretisierungen zur Datenübermittlung; redaktionelle Änderungen und Anpassungen an Rechtsprechung;<br />
Änderung versch. §§ Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, Art. 4 Gesetz über Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht sowie § 6a Straßenverkehrsgesetz<br />
<br />
Bezug: Richtlinie (EU) 2022/2561 vom 14. Dezember 2022 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr (ABl. L 330, 23.12.2022, S. 46 ; L 128, 15.5.2023, S. 89 ; L, 2023/90029, 16.10.2023)<br />
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 243/24 (GESTA 20. WP J025) in erweiterter Fassung
Förderung des Wirtschaftswachstums und Mobilisierung privater Finanzmittel durch umfassende Maßnahmen zur Erleichterung des Finanzierungszugangs für Unternehmen, zur Förderung des Fondsmarkts und damit auch des Venture-Capital-Ökosystems sowie zur Verschlankung aufsichtlicher Vorgaben, Vertriebserleichterungen für Wertpapiere, Verbesserung steuerlicher Rahmenbedingungen, Erleichterung von Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien, Bürokratieabbau; Umsetzung kapitalmarktrechtlicher EU-Rechtsakte zur Weiterentwicklung der europäischen Spar- und Investitionsunion;<br />
Änderung von 29 Gesetzen und 13 Rechtsverordnungen, Folgeänderungen in 8 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen sowie Aufhebung von 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br />
<br />
Bezug: Richtlinie (EU) 2024/790 vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (ABl. L 790, 08.03.2024, S. 1) ; Verordnung (EU) 2024/791 vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 in Bezug auf die Erhöhung der Datentransparenz, der Beseitigung von Hindernissen für die Entstehung konsolidierter Datenticker, die Optimierung der Handelspflichten und das Verbot der Annahme von Rückvergütungen für die Weiterleitung von Wertpapieraufträgen (ABl. L 791, 08.03.2024) ; Verordnung (EU) 2023/2845 vom 13. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 im Hinblick auf die Abwicklungsdisziplin, die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen, die aufsichtliche Zusammenarbeit, die Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen und Anforderungen an Zentralverwahrer in Drittländern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (ABl. L 2845, 27.12.2023) ; Richtlinie (EU) 2024/2811 vom 23. Oktober 2024 zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU zur Steigerung der Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte in der Union für Unternehmen und zur Erleichterung des Kapitalzugangs für kleine und mittlere Unternehmen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/34/EG (ABl. L 2811, 14.11.2024) ; Verordnung (EU) 2024/2809 vom 23, Oktober 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1129, (EU) Nr. 596/2014 und (EU) Nr. 600/2014 zur Steigerung der Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte in der Union für Unternehmen und zur Erleichterung des Kapitalzugangs für kleine und mittlere Unternehmen (ABl. L 2809, 14.11.2024 ; L 90190, 28.02.2025 ; Richtlinie (EU) 2024/2810 vom 23.Oktober 10.2024 über Strukturen mit Mehrstimmrechtsaktien in Gesellschaften, die eine Zulassung ihrer Anteile zum Handel an einem multilateralen Handelssystem beantragen (ABl. L 2810, 14.11.2024 ; Richtlinie (EU) 2023/2864 vom 13. Dezember 2023 zur Änderung bestimmter Richtlinien in Bezug auf die Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals (ABl. L 2864, 20.12.2023 ; L 90411, 15.07.2024) ; Verordnung (EU) 2023/2859 vom 13. Dezember 2023 zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals für den zentralisierten Zugriff auf öffentlich verfügbare, für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevante Informationen (ABl. L 2859, 20.12.2023 ; L 90097, 12.02.2024 ; ABl. L3005, 12.12.2024 ; Verordnung (EU) 2023/2869 vom 13. Dezember 2023 zur Änderung bestimmter Verordnungen in Bezug auf die Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals (ABl. L 2869, 20.12.2023 ; Richtlinie (EU) 2024/1640 vom 31. Mai 2024 über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849 (ABl. L 1640, 19.06.2024<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> zahlreiche Änderungen und Klarstellungen betr. Körperschaftsteuerrecht für Sparkassen, Umsetzung der EU-Geldtransferverordnung, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Veröffentlichungen über das einheitliche europäische Zugangsportal (European Single Acess Point – ESAP), Übersendung von Wertpapierhandel-Prüfungsberichten, Handel am KMU Wachstumsmarkt, Einbeziehung der Anlagebedingungen in den Investmentvertrag u.a.; redaktionelle Korrekturen;<br />
Änderung von 2 weiteren Gesetzen<br />
<br />
Bezug: Verordnung (EU) 2023/1113 vom 31. Mai 2023 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 (ABl. L 150, 09.06.2023, S.1 ; Abl. L 90032, 17.10.2023)
Umsetzung der Richtlinie Sanktionsstrafrecht zwecks Harmonisierung und Vereinheitlichung der Sanktionsdurchsetzung durch Angleichung der strafrechtlichen Definitionen im Zusammenhang mit Verstößen gegen EU-Sanktionen: Anpassung und Ergänzung der Straftatbestände, einschließlich einer umfassenderen Strafbewehrung von Sanktionen aus dem Finanzbereich sowie von Transaktionsverboten, Strafbewehrung der Vermögensverschleierung durch Dritte zum Zweck der Sanktionsumgehung, Erweiterung der Meldepflichten, Strafbewehrung in besonders schweren Fällen und der leichtfertigen Begehung von bestimmten Sanktionsverboten betr. Dual-Use-Güter sowie der Ermöglichung der Einreise einer gelisteten Person, Strafbefreiung für Handlungen als humanitäre Hilfen für bedürftige Personen; Kriminalisierung auch sanktionsrechtlicher Investitionsverbote, Aufnahme einer Regelung zur Bußgeldbewehrung gegenüber juristischen Personen sowie zur Übernahme der behördlichen Zuständigkeit für die Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungs- und Sanktionsdurchsetzungsbehörden; Anpassung nationaler Bestimmungen betr. Waffenembargos an EU-Sanktionsverordnungen; Schließung einer Ahndungslücke betr. Strafbewehrung fahrlässig begangener Verstöße gegen Bestimmungen der Anti-Folter-Verordnung; Ermöglichung des Zugangs zuständiger Behörden zu Kopien von Personalausweisen und Pässen im Rahmen ihrer Überwachungsbefugnisse sowie der diesbez. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten ohne Einwilligung des Inhabers; Folgeänderungen;<br />
Änderung versch. §§ Außenwirtschaftsgesetz und Außenwirtschaftsordnung sowie §§ 3 und 10 Zollfahndungsdienstgesetz, Einfügung § 95a und Änderung §§ 14 und 98 Aufenthaltsgesetz<br />
<br />
Bezug: Richtlinie (EU) 2024/1226 vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/1673 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht) (ABl. L, 2024/1226, 29.04.2024, S. 1) ; Verordnung (EU) 2019/125 vom 16. Januar 2019 über den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten (Anti-Folter-Verordnung) (ABl. L 30, 31.01.2019, S. 1)<br />
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 498/24 (GESTA 20. WP E063) in erweiterter Fassung<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Ergänzung wieder wirksam gewordener UN-Resolutionen bezüglich Iran, Regelungen für eine öffentlich-rechtliche Treuhandverwaltung für europäische Tochterunternehmen russischer Mutterunternehmen sowie zur Bestellung eines Anteilspflegers; rechtsförmliche Änderungen;<br />
Zusätzliche Änderung § 5a, erneute Änderung § 13 und Einfügung zahlreicher §§ Außenwirtschaftsgesetz, erneute Änderung §§ 75 und 82 Außenwirtschaftsverordnung sowie zusätzliche Änderung § 175 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit<br />
<br />
Bezug: Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 2025/1494, 19.07.2025, S. 1)
Durchführungsbestimmungen zur Anwendung europäischer Vorgaben für die Sicherheit von Verbraucherprodukten ab dem 13. Dezember 2024 im Rahmen der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung: Bereinigung bisheriger Regelungen, Verfahrensregelungen, Bußgeld- und Straftatbestände, Aufhebung der Vorschriften zu den mit Lebensmitteln verwechselbaren Produkten, terminologische Anpassungen, Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen, Folgeänderungen;<br />
Änderung zahlreicher §§ und Einfügung § 30 Produktsicherheitsgesetz, Änderung zahlreicher §§ Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, §§ 1 und 2 Verbraucherinformationsgesetz, § 1 BVL-Übertragungsverordnung sowie §§ 5 und 33 Digitale-Dienste-Gesetz; Verordnungsermächtigung<br />
<br />
Bezug: Verordnung (EU) 2023/988 vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG und der Richtlinie 87/357/EWG (ABl. L 135, 23.05.2023, S. 1) ; Richtlinie 2001/95/EG vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit (ABl. L 11, 15.01.2002, S. 4) ; Richtlinie 87/357/EWG vom 25. Juni 1987 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Erzeugnisse, deren tatsächliche Beschaffenheit nicht erkennbar ist und die die Gesundheit oder die Sicherheit der Verbraucher gefährden (ABl. L 192, 11.07.1987, S.49) ;<br />
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 231/24 (GESTA 20. WP G026) in geringfügig geänderter Fassung<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Anhebung der Obergrenze für den Finanzierungsanteil des Bundes für Beratungsangebote zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen auf 4,2 Mio Euro;<br />
Änderung § 31 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Stärkung des Standorts Deutschland im Bereich der medizinischen Forschung, Beschleunigung des Zugangs zu neuen Therapieoptionen für Patienten und Förderung von Wachstum und Beschäftigung durch Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten; Verzahnung des strahlenschutzrechtlichen Anzeige- und Genehmigungsverfahrens für Anwendungen radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zum Zweck medizinischer Forschung mit den medizinprodukterechtlichen Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren und den Verfahren zur Genehmigung einer klinischen Prüfung mit Arzneimitteln, Neuregelungen bei Ethik-Kommissionen; Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/59/Euratom;<br />
Änderung von 5 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br />
<br />
Bezug: Strategiepapier der Bundesregierung "Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Pharmabereich in Deutschland" vom 13. Dezember 2023<br />
Richtlinie 2013/59/Euratom vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom (ABl. L 13, 17.01.2014, S. 1)<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> zahlreiche Änderungen betr. Verbindlichkeit der Standardvertragsklauseln, Ausdehnung von Arzneimittel-Regelungen auf Medizinprodukte, Förderung von Kinderstudien und sogen. Investigator Initiated Trials (Studien ohne kommerzielles Interesse), Strahlenschutz für Kinder, Vertraulichkeit von Erstattungspreisen für Arzneimittel mit neuartigen Wirkstoffen, Besetzung der Bundesethikkommission, Verfahrensvereinfachung für Studienkoordinatoren in einzelnen Kliniken, Vergütung meldepflichtiger implantatbezogener Maßnahmen u.a.;<br />
Änderung von 1 weiteren Gesetz und 1 weiteren Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung
Feststellung des Bundeshaushaltsplans 2026 in Einnahmen und Ausgaben auf 520,476 Mrd Euro, Feststellung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens "Bundeswehr" auf 25,509 Mrd Euro, des Sondervermögens "Infrastruktur und Klimaneutralität" auf 58,866 Mrd Euro, des Sondervermögens "Klima- und Transformationsfonds" auf 33,078 Mrd Euro und des Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" auf 2,500 Mrd Euro; Nettokreditaufnahme bis zur Höhe von 89,866 Mrd Euro, Gewährleistungsermächtigungen bis zu 1.012,710 Mrd Euro, Stelleneinsparung von 2 Prozent; Investitionen in Höhe von 56,118 Mrd Euro, erwartete Steuereinnahmen von 383,830 Mrd Euro<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Erhöhung des Gesamthaushalts auf 524,540 Mrd Euro sowie des Sondervermögens "Klima- und Transformationsfonds" auf 34,804 Mrd Euro, Senkung des Sondervermögens "Infrastruktur und Klimaneutralität" auf 58,068 Mrd Euro; Erhöhung der max. Nettokreditaufnahme auf 97,964 Mrd Euro und der Stelleneinsparung auf 2,2 Prozent; Erhöhung der Investitionen auf 58,354 Mrd Euro und der erwarteten Steuereinnahmen auf 387,214 Mrd Euro
Anpassung an Vorschriften des EU-Rechts zur Festlegung der Datenlieferverpflichtungen für die Agrarstrukturerhebung 2026 um Merkmale zu Stallhaltungsverfahren und Weidehaltung sowie Wirtschaftsdünger und Rebanlagen, Aussetzung der Module zur Bewässerung, zur Bodenbearbeitung und zur Ausstattung mit Maschinen und technischen Einrichtungen, Erfassung von Bodennutzung sowie Rinderzahlen landwirtschaftlicher Betriebe gesondert nach ökologischer Wirtschaftsweise; Entlastung landwirtschaftlicher Betriebe durch Nutzung vorhandener Verwaltungsdaten statt stichprobenartiger Befragungen, Umstellung des Pflichtmerkmals 'Größe der Waldfläche' auf freiwillige Angabe, Erfassung der Geokoordinaten im Rahmen der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung, redaktionelle Anpassungen;<br />
Änderung zahlr. §§ Agrarstatistikgesetz sowie § 28 Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz<br />
<br />
Bezug: Verordnung (EU) 2018/1091 vom 18. Juli 2018 über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1166/2008 und (EU) Nr. 1337/2011 (ABl. L 200, 07.08.2018, S. 1; L 265, 24.10.2018, S. 23) ; Durchführungsverordnung (EU) 2024/2914 vom 25. November 2024 zu den für das Referenzjahr 2026 gemäß der Verordnung (EU) 2018/1091 des Europäischen Parlaments und des Rates über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben zu liefernden Daten hinsichtlich der Liste der Variablen und ihrer Beschreibung (ABl. L 2024/2914, 26.11.2024) ; Verordnung (EU) 2022/2379 vom 23. November 2022 über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1165/2008, (EG) Nr. 543/2009 und (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/16/EG des Rates (ABl. L 315, 07.12.2022, S. 1)
Umsetzung von EU-Recht zur Erfassung von Antibiotikaverbrauchsdaten bei Tieren: Verpflichtung tierärztlicher Praxen zur elektronischen Datenübermittlung der Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel bei Schafen, Ziegen, Enten und Gänsen und weiteren lebensmitteliefernden Tieren, Meldepflicht für die Antibiotikaverbrauchsmengenerfassung bei Hunden, Katzen und Pelztieren ab 2029, Ausweitung der Mitteilungsverpflichtungen tierhaltender Personen und der Tierärzte auf Jahresturnus, Regelungen zum Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel auch ohne Besuch einer tierärztlichen Praxis, Durchführung der Risikobewertung durch BfR und Veröffentlichung eines jährlichen Berichts, fachliche Ergänzungen hinsichtlich der tierärztlichen Hausapotheke sowie der Mitwirkung von Zollbehörden bei der Überwachung des Verbringens von Tierarzneimitteln;<br />
Einfügung und Änderung zahlr. §§ Tierarzneimittelgesetz sowie Änderung §§ 11a und 28a Apothekengesetz; Verordnungsermächtigung; Bekanntmachungserlaubnis Tierarzneimittelgesetz<br />
<br />
Bezug: Delegierte Verordnung (EU) 2021/578 vom 29. Januar 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Anforderungen an die Erhebung von Daten über das Verkaufsvolumen und die Anwendung von antimikrobiellen Arzneimitteln bei Tieren (ABl. L 123, 09.04.2021, S. 7) ; Durchführungsverordnung (EU) 2022/209 vom 16. Februar 2022 zur Festlegung des Formats der zu erhebenden und zu meldenden Daten für die Bestimmung des Verkaufsvolumens und der Anwendung von antimikrobiellen Arzneimitteln bei Tieren gemäß der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 35, 17.02.2022, S. 4)<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Entlastung von Dokumentationspflichten z.B. durch<strong> </strong>geänderte Vorgaben für Tierhalter zur Mitteilung über innerhalb einer Kalenderwoche verendeter oder getöteter Tiere, Folgeänderungen;<br />
Änderung §§ Tierarzneimittelgesetz
Fortgesetzte Entwicklung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) zu einer zentralen Prüfungs- und Ermittlungsbehörde: weitere Optimierung des risikoorientierten Prüfansatzes, automatisierter Datenabgleich zur systematischen Auswertung großer Datenmengen hinsichtlich bestehender Risiken von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, Erhöhung der Beanstandungsquoten durch Fortentwicklung des Risikomanagements und ein operatives Informations- und Datenanalysesystems, insbes. zur Erhöhung der aufgedeckten Verstöße wegen Beitragsvorenthaltung mit substanziellen Schadenssummen, Priorisierung von Prüfungen und Anpassung des Katalogs der anfälligen Branchen an aktuelle Entwicklungen, Ermöglichung eines digital unterstützten und medienbruchfreien Prüfablaufs betr. Personalbefragung und Geschäftsunterlagenprüfung, gezieltere Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der organisierten Formen der Schwarzarbeit, Stärkung der Ermittlungstätigkeit durch Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund, Verbesserung der Handhabbarkeit des Straf- und Bußgeldrechts; Einschränkung von Grundrechten betr. Fernmeldegeheimnis;<br />
Änderung von 18 Gesetzen sowieFolgeänderungen in weiteren 4 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br />
<br />
Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 548/24 (GESTA 20. WP D073) in geänderter Fassung<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> klarstellende Aufnahme plattformbasierter Lieferdienste in den Katalog der Risikobranchen, Übertragung von Prüfungsbefugnissen auf die nach Landesrecht zuständigen Behörden sowie Anwendung von Duldungs- und Mitwirkungspflichten, klarstellende Ergänzung hinsichtlich der Befugniserweiterung bei der selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren (sog. "Kleine Staatsanwaltschaft") u.a.
Konsolidierung und Anpassung bestehender Regelungen zur Durchführung reformierten Unionsrechts zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Wein und Spirituosen sowie für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse: Regelungen insbes. betr. Erzeugervereinigungen, Antrags-, Änderungs- und Löschungsverfahren in Bezug auf Schutzbezeichnungen, amtliche Kontrollverfahren, Einführung eines öffentlichen Registers zu Erzeugervereinigungen, Zuständigkeiten, Klagebefugnisse, Ordnungswidrigkeitstatbestände, Beteiligungs- und Meldepflichten, Berichtspflichten, Datenverarbeitung und Datenaustausch, Umsetzung zahlr. Regelungen durch Rechtsverordnung;<br />
Gesetz zur Durchführung des Unionsrechts auf dem Gebiet des Agrargeoschutzes (<strong>Agrargeoschutz-Durchführungsgesetz</strong> – AgrarGeoSchDG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung, Einfügung und Aufhebung zahlr. §§ in 7 Gesetzen und 5 Rechtsverordnungen, Außerkrafttreten Lebensmittelspezialitätengesetz sowie Solingenverordnung und Glashütteverordnung; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis Markengesetz<br />
<br />
Bezug: Verordnung (EU) 1151/2012 vom 11. April 2024 über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2019/787 und (EU) 2019/1753 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 (ABl. L 2024/1143, 23.04.2024, S. 1; 2024/90374, 25.6.2024) ; Verordnung (EU) 2023/2411 vom 18. Oktober 2023 über den Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1001 und (EU) 2019/1753 (ABl. L 2023/2411, 27.10.2023, S. 1)<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Änderungen
Maßnahmen zur Sicherung des Rentenniveaus, zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten sowie zur Fachkräftesicherung: Verlängerung der bis zum 1. Juli 2025 geltenden Haltelinie von 48 Prozent bis einschließlich zur Rentenanpassung zum 1. Juli 2031, Vorlage eines Berichts im Jahr 2029 zur Entwicklung des Beitragssatzes und der Bundeszuschüsse; Verlängerung der anrechnungsfähigen Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre; Regelungen zur Stabilisierung und Erhöhung der Transparenz der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung: Vereinfachung der Fortschreibungsvorschriften für Bundeszuschüsse, Anhebung der Mindestrücklage der Nachhaltigkeitsrücklage auf das 0,3-fache der durchschnittlichen Monatsausgaben, Erweiterung der Berichtspflichten für den jährlichen Rentenversicherungsbericht um die Entwicklung des Sicherungsniveaus; Aufhebung des Anschlussverbots für Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze zur Ermöglichung sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse beim bisherigen Arbeitgeber, redaktionelle Bereinigungen, Folgeänderungen;<br />
Einfügung §§ 154a und 287h, Aufhebung §§ 287a, 287c und 287e sowie Änderung zahlr. §§ Sechstes Buch Sozialgesetzbuch und § 114 Viertes Buch Sozialgesetzbuch
Umsetzung der DAC-8-Richtlinie der EU sowie zweier OECD-Regelwerke für mehr steuerliche Transparenz für digitale Finanzprodukte, insbes. bei Kryptowerten, sowie Minimierung von Umgehungsmöglichkeiten durch verbesserten zwischenstaatlichen Informationsaustausch: Einführung einer Pflicht für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zur Meldung bestimmter Transaktionen an die Finanzbehörden, Ausweitung bereits bestehender Meldepflichten zu Finanzkonten auf bestimmte digitale Zahlungsinstrumente wie elektronisches Geld (E-Geld) und digitales Zentralbankgeld;<br />
Gesetz über die Meldepflicht von Anbietern und den automatischen Austausch von Informationen in Steuersachen bei Kryptowerte-Dienstleistungen (<strong>Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz</strong> – KStTG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ EU-Amtshilfegesetz, Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz, Plattformen-Steuertransparenzgesetz, §§ 138f und 379 Abgabenordnung sowie § 5 Finanzverwaltungsgesetz<br />
<br />
Bezug: Als DAC 8 bezeichnete Richtlinie (EU) 2023/2226 vom 17. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (ABl. L, 2023/2226, 24.10.2023) (Amtshilferichtlinie)<br />
Mustervorschriften für Meldungen durch Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen nach dem OECD-Melderahmen für Kryptowerte (Crypto-Asset Reporting Framework – CARF) ; Änderungen des gemeinsamen Meldestandards (Common Reporting Standard – CRS) im Hinblick auf Finanzkonten<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen und Klarstellungen betr. Daten-Löschfristen für Finanzinstitute, Behandlung von Neukonten u.a., redaktionelle Änderungen
Umfangreiche Regelungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für professionelle Pfleger und der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, insbes. betr. Befugnis zur Heilkundeausübung durch Pflegefachpersonen, eigenverantwortlich erbrachte Leistungen der ärztlichen Behandlung, Stärkung der Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene, Entwicklung von Empfehlungen für einen Muster-Scope of Practice und Mindestanforderungen an Weiterbildungen, Umsetzung und Erweiterung des Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Stärkung der Rolle der Kommunen und Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Pflegekassen, Förderung der Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken und im Bereich Selbsthilfe, Verfahrensoptimierungen für die Vergütungsverhandlungen bei Pflegeeinrichtungen, pflegerische Versorgung in gemeinschaftlichen Wohnformen, Beratungen für Pflegebedürftige, digitale Pflegeanwendungen, Entbürokratisierung bei der Beantragung von Pflegeleistungen, Weiterentwicklung der Qualitätssicherung, Ärzte im vertragsärztlichen Notdienst, Speicherung von Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte, digitale Transformation u.a.;<br />
Änderung von 10 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br />
<br />
<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> zahlreiche Änderungen und Klarstellungen betr. Legaldefinition und Leistungserbringung durch Pflegefachpersonen, Ersatzpflege bei Verhinderungspflege, Pflegequalität in gemeinschaftlichen Wohnformen, Personalsituation in vollstationären Pflegeeinrichtungen, Pflegeberufsorganisationen, Kostensenkung bei Krankenkassen, Zugang zur GKV nach dem 55. Lebensjahr, Finanzierung des Innovationsfonds, Weiterbildungsambulanzen, Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds, Identifizierungsverfahren für Versicherte, Telematikinfrastruktur, Qualitätssicherung der Pflegekräftegewinnung aus dem Ausland, finanzielle Stabilisierung der GKV u.a., Folgeänderungen, redaktionelle Anpassungen und Korrekturen;<br />
Änderung weiterer 2 Gesetze und 1 Rechtsverordnung<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses:</strong> zeitlich begrenzte Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel in der Krankenhausvergütung für 2026, damit Begrenzung der Anstiege der Landesbasisfallwerte sowie des Budgets der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser auf die durchschnittliche Kostenentwicklung, Ausgleich der Maßnahmen durch Erhöhung der Ausgangsgrundlage für die Vereinbarung des Landesbasisfallwerts für 2027<br />
<br />
<strong>Protokollerklärung der Bundesregierung zum Vermittlungsverfahren:</strong> Zusage der unverzüglichen Anpassung der vereinbarten Regelungen zu psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken in der Pflegesatzverordnung, Beibehaltung des Ziels der kurzfristigen Stabilisierung der Finanzen der GKV bei gleichzeitig hochwertiger Versorgung ohne Vorgriff der Ergebnisse der FinanzKommission Gesundheit, unbegrenzte Refinanzierung der Tarifsteigerungen in Krankenhäusern auch im Jahr 2026 einschließlich Pflegepersonalkosten in der unmittelbaren Patientenversorgung, Beteiligung des Bundes an Transformations- und Reformaufgaben sowie weitere Finanzierungszusagen
Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens an Pilotgerichten: Beschränkung auf Zahlungsklagen vor ausgewählten Amtsgerichten im Bereich niedriger Streitwerte, Klageeinreichung mittels digitaler Eingabesysteme und Plattformlösungen, Datenübermittlung über OZG-Nutzerkonten oder das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), Bereitstellung eines Bund-Länder-Justizportals für Online-Dienstleistungen, Erprobung weiterer digitaler Eingabesysteme für Rechtsantragstellen, Vorgaben zur Bundeseinheitlichkeit, Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit sowie zum Datenschutz, Freiwilligkeit der Verfahrensnutzung und Nutzungspflicht, Antrag auf mündliche Verhandlung, Reduzierung der Gerichtskosten, Abschaffung von De-Mail als sicherer Übermittlungsweg, 10-jährige Erprobungsphase mit Gesetzesevaluation 4 und 8 Jahre nach Inkrafttreten, ggfs. spätere Aufhebung der Erprobungsregelungen;<br />
Änderung §§ 130a und 495 sowie Einfügung §§ 1121 bis 1136 (Buch 12) Zivilprozessordnung, Änderung zahlr. §§ in 14 weiteren Gesetzen sowie 4 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br />
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Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Einführung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit<br />
Digitalstrategie der Bundesregierung "Gemeinsam digitale Werte schöpfen" vom 25.04.2023<br />
Bund-Länder-Digitalgipfel der Justizminister vom 30. März 2023 sowie vom 10. November 2023<br />
Abschlussbericht der Länderarbeitsgruppe "Legal Tech: Herausforderungen für die Justiz", 2019 ; OLG-Diskussionspapier zur Modernisierung des Zivilprozesses, 2021 ; Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben "Erforschung der Ursachen des Rückgangs der Eingangszahlen bei den Zivilgerichten", 2023<br />
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 429/24 (GESTA 20. WP C117) in erweiterter Fassung<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Änderungen
Maßnahmen zur stärkeren Nutzung der Geothermie als heimische, klimaneutrale und sichere Energiequelle sowie Umsetzung energierechtlicher EU-Vorgaben: Zuteilung des überragenden öffentlichen Interesses für Anlagen zur Aufsuchung oder Gewinnung von Geothermie sowie Wärmepumpen und Wärmespeichern, Beschleunigung verwaltungsrechtlicher Planungs- und Genehmigungsverfahren durch Digitalisierung, Vereinheitlichung, Verkürzung behördlicher Fristen, Reduzierung von Anforderungen und Einsatz von Projektmanagern, Gleichstellung des Zulassungsverfahrens für Wärmeleitungen mit dem von Gas- und Wasserstoffleitungen, Duldungspflicht für die kurzzeitige Nutzung von Grundstücken und Privatwegen für seismische Explorationen nebst Entschädigungsregelung, erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte für einen Teil der Vorhaben, bergrechtliche Vereinfachungen;<br />
Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Wärmespeichern (<strong>Geothermie-Beschleunigungsgesetz </strong>– GeoBG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung § 11b und Änderung §§ 11a, 46 und 49 Wasserhaushaltsgesetz, versch. §§ Bundesberggesetz, § 65 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie § 48 Verwaltungsgerichtsordnung<br />
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Bezug: Richtlinie 2024/1788 (EU) vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG (Neufassung) (Abl. L 2024/1788, 15.07.2024, S. 1) ; Richtlinie (EU) 2023/2413 vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates (ABl. L, 2023/2413, 31.10.2023)<br />
Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Geothermie<br />
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 435/24(neu) (GESTA 20. WP E061) in geänderter Fassung<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung), Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses und der Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts auch für Wärmeleitungen, wasserrechtliche Regelung des vorzeitigen Beginns von Geothermieprojekten, Zulassung der Planfeststellung auf Antrag des Vorhabenträgers bei fehlender Planfeststellungspflicht, Erweiterung der auf das Planfeststellungsverfahren anwendbaren Vorschriften mit Geltung auch für Wärmeleitungen, Ergänzung baurechtlicher Privilegierungstatbestände um Geothermie-Vorhaben im Außenbereich, einschl. untertägige Wärmespeicher und Batteriespeicheranlagen, Nachweis der Absicherung von Bergschäden bereits in der Aufsuchungsphase, z.B. Haftpflichtversicherung; Aufhebung von Bestimmungen zu Flugkraftstoffen, redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen; Annahme einer Entschließung: Definition funktionaler Kriterien für die privilegierten Speicher im Sinne des Koalitionsvertrages, Berichtspflicht nach zwei und fünf Jahren betr. Gewinnung von Erdwärme in Trinkwasserschutzgebieten, Förderung des Ausbaus der Abwasserwärme durch Erarbeitung eines Gesetzentwurfs, Festlegung eines Ausbauziels, Fortsetzung des "Runden Tisches Abwasserwärme" sowie Aufnahme in die Informationskampagne des BMWE, Vorlage einer Regelung zur Privilegierung der untertägigen Speicherung von Wasserstoff im Außenbereich bis zum 30. Juni 2026;<br />
Erneute und zusätzliche Änderung zahlreicher §§ in 7 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen
Möglichkeit der Weiterübertragung von Aufgaben im öffentlichen Interesse auf eine andere inländische Kapitalgesellschaft, Übertragung von Vermögenswerten und Eintritt des Nachfolgeunternehmens in die Rechtsposition der Deutsche Post AG; weitere Verlängerung der Möglichkeit des Versetzen von Postbeamten in den engagierten Ruhestand bis Ende 2026; Schaffung einer eng begrenzten Ausnahme vom Dividendenverbot bei Stabilisierungsmaßnahmen für rekapitalisierte, kritische Infrastrukturen im Energiesektor betreibende Kapitalgesellschaften mit bestehender oder angestrebter Börsennotierung;<br />
Gesetz zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG (<strong>Postaufgabenüberleitungsgesetz</strong> – PostAufgÜberlG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung von 8 Gesetzen; Verordnungsermächtigung
Einschränkung der missbräuchlichen Verwendung von Distickstoffmonoxid (Lachgas), GBL und BDO ("K.O.-Tropfen") zu Rauschzwecken, zusätzliches Abgabe-, Überlassungs-, Erwerbs- und Besitzverbot für Minderjährige sowie über Versandhandel oder Selbstbedienungsautomaten; keine Beschränkung der Verwendung zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken;<br />
Änderung versch. §§ sowie Einfügung Anlage 2 Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz; Verordnungsermächtigung<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Ausnahme vom verwaltungsrechtlichen Umgangsverbot für Lachgas-Kartuschen mit einer Füllmenge von maximal 8,4 Gramm und bis zu 10 Kartuschen pro Verkaufsvorgang
Bereitstellung von Mitteln in Höhe von rd. 1,324 Mrd Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke, Vergabe von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital im Volumen von rd. 12 Mrd Euro insbes. an mittelständische Unternehmen und Freiberufler
Anpassung nationaler Bestimmungen an EU-Recht und Behebung festgestellter Mängel der Bauprodukteverordnung: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als benennende Behörde zur Bewertung und Benennung Technischer Bewertungsstellen, Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) als notifizierende Behörde und Technische Bewertungsstelle für alle der EU-Verordnung unterfallenden Bauprodukte, Verpflichtung zur Akkreditierung für unabhängige Drittstellen bei der Deutschen Akkreditierungsstelle, Konkretisierung der örtlichen Zuständigkeit der Marktüberwachungsbehörden und Normierung des Kontrollland-Sitzland-Prinzips als Grundregel, Bußgeld- und Straftatbestände;<br />
Einfügung und Änderung versch. §§ Bauproduktengesetz sowie des Langtitels in Gesetz zur Durchführung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011 und (EU) 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten, Folgeänderungen in 2 weiteren Gesetzen, Verordnungsermächtigung<br />
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Bezug: Verordnung (EU) 2024/3110 vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (ABl. L 2024/3110, 18.12.2024)
Zustimmung zu dem am 13. Dezember 2023 in Brüssel unterzeichneten Fortgeschrittenen Rahmenabkommen: Förderung der bilateralen Beziehungen und der regionalen Zusammenarbeit bei globalen Fragen, Regelung der Zusammenarbeit in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Klimawandel, Energie, Steuern sowie Bildung und Kultur, Ausgestaltung der rechtlichen Zusammenarbeit sowie der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption; Erweiterung des bilateralen Handelsrahmens, Erleichterung des Zugangs zu Rohstoffen und sauberen Kraftstoffen, Einführung einer Investitionsgerichtsbarkeit im Rahmen des Verfahrens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten
Umsetzung planungs- und genehmigungsrechtlicher EU-Vorgaben in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energie: Festlegung sogenannter Beschleunigungsflächen für Windenergieanlagen auf See im Flächenentwicklungsplan, Ausweisung von Infrastrukturgebieten für die Umsetzung von Stromnetzprojekten durch die Planfeststellungsbehörde, Entfall von Umweltverträglichkeits-, FFH- und artenschutzrechtlichen Prüfungen und diesbez. Gleichstellung von Bestandsgebieten, Durchführung einer Deltaprüfung bei Änderung bereits vorhandener Netzinfrastruktur, Weiterentwicklung der Digitalisierung der Planfeststellungsverfahren in der ausschließlichen Wirtschaftszone, insbes. der Kommunikation zwischen den Behörden, Anpassung des Energiewirtschaftsrechts zum beschleunigten Aufbau von Ladeinfrastruktur entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes; Bestimmungen zur Erhebung von Gebühren für die Ausweisung von Infrastrukturgebieten, Klarstellungen, redaktionelle Folgeänderungen;<br />
Änderung und Einfügung versch. §§ Windenergie-auf-See-Gesetz und Energiewirtschaftsgesetz, Änderung §§ 5, 18, 30 und 31 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsgesetz sowie § 15 Bundeskompensationsverordnung<br />
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Bezug: Richtlinie (EU) 2023/2413 vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 (ABl. L 2023/2413, 31.10.2023, S. 1) ; Richtlinie (EU) 2018/2001 vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ABl. L 328, 21.12.2018, S. 82) ; Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (ABl. L 234, 22.09.2023, S. 1)<br />
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 157/24 (GESTA 20. WP E050) in geänderter Fassung<br />
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<strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Anpassung der Ausschreibungsmengen für zentral voruntersuchte Flächen im Jahr 2026 auf 2.500 bis 5.000 Megawatt, Möglichkeit der Festlegung neuer Beschleunigungsflächen im Flächenentwicklungsplan ab dem Jahr 2026, Festsetzung von Ausgleichszahlungen von 5.000 bis 17.500 Euro je angefangenem Kilometer Trassenlänge durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie bei erheblichen Umweltauswirkungen ohne angemessene Minderungsmöglichkeit, Nichterfordernis von Kartierungen für bestimmte Arten und Gebiete als Grundlage der Eingriffsbewertung, Verlängerung der Frist für den Nachweis der technischen Betriebsbereitschaft der kompletten Windenergieanlage auf See durch den bezuschlagten Bieter um sechs Monate, Reduzierung der Meidungsgebiete im Infrastrukturplan, Beschränkung der FFH-Verträglichkeitsprüfung, Klarstellung zum maßgeblichen Zeitpunkt für den Fristbeginn für den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage, Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen;<br />
Zusätzliche Änderung § 81 sowie Änderung und erneute Änderung versch. §§ Windenergie-auf-See-Gesetz und Energiewirtschaftsgesetz
Zustimmung zu dem am 22. Juni 1981 in Genf von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation angenommenen Übereinkommen sowie zu dem am 20. Juni 2002 angenommenen Protokoll: Umsetzung einer Politik auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes zur Verhütung von Unfällen u. Gesundheitsschäden sowie zur Begrenzung von Gefahrenursachen in der Arbeitsumwelt, Verantwortung der Arbeitgeber bez. der Vermeidung von Sicherheits- u. Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz, Mitwirkung u. Rechte der Arbeitnehmer, Aufzeichnung u. Meldung von Arbeitsunfällen u. Berufskrankheiten sowie Erstellung jährlicher Statistiken<br />
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Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 499/24 (GESTA 20. WP XG004)
Zustimmung zu den am 1. Juni 2024 in Genf von der 77. Weltgesundheitsversammlung angenommenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften: Einführung des Begriffs "pandemische Notlage", Einrichtung einer "nationalen IGV-Koordinierungsstelle", Verpflichtungen zu gegenseitiger Information und Unterstützung von WHO und Vertragsstaaten betr. öffentliche Gesundheit, mögliche internationale Notlagen, Gesundheitsschutzmaßnahmen und Zugang zu Gesundheitsprodukten, Ermöglichung digitaler Gesundheitsdokumente, Finanzierungsmechanismus, Ergänzungen und Spezifizierung, Anpassung des Entscheidungsschemas u.a.; Einschränkung von Grundrechten betr. Recht auf körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Brief- und Postgeheimnis und Freizügigkeit