PoliticalRepoPoliticalRepo

Germany

Laws

113 ingested laws from Germany in 2022. Walk years back as far as this source still publishes.

Law· Gesetzgebung20/2729enacted

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 82)

Germany · German Bundestag · 16 December 2022

Ablösung der alleine verbindlichen Papierfassung des Bundesgesetzblattes durch Verkündung auf einer digitalen Verkündungsplattform des Bundes: Einführung eines Gesetzesvorbehaltes betr. elektronische Verkündung auch von Gesetzen;<br /> Änderung Art. 82 Grundgesetz

Law· Gesetzgebung20/3068enacted

Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens

Germany · German Bundestag · 16 December 2022

Einführung der amtlichen elektronischen Ausgabe des Bundesgesetzblatts als ausschließliches Verkündungsorgan des Bundes für Gesetze und Rechtsverordnungen auf einer frei zugänglichen barrierefreien Internetplattform: Zusammenführung und zeitgemäße Ausgestaltung bisheriger Regelungen zur Umstellung auf die elektronische Gesetzesverkündung, Veröffentlichung durch das BfJ, Regelungen u.a. betr. Sicherung der Echtheit und Unverfälschtheit, Archivierung, Ersatzverkündung und -bekanntmachung bei technischen Störungen im Internet sowie zu vereinfachten Verkündungen und amtlichen Bekanntmachungen, u.a. durch Nutzung digitaler und sozialer Medien, Folgeänderungen;<br /> Gesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen und über Bekanntmachungen (<strong>Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz</strong> &ndash; VkBkmG) als Art. 1 der Vorlage, Folgeänderungen in 40 Gesetzen sowie Aufhebung Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz und Gesetz über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben<br /> <br /> Bezug: Grundgesetzänderung (Art. 82), siehe GESTA B011<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Bereitstellung der Daten elektronisch und in allen verfügbaren Formaten zusammen mit den zugehörigen Metadaten gem. Datennutzungsgesetz, Anpassung der Reihenfolge der für die vereinfachte Verkündung oder Bekanntmachung nutzbaren Medienarten an bestehende Regelung, Klarstellung zum Änderungsverbot, redaktionelle Folgeänderungen;<br /> Erneute Änderung §§ 2, 6, 10, 11 und 17 Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz

Law· Gesetzgebung20/3100enacted

Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)

Germany · German Bundestag · 16 December 2022

Feststellung des Bundeshaushaltsplans 2023 in Einnahmen und Ausgaben auf 445,221 Mrd Euro im Zeichen einer Haushaltspolitik in der Zeitenwende zur Abmilderung der gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, Wachstumsförderung insbes. durch Zukunftsinvestitionen sowie Stärkung der fiskalischen Resilienz durch tragfähige Finanzen, Feststellung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens &quot;Digitale Infrastruktur&quot; auf 4,778 Mrd Euro, des Sondervermögens &quot;Aufbauhilfe 2021&quot; auf 12,409 Mrd Euro, des Sondervermögens &quot;Bundeswehr&quot; auf 8,495 Mrd Euro und des Sondervermögens &quot;Klima- und Transformationsfonds&quot; auf 104,309 Mrd Euro; Nettokreditaufnahme bis zur Höhe von 17,248 Mrd Euro entsprechend der nach Art. 115 GG zulässigen Obergrenze, Gewährleistungsermächtigungen bis zu 900,460 Mrd Euro, Stelleneinsparung von 1,5 Prozent; Investitionen in Höhe von 50,836 Mrd Euro, erwartete Steuereinnahmen von 332,451 Mrd Euro<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Erhöhung des Gesamthaushalts auf 476,291 Mrd Euro, Verringerung des Sondervermögens &quot;Bundeswehr&quot; auf 8,409 Mrd Euro und des Sondervermögens &quot;Klima- und Transformationsfonds&quot; auf 100,769 Mrd Euro, Feststellung des Wirtschaftsplans zum Teil 3 (Abfederung der Folgen der Energiekrise) des Sondervermögens &quot;Wirtschaftsstabilisierungsfonds&quot; auf 164,874 Mrd Euro; Erhöhung der Nettokreditaufnahme auf 45,610 Mrd Euro, Erhöhung der Gewährleistungsermächtigungen auf 1.000,460 Mrd Euro und der Stelleneinsparung in bestimmten Kapiteln auf 1,6 Prozent; Erhöhung der Investitionen auf 71,475 Mrd Euro und der erwarteten Steuereinnahmen auf 358,126 Mrd Euro

Law· Gesetzgebung20/3447enacted

Gesetz zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates

Germany · German Bundestag · 16 December 2022

Umsetzung europäischer Vorgaben zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben für Eltern und pflegende Angehörige (sog. Vereinbarkeitsrichtlinie): Begründungspflicht für Arbeitgeber bei Ablehnung eines Antrags des Beschäftigten auf Verringerung bzw. Verteilung der Arbeitszeit, Verpflichtung des Arbeitgebers in Kleinbetrieben mit bis zu 15 bzw. 25 Beschäftigten zur Beantwortung von Anträgen auf Freistellung binnen 4 Wochen und Begründung im Fall der Ablehnung, vorzeitige Beendigung der Freistellung sowie Kündigungsschutz für die Dauer der Freistellung für Beschäftigte in Kleinbetrieben, Zuständigkeitserweiterung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes für Fragen im Zusammenhang mit Diskriminierung im Anwendungsbereich der Richtlinie;<br /> Änderung § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, §§ 3, 4 und 5 Pflegezeitgesetz, §§ 2a und 3 Familienpflegezeitgesetz sowie § 27 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2019/1158 vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU (ABl. L188, 12.07.2019, S. 79)

Law· Gesetzgebung20/3817enacted

Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen

Germany · German Bundestag · 16 December 2022

Umsetzung europäischer Vorgaben zur Mitbestimmung von Arbeitnehmern in der aus einem grenzüberschreitenden Formwechsel oder einer grenzüberschreitenden Spaltung hervorgehenden Gesellschaft deutscher Rechtsform mit Sitz in Deutschland (sog. Herein-Umwandlung): Regelungen zum besonderen Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer, insbes. betr. Bildung und Zusammensetzung, Wahlgremium und Verhandlungsverfahren; mitbestimmungsrechtliche Regelungen, insbes. betr. Mitbestimmungsvereinbarung, Auffangregelung und nachfolgende innerstaatliche sowie grenzüberschreitende Umwandlungen, Schutzbestimmungen, Straf- und Bußgeldvorschriften;<br /> <strong>Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitendem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltung</strong> (MgFSG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung und Neufassung versch. §§ sowie Einfügung §§ 19a, 30a und 36 Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung sowie Folgeänderungen in 3 weiteren Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2019/2121 vom 27. November 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (ABl. L 321, 12.12. 2019, S. 1)<br /> Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie, s. GESTA C035

Law· Gesetzgebung20/3439enacted

Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe

Germany · German Bundestag · 16 December 2022

Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen mit eigenem Einkommen in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, ihrer Ehegatten oder Lebenspartner sowie für mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe lebende alleinerziehende Mütter und Väter, Beibehaltung der Kostenheranziehung von Elternteilen, redaktionelle Anpassungen;<br /> Änderung §§ 92, 94, 95 und 97a sowie Umsetzung § 107 alt als § 108 Achtes Buch Sozialgesetzbuch<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlungen des Ausschusses: </strong>Verzicht auf Abführung eines bestimmten Anteils der Berufsausbildungsbeihilfe oder des Ausbildungsgeldes junger Menschen in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Anerkennung des Freibetrags als Einkommen;<br /> Zusätzliche Änderung § 93 Achtes Buch Sozialgesetzbuch

Law· Gesetzgebung20/3443enacted

Gesetz zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016

Germany · German Bundestag · 16 December 2022

Zustimmung zu dem am 28. Oktober 2016 in Brüssel unterzeichneten Abkommen: Verbesserung der bilateralen Beziehungen und Liberalisierung des Waren- und Dienstleistungshandels; Regelungen betr. Marktzugang und Abbau von Handelsbeschränkungen (Zölle, Steuern u.a.), handelspolitische Schutzmaßnahmen, technische Handelshemmnisse, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit, Schutz geografischer Herkunftsangaben bei Lebensmitteln, Subventionen, Erleichterung von Auslandsinvestitionen, Investorenschutz und Investitionsgerichtsbarkeit, Auslandsaufenthalte von Fachkräften, Anerkennung von Berufsqualifikationen, innerstaatliche Regulierung, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, elektronischer Geschäftsverkehr, Wettbewerbspolitik, öffentliche Dienstleistungen, öffentliche Beschaffungen, geistiges Eigentum, Regulierungszusammenarbeit, nachhaltige Entwicklung, arbeitsrechtliche Standards, Umweltschutz, Ausnahmen, Streitbeilegung u.a.<br /> <br /> Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf BT-Drs 20/2569 GESTA XE002<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Annahme einer Entschließung: Unterrichtung des Bundestages über CETA-Vollzug, Einleitung des rechtssicheren Austritts aus Energiecharta-Vertrag; Reform der WTO-Regeln, Verankerung und Durchsetzung der Nachhaltigkeitsstandards in europäischen Handelsverträgen, Ratifikation des Mercosur-Abkommens, Stärkung des staatlichen Regulierungsrechts (&quot;right to regulate&quot;) und Schutz vor &quot;direkter Enteignung&quot; sowie Konzentration auf &quot;Inländergleichbehandlung&quot; in Investitionsschutzabkommen, Abschluss der Verhandlungen der EU-Chile- und EU-Mexiko-Handelsabkommen, Neuanlauf für gemeinsamen Wirtschaftsraum für Freihandel und fairen Handel mit USA

Law· Gesetzgebung20/3624enacted

Gesetz zu dem Fakultativprotokoll vom 10. Dezember 2008 zum Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Germany · German Bundestag · 16 December 2022

Zustimmung zum Beitritt zu dem am 10. Dezember 2008 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommenen Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte betr. Individualbeschwerdeverfahren vor dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Law· Gesetzgebung20/3717enacted

Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts

Germany · German Bundestag · 16 December 2022

Einführung einer einjährigen Aufenthaltserlaubnis für langjährig Geduldete als Chance zur Erfüllung notwendiger Voraussetzungen (Sicherung des Lebensunterhalts, Deutschkenntnisse und Identitätsnachweis) für ein dauerhaftes Bleiberecht, Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, Ausschluss von Straftätern und bei Identitätstäuschung, Rückfall in den Status der Duldung bei Nichterfüllung der notwendigen Voraussetzungen innerhalb der Jahresfrist; schnellerer Erhalt eines rechtssicheren Aufenthaltsstatus bei guter Integration und eigenständiger Sorge für den Lebensunterhalt, Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige nach 3 Jahren sowie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Reduzierung der für eine Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration vorgesehenen Voraufenthaltszeiten um jeweils 2 Jahre; Regelungen zur Beendigung des Aufenthalts von Straftätern und Gefährdern (Erleichterung der Ausweisung und Anordnung von Abschiebungshaft); Entfristung von Regelungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz und Erleichterung des Familiennachzugs zu drittstaatsangehörigen Fachkräften durch Verzicht auf das Erfordernis eines Sprachnachweises, Öffnung der Integrations- und Berufssprachkurse für Asylbewerber unabhängig von Herkunftsland oder Einreisedatum schon vor Abschluss des Asylverfahrens, Zugang zu Integrationsmaßnahmen des Bundes für Personen mit einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz, Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde in Aufnahmeeinrichtungen für geflüchtete Personen mit ärztlicher Ausbildung; Einschränkung von Grundrechten betr. Freiheit der Person;<br /> Einfügung §§ 104c und 105d sowie Änderung verschied. §§ Aufenthaltsgesetz, Änderung versch. §§ Staatsangehörigkeitsgesetz, Bundesausbildungsförderungsgesetz, Fachkräfteeinwanderungsgesetz sowie der Deutschsprachförderverordnung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen

Law· Gesetzgebung20/3436enacted

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts

Germany · German Bundestag · 16 December 2022

Schaffung steuerlicher Transparenz in der digitalen Plattformökonomie durch Verpflichtung der Betreiber digitaler Plattformen zur Meldung erzielter Einkünften und weiterer Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern, automatischer Informationsaustausch mit Behörden im EU-Ausland, Beschleunigung von Außenprüfungen durch bessere Kooperation zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen sowie erweiterte Mitwirkungspflichten;<br /> Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (<strong>Plattformen-Steuertransparenzgesetz</strong> &ndash; PStTG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung und Änderung versch. §§ EU-Amtshilfegesetz und Abgabenordnung, Einfügung § 37 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung, Änderung § 5 Finanzverwaltungsgesetz, Folgeänderungen in 3 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2021/514 vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung 2021/514 (Amtshilferichtlinie; &quot;DAC 7&quot;) (ABl. L 104/1, 25.03.2021, S. 1)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen und Klarstellungen betr. Möglichkeit und Verfahren eines Antrags beim Bundeszentralamt für Steuern auf Auskunft über die Beurteilung des Vorhandenseins einer Plattform, Inanspruchnahme zwischenstaatlicher Amtshilfe, qualifiziertes Mitwirkungsverlangen bei Außenprüfungen sowie Anwendungsregelungen und Umstellungsfristen für Finanzbehörden zu Steuern und Steuervergütungen u.a.;<br /> Einfügung und spätere Aufhebung § 38 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung

Law· Gesetzgebung20/3878enacted

Zweites Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Germany · German Bundestag · 16 December 2022

Ermächtigungsgrundlage für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zur Umsetzung von EU-Regelungen hinsichtlich der Risikobewertung und des Risikomanagements für Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung, Bereitstellung von Innen- und Außenanlagen als Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser zum Trinken an öffentlichen Orten;<br /> Änderung §§ 50 und 103 Wasserhaushaltsgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2020/2184 vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (ABl. L 435, 23.12.2020, S. 1)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Klarstellungen zur Bereitstellung von Trinkwasseranlagen im Innen- und im Außenbereich sowie zur Erbringung von Wasser für den menschlichen Gebrauch;<br /> erneute Änderung §§ 50 und 103 Wasserhaushaltsgesetz

Law· Gesetzgebung20/3874enacted

Gesetz zu der Änderungsvereinbarung vom 8. August 2019 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zum Abkommen vom 5. Mai 1995 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Hongkong über den Fluglinienverkehr

Germany · German Bundestag · 16 December 2022

Zustimmung zu der am 8. August 2019 in Berlin unterzeichneten Änderungsvereinbarung: Anpassung der Terminologie hinsichtlich der Sonderverwaltungsregion Hongkong an die aktuelle Entwicklung

Law· Gesetzgebung20/3900enacted

Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz - 8. SGB IV-ÄndG)

Germany · German Bundestag · 16 December 2022

Aufgrund technischer Fortentwicklungen und zur Entbürokratisierung Anpassung gesetzlicher Grundlagen für den elektronischen Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern und den Trägern untereinander, insbes. im Beitrags- und Melderecht (u.a. betr. Ablösung des Sozialversicherungsausweises durch den Versicherungsnummernachweis, Mitteilung von Beginn und Ende der Elternzeit, Antragsverfahren für Nachunternehmer zur Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen durch die Einzugsstellen sowie Neustrukturierung der Ausstellung von A1-Bescheinigungen im Hinblick auf den Anwendungsbereich des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland), Erweiterung der Anlagemöglichkeiten der Sozialversicherungsträger, Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten sowie Anhebung bei Erwerbsminderungsrenten, Anschlussregelung im Künstlersozialversicherungsrecht zur erhöhten Zuverdienstgrenze aus selbstständiger nicht-künstlerischer Tätigkeit sowie Anpassungen beim Versicherungsschutz für Berufsanfänger in der GKV und PV und bei Prüf- und Kontrollmöglichkeiten der Künstlersozialkasse, Regelungen im Bereich der Arbeitsförderung, insbes. betr. Wegfall beitrags- und melderechtlicher Sonderregelungen für versicherungspflichtige Pflegepersonen sowie Übermittlungsbefugnis der Bundesagentur für Arbeit von Daten zum Bezug von Kurzarbeitergeld von Begünstigten pandemiebedingter Wirtschaftshilfen an die Bewilligungsstellen, Verlagerung der Eingangsinstanz für best. Klagen von den Sozialgerichten auf die Landessozialgerichte, abschließende Umsetzung europäischer Vorgaben zur Barrierefreiheit, Rechtsbereinigungen, redaktionelle Änderungen;<br /> Änderungen in 24 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen sowie Aufhebung einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> zahlr. weitere Änderungen im Bereich Kurzarbeitergeld und bei Hinzuverdienstgrenzen von Rentnern, insbes. betr. Einführung einer Bagatellgrenze bei der Prüfung der Voraussetzungen für Kurzarbeit in Höhe von 10.000 Euro, Wegfall der Befristung für die Sonderregelung zu der auf 6 Monate verkürzten Anwartschaftszeit des Arbeitslosengeldes für überwiegend kurz befristet Beschäftigte, Verlängerung der Sonderregelung zur Nichtberücksichtigung der Aufwandsentschädigungen als Hinzuverdienst für best. Ehrenämter bis zum 31. Dezember 2022 sowie auch künftige Nichteinbeziehung, Berechnung von Lohnersatzleistungen von im Ausland lebenden Arbeitnehmern auf Bruttolohnbasis zur Vermeidung von Doppelbesteuerung innerhalb der EU, Möglichkeit der elektronischen Abfrage aktueller KV-Mitgliedschaften von Beschäftigten beim GKV-Spitzenverband bei fehlenden oder fehlerhaften Angaben, Ergänzung der Auskunftsmöglichkeiten zum Mutterschaftsgeld, Klarstellungen;<br /> Erneute und zusätzliche Änderungen in 6 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Entfristung der Sonderregelung für unständig Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung

Law· Gesetzgebung20/3872enacted

Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs

Germany · German Bundestag · 16 December 2022

Verlängerung der nur bis Ende 2022 verbindlich geregelten Energie- und Stromsteuerentlastungen für energieintensive Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, einmalig ohne Abhängigkeit vom Erreichen eines Zielwertes für eine Reduzierung der Energieintensität für das Antragsjahr 2023, Verpflichtung der antragstellenden Unternehmen zur Umsetzung wirtschaftlich vorteilhafter Endenergieeinsparmaßnahmen;<br /> Änderung §§ 7, 53a und 55 Energiesteuergesetz sowie §§ 4, 10 und 11 Stromsteuergesetz<br /> <br /> Bezug: Beschluss des Koalitionsausschusses zur Verlängerung des Spitzenausgleichs um ein weiteres Jahr im Maßnahmenpaket des Bundes zur Unterstützung energieintensiver Unternehmen und Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und Stärkung der Einkommen vom 3. September 2022

Law· Gesetzgebung20/3879enacted

Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)

Germany · German Bundestag · 16 December 2022

Fachlich notwendige Änderungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts, insbes. Anpassungen zur weiteren Digitalisierung, Verfahrensvereinfachung, Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit sowie Umsetzung des Koalitionsvertrages, Anpassungen an EU-Recht sowie Rechtsprechung von EuGH, Bundesverfassungsgericht und Bundesfinanzhof sowie Umsetzung redaktionellen und technischen Regelungsbedarfs betr. Auszahlung öffentlicher Leistungen mit steuerlicher Identifikationsnummer, Entfristung des in der Corona-Pandemie als sogen. Homeoffice-Pauschale eingeführten Abzugs bei häuslicher beruflicher Tätigkeit, Ertragsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen und Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine, Spitzensteuersatz für Gewinneinkünfte, Abschreibungssatz von Wohngebäuden, Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen, Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags, Ausbildungsfreibetrag, Steuerfreistellung des Grundrentenzuschlages, Verfahrensverbesserungen bei der Riester-Förderung, Anhebung der u.a. für die Erbschaftsteuer maßgeblichen Immobilienwerte sowie Umsatzbesteuerung; Folgeänderungen, Anpassungen und Fehlerkorrekturen;<br /> Änderung von 13 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen sowie Aufhebung von 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2006/112/EG vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, 11.12.2006, S. 1 ; ABl. L 155, 08.06.2022, S. 1) ; Richtlinie 2008/9/EG vom 12. Februar 2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der Richtlinie 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige (ABl. L 44, 20.02.2008, S. 23 ; ABl. L 275, 20.10.2010, S. 1) ; Richtlinie 2006/112/EG in Verbindung mit der Dreizehnten Richtlinie 86/560/EWG vom 17. November 1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern &ndash; Verfahren der Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige (ABl. L 326, 21.11.1986, S. 40) ; Richtlinie 2008/9/EG vom 12. Februar 2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der Richtlinie 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige ; Richtlinie (EU) 2020/284 vom 18. Februar 2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister (ABl. L 62, 02.03.2020, S. 7)<br /> Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 20212 zur Begrenzung des Spitzensteuersatzes für Gewinneinkünfte (BvL 1/13)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Umfangreiche Ergänzungen, Änderungen und Klarstellungen, u.a. betr. Arbeitszimmer- und Homeoffice-Pauschale, Energiepreispauschale, Besteuerung der Gas- und Energiepreisbremse, Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende sowie Übergewinnsteuer für die Energiebranche gem. EU-Verordnung zum EU-Energiekrisenbeitrag;<br /> Gesetz zur Einführung eines EU-Energiekrisenbeitrags nach der Verordnung (EU) 2022/1854 (<strong>EU-Energiekrisenbeitragsgesetz</strong> &ndash; EU-EnergieKBG) als Art. 40 der Vorlage; Änderung weiterer 7 Gesetze<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) 2022/1854 vom 6. Oktober 2022 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise (ABl. L 261I, 07.10.2022, S. 1)

Law· Gesetzgebung20/4225enacted

Gesetz zur Änderung des Statistikregistergesetzes und weiterer Gesetze

Germany · German Bundestag · 16 December 2022

Anpassungen in verschiedenen Bereichen der Wirtschaftsstatistik an EBS-Verordnung: Übermittlung auch von Zahlen zu abhängig und geringfügig entlohnten Beschäftigten des Unternehmensregisters an zuständige Stellen der Gemeinden und Gemeindeverbände, Ausweitung der Verpflichtung der Deutschen Bundesbank zur Übermittlung von Daten zu Finanzdienstleistungen an das Statistische Bundesamt, Ermöglichung der statistischen Aufbereitung von Daten zu Förder- und Hilfsprogrammen mit gesamtgesellschaftlicher Relevanz, Klarstellung zur Übermittlung von Transaktionsdaten in der Preisstatistik und zur Zulässigkeit des Datenaustausches zur Durchführung von Revisionen, Verweisungskorrektur;<br /> Änderung §§ 1, 2, 9 und 10 Statistikregistergesetz, §§ 1, 3b und 4 Verwaltungsdatenverwendungsgesetz, § 7 Unternehmensbasisdatenregistergesetz, §§ 3, 4 und 7b Gesetz über die Preisstatistik, § 8 Bundesstatistikgesetz sowie Einfügung § 3c Verwaltungsdatenverwendungsgesetz;<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) 2019/2152 vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken (EBS-Verordnung) (ABl. L 327, 17.12.2019, S. 1)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Datenübermittlung des Statistischen Bundesamtes an statistische Ämter der Länder nur bei Einwilligung der ursprünglich den Auftrag erteilenden Stelle, Klarstellung zur Anforderung von Daten für Durchführung von Revisionen im Bereich der Preisstatistik;<br /> Änderung § 3c Verwaltungsdatenverwendungsgesetz und erneute Änderung § 7b Gesetz über die Preisstatistik

Law· Gesetzgebung20/3870enacted

Gesetz zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien und zur Änderung anderer energierechtlicher Vorschriften

Germany · German Bundestag · 16 December 2022

Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben durch Ermöglichung der Einrichtung und des Betriebs von Herkunftsnachweisregistern für aus erneuerbaren Energiequellen erzeugtes Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte zum Zwecke des Verbraucherschutzes, Registrierung von Ausstellung, Anerkennung, Übertragung und Entwertung der Herkunftsnachweise;<br /> Gesetz zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen sowie zur Schaffung eines Herkunftsnachweisregisters für gasförmige Energieträger und eines Herkunftsnachweisregisters für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien (<strong>Herkunftsnachweisregistergesetz</strong> &ndash; HkNRG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 5 Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2018/2001 vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ABl. L 328, 21.12.2018, S. 82)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien und zur Änderung der Fernwärme oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung); Ermöglichung der Ausstellung von Herkunftsnachweisen auch für Wärme aus unvermeidbarer Abwärme, Änderung der behördlichen Eingriffsmöglichkeiten zur Netzregulierung; Klarstellungen und redaktionelle Folgeänderungen;<br /> Änderung versch. §§ Herkunftsnachweisregistergesetz, erneute Änderung § 5 Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und &ndash;Abrechnungsverordnung, zusätzliche Änderung § 118 Energiewirtschaftsgesetz

Law· Gesetzgebung20/3876enacted

Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz - KHPflEG)

Germany · German Bundestag · 16 December 2022

Zahlreiche Änderungen und Klarstellungen zur Umsetzung kurzfristigen, sich teilweise aus dem Koalitionsvertrag ergebenden Regelungsbedarfs im Krankenhausbereich, insbes. betr. Verbesserung der Personalsituation in der Pflege, Beschleunigung der Verhandlungen der Pflegebudgets für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen, Verwaltungsvereinfachung für Krankenkassen und Krankenhäuser bei Aufschlägen durch elektronische Datenverarbeitung, Datenübertragung und Krankenhausabrechnungsprüfungen durch MD, Krankenhaus und Krankenkasse, Ausnahmeregelung und Berichtsvorlagefristen zur Leistungsabrechnung, Krankenhauszukunftsfonds und Evaluation, Fixkostendegressionsabschlag, Landesbasisfallwert im Fallpauschalensystem, Weiterentwicklung der digitalen medizinischen Versorgung, Telematikinfrastruktur, E-Rezept, elektronische Patientenakte, Begutachtungsrhythmus;<br /> Änderung von 5 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur verbindlichen Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Zahlreiche Änderungen und Ergänzungen, u.a. betr. Einführung einer tagesstationären Behandlung ohne Übernachtung mit spezieller sektorengleicher Vergütung, Verträge zur Heilmittelversorgung, Ermittlung und Sicherstellung einer angemessenen Personalausstattung, bundesweite Anwendung und Vergleichbarkeit der Bemessungsverfahren durch Verzicht auf den Vorrang von Entlastungstarifverträgen, elektronische Gesundheitskarte und elektronische Patientenakte, Einführung, Finanzierung und Einbindung von Telematikinfrastruktur, finanzielle Stärkung der Pädiatrie und der Geburtshilfe; Evaluierungen und Berichterstattung;<br /> Änderung von 3 weiteren Gesetzen; Verordnungsermächtigung

Law· Gesetzgebung20/4227enacted

Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht

Germany · German Bundestag · 16 December 2022

Beitrag zur Energiesicherheit durch Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien: Privilegierungstatbestand für Anlagen zur Herstellung oder Speicherung von Grünem Wasserstoff bei Verbindung mit Windenergieanlagen zur Nutzung des produzierten Stroms durch Elektrolyseure insbesondere in Zeiten eines Stromüberangebotes, Verordnungsermächtigung für Bundesländer zur Öffnung von Braunkohletagebauflächen für den Einsatz von Windenergie- und Photovoltaikanlagen, Klarstellung zu Abstandsregelungen zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung;<br /> Einfügung §§ 249a und 249b Baugesetzbuch, Änderung §§ 4 und 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz sowie Anlage 5 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Verzicht auf eine zahlenmäßige Begrenzung der Windkraftanlagen, Erhöhung der Flächenbegrenzung, Hinzunahme von Photovoltaikanlagen; Privilegierung von Photovoltaikanlagen entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenwegen; zweifache Höhe der Windenergieanlage als Mindestabstand zur Wohnbebauung (2-H-Abstandsgebot);<br /> Zusätzliche und erneute Änderung versch. §§ Baugesetzbuch sowie versch. §§ Windenergieflächenbedarfsgesetz, Einfügung § 25f und Änderung § 14 Baunutzungsverordnung sowie §§ 37 und 48 Erneuerbare-Energien-Gesetz

Law· Gesetzgebung20/4284enacted

Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus

Germany · German Bundestag · 16 December 2022

Neuaufstellung und Entbürokratisierung des Bundesbaus, Vereinfachung von Verfahren und Strukturen sowie effizientere Gestaltung von Prozessschritten bezüglich der Baumaßnahmen des Bundes: Übertragung wesentlicher Zuständigkeiten für Planung, Bau und Betrieb von Bundesbauten und Bundesliegenschaften auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Verschlankung der ministeriellen Aufsicht über BImA und Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), Stärkung des Verwaltungsrates der BImA mit dessen Ausgestaltung als eigenes Beschlussorgan; Evaluation 5 Jahre nach Inkrafttreten;<br /> Änderung zahlr. §§ Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sowie Änderung §§ 2 und 3 und Aufhebung § 4 Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung<br /> <br /> Bezug: Projekt &quot;Reform Bundesbau&quot; zur Weiterentwicklung der Reform des Bundesbaus<br /> Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Neuausrichtung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses</strong>: Zweckbestimmung und Aufgaben der BImA, Regelungen zum Verwaltungsrat der BImA: Erweiterung des Beschlusskatalogs, Vetorecht des Vorsitzenden, Auswahl der sachverständigen Personen; Orientierung der Abführung an den Bundeshaushalt am Jahresüberschuss der BImA, Befugnis aller Verfassungsorgane zur Regelung der jeweiligen Bauangelegenheiten in eigener Zuständigkeit;<br /> Erneute Änderung zahlr. §§ Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sowie § 2 Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung

Law· Gesetzgebung20/4300enacted

Gesetz zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier

Germany · German Bundestag · 16 December 2022

Umsetzung der politischen Verständigung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der RWE AG am 4. Oktober 2022 zur Vorverlegung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier auf das Jahr 2030 und zur Stärkung der Stromversorgungssicherheit: Vorziehung der Stilllegung der Kraftwerksblöcke Niederaußem K, Neurath F und Neurath G vom 31. Dezember 2038 auf den 31. März 2030, Verlängerung der Laufzeit der Kraftwerksblöcke Neurath D und Neurath E über den 31. Dezember 2022 hinaus bis zum 31. März 2024, Regelung der Option für einen zeitlich begrenzten Weiterbetrieb bzw. die Überführung in eine Reserve;<br /> Änderung verschiedener §§ und Anlage 2 (Stilllegungszeitpunkte Braunkohleanlagen) Kohleverstromungsbeendigungsgesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Verpflichtung der Bundesregierung zum Vorschlag von Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele im Fall drohender Nichterreichung, Bewertung des Monitoring-Berichts der Bundesregierung auch durch Expertenrat für Klimafragen, Streichung des Ausschlusses von Biomethan bei KWK-Anlagen, Aktualisierung des beihilferechtlichen Vorbehalts zur Auszahlung von Entschädigungszahlungen an Kraftwerksbetreiber; rechtstechnische Anpassung; Annahme einer Entschließung zur Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen beschleunigten Strukturwandel und der finanzieller Investitionshilfen an geänderten Ausstiegspfad;<br /> Verzicht auf Änderung § 26, erneute Änderung § 47 und zusätzliche Änderung § 54 Kohleverstromungsbeendigungsgesetz, Änderung Art. 17 Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor § 6 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Änderung Art. 10 Kohleausstiegsgesetz

Law· Gesetzgebung20/4326enacted

Zweites Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II)

Germany · German Bundestag · 16 December 2022

Strukturelle Vollzugsverbesserungen für Behörden auf Bundes- und Landesebene bei außenpolitischen Sanktionen der EU: Schaffung einer Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung, eines Verwaltungsverfahrens zur Ermittlung von Vermögen sanktionierter Personen und -gesellschaften, eines korrespondierenden Registers sowie einer Hinweisannahmestelle, mögliche Bestellung eines Sonderbeauftragten zur Unternehmensüberwachungen, Verknüpfung von Immobiliendaten mit dem Transparenzregister, Mitteilungspflicht ausländischer Vereinigungen mit Immobilieneigentum in Deutschland einschl. Bestandsfälle, Barzahlungsverbot bei Immobilientransaktionen, Transparenzerhöhung bei Geldwäschebekämpfung, Nutzbarmachung von Eigentums- und Kontrollstrukturübersichten für Behörden, unmittelbare Anwendbarkeit von UN-Listungen, Anpassung der Zuverlässigkeitsregelungen in den Finanzaufsichtsgesetzen u.a.;<br /> Gesetz zur Durchsetzung von wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen (<strong>Sanktionsdurchsetzungsgesetz</strong> &ndash; SanktDG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung von 18 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Auf Grundlage von Beschlüssen des Rates der EU im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik erlassene EU-Verordnungen<br /> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 541/22 GESTA D033<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Zahlreiche Änderungen, Erweiterungen und Klarstellungen, u.a. betr. übermittlungsbefugte Behörden, Verschwiegenheitspflicht, wirtschaftliche Berechtigung, Datenabruf beim polizeilichen Informationsverbund, Aufgaben und Berechtigungen der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung sowie von Behörden und Verpflichteten, Datenverarbeitung, -weitergabe und -schutz, VN-Sanktionen, Barzahlungsverbot, Mitteilungspflichten an das Transparenzregister; redaktionelle Änderungen; Annahme einer Entschließung: Schaffung einer Immobilientransaktionsdatenbank mit volldigitalem behördlichen Datenzugriff, Prüfung eines Datenbankgrundbuchs und besserer Registerverknüpfung zu Daten mit Vermögensbezug, Befugnisse bei Geldwäsche- oder Sanktionsrisiken, Maßnahmen gegen Vermögensverschleierungen, Maßnahmepaket zur Geldwäschebekämpfung, Aufbau einer neuen Bundeoberbehörde;<br /> Änderung von 3 weiteren Gesetzen

Law· Gesetzgebung20/4536enacted

Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz - EPPSG)

Germany · German Bundestag · 16 December 2022

Entlastung von Fachschülern und Studierenden durch Gewährung einer Energiepreispauschale in Form einer Einmalzahlung von 200 Euro angesichts hoher Preissteigerungen im Energiebereich;<br /> Verordnungsermächtigung

Law· Gesetzgebung20/4683enacted

Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften

Germany · German Bundestag · 16 December 2022

Entlastung der Letztverbraucher von massiv gestiegenen Energiekosten durch Einführung eines Basispreiskontingents für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs von Erdgas und Fernwärme zu einem vergünstigten Preis von 12 bzw. 9,5 Cent je Kilowattstunde sowie für Industriekunden von 70 Prozent und Krankenhäuser von 80 Prozent des Erdgas- bzw. Wärmeverbrauchs für 7 bzw. 7,5 Cent je Kilowattstunde vom 1. Januar bzw. 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023, Berücksichtigung der Entlastungen aufseiten der Vermieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung und ggf. Senkung der Betriebskostenvorauszahlung, Erstattungsanspruch der Lieferanten gegen den Bund durch Gewährung antragspflichtiger vierteljährlicher Ausgleichszahlungen, Ermöglichung der Bezuschussung von Kosten für Erdgas, Wärme und Strom für das Jahr 2022 der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen durch Einrichtung eines Hilfsprogramms in Höhe von 8 Mrd Euro und Umsetzung beim Bundesamt für soziale Sicherung;<br /> Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (<strong>Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz</strong> &ndash; EWPBG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung und Änderung versch. §§ von 6 Gesetzen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Empfehlungen im Abschlussbericht der Expertenkommission Gas und Wärme vom 31. Oktober 2022<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Einführung eines Boni- und Dividendenverbots; Anschluss- bzw. Übergangsregelungen zur Sicherstellung der Distribution von Covid-19-Impfstoffen, antiviralen Covid-19-Arzneimitteln sowie zur Einbeziehung der Apotheken in die Regelversorgung mit Covid-19-Schutzimpfungen; Härtefallregelung zur Abfederung von Preissteigerungen für andere Brennstoffe wie bspw. Heizöl, Pellets oder Flüssiggas nutzende private Verbraucher, u.a.; Annahme einer Entschließung: Unterstützung der Verteilnetzbetreiber, Vorlage eines Berichts zur Wirkung der Preisbremsen, Erhebung von Kundendaten durch Versorger, Umsetzung eines Basiskontingents und einer Obergrenze für Privathaushalte bei den Preisbremsen, Umsetzung der KMU-Härtefallregelung im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, Verhinderung von Liquiditätsengpässen bei Unternehmen bis zur beihilferechtlichen Entscheidung der EU-Kommission, Ausgestaltung einer Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern zur Einrichtung eines Härtefallfonds zur Entlastung bei Nutzung von nicht leitungsgebundenen Brennstoffen (z.B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas) und Bereitstellung von maximal 1,8 Mrd Euro im Wirtschaftsstabilisierungsfonds;<br /> Einfügung § 29a und Änderung versch. §§ Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz, erneute und zusätzliche Änderungen zahlreicher §§ von 9 weiteren Gesetzen und 1 Rechtsverordnung

Law· Gesetzgebung20/4684enacted

Achtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes

Germany · German Bundestag · 16 December 2022

Zusätzliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel im Jahr 2022 um 1 Mrd Euro und jährliche Dynamisierung ab dem Jahr 2023 um 3 Prozent zur Abfederung von Preissteigerungen infolge des Ukrainekrieges und zur finanziellen Unterstützung der Länder im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs, insbes. im Schienenpersonennahverkehr;<br /> Änderung §§ 5 bis 8 sowie Anlagen 1 bis 4 Regionalisierungsgesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Achtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes); Fortbestand der Familienkasse des Bundesnachrichtendienstes und damit Beibehaltung der Sonderzuständigkeit für beim Bundesnachrichtendienst beschäftigte Kindergeldberechtigte;<br /> Zusätzliche Änderung § 72 Einkommensteuergesetz

Law· Gesetzgebung20/4685enacted

Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen

Germany · German Bundestag · 16 December 2022

Entlastung der Stromverbraucher von massiv gestiegenen Energiekosten durch Einführung eines Basispreiskontingents für Haushalte und Kleingewerbe von 80 Prozent ihres historischen Netzbezuges zu einem vergünstigten Preis von 40 Cent je Kilowattstunde sowie für mittlere und große Unternehmen von 70 Prozent ihres historischen Netzbezuges zu einem vergünstigten Preis von 13 Cent je Kilowattstunde vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024, Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte durch Zuschuss in Höhe von 12,84 Mrd Euro; Abschöpfung von Überschusserlösen der Stromerzeuger zur Finanzierung der Entlastungbeträge über einen Wälzungsmechanismus vom 1. Dezember 2022 bis zum 30. Juni 2023, Umsetzung der Abschöpfung durch Selbstveranlagung der Anlagenbetreiber mit nachgelagerter Kontrolle durch Bundesnetzagentur nebst Flankierung durch Straf- und Bußgeldbestimmungen; weitere energierechtliche Änderungen, u.a. Einführung einer Mengensteuerung bei Ausschreibungen für Solaranlagen, Anpassung des Mengensteuerungsmechanismus der Innovationsausschreibungen, Festlegung eines Ausstiegspfads aus der Förderung von Erneuerbare-Energie-Anlagen in Zeiten negativer Strompreise;<br /> Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (<strong>Strompreisbremsegesetz</strong> &ndash; StromPBG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung und Änderung versch. §§ von 4 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) 2022/1854 vom 06. Oktober 2022 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise (ABl. L 261, 07.10.2022, S. 1)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Anhebung der Erlösobergrenze und Bemessungsgrundlage für Biomasseanlagen, Anpassung von Grenzwerten und des Sicherheitszuschlags auch für weitere Energieträger, Begrenzung der Zahlung von Boni und Dividenden bei von Entlastungsbeträgen profitierenden Unternehmen, Streichung der vorgesehenen Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte, Regelungen zur Verhinderung von Missbrauch und Stärkung von Mieterrechten, Ermöglichung der Anpassung der Höchstwerte an gestiegene Rohstoffpreise in Ausschreibungen für Wind an Land und Solaranlagen durch Bundesnetzagentur; Annahme einer Entschließung: Unterstützung der Verteilnetzbetreiber, Vorlage eines Berichts zur Wirkung der Preisbremsen, Erhebung von Kundendaten durch Versorger, Umsetzung eines Basiskontingents und einer Obergrenze für Privathaushalte bei den Preisbremsen, Umsetzung der KMU-Härtefallregelung im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, Verhinderung von Liquiditätsengpässen bei Unternehmen bis zur beihilferechtlichen Entscheidung der EU-Kommission, Ausgestaltung einer Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern zur Einrichtung eines Härtefallfonds zur Entlastung bei Nutzung von nicht leitungsgebundenen Brennstoffen (z.B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas) und Bereitstellung von maximal 1,8 Mrd Euro im Wirtschaftsstabilisierungsfonds;<br /> Erneute und zusätzliche Änderung und Einfügung sowie Verzicht auf Änderung und Aufhebung versch. §§ von 5 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen

Law· Gesetzgebung20/2297enacted

Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Germany · German Bundestag · 25 November 2022

Anpassung der Ermächtigungsgrundlage zur Umsetzung geänderter Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie in der Trinkwasserverordnung, insbes. betr. Erweiterung der Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit sowie Anwendung des risikobasierten Ansatzes für sicheres Wasser für den menschlichen Gebrauch; Begriffsvereinfachungen und -harmonisierungen sowie Klarstellungen und redaktionelle Korrektur;<br /> Änderung versch. §§ Infektionsschutzgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2020/2184 vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (EU-Trinkwasserrichtlinie) (ABl. L 435, 23.12.2020, S. 1)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen, Klarstellungen und Korrekturen betr. Angaben zu einer Kontaktstelle, Pflichten des Betreibers von Wasserversorgungsanlagen sowie Schwimm- oder Badeeinrichtungen, Befugnisse des Umweltbundesamtes u.a.

Law· Gesetzgebung20/3171enacted

Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

Germany · German Bundestag · 25 November 2022

Anpassung der Mautsätze für Bundesautobahnen und Bundesstraßen zum 1. Januar 2023 in Umsetzung des Wegekostengutachtens 2023-2027 und unter Nutzung der erweiterten Spielräume zur Anlastung der externen Kosten gemäß der novellierten Wegekostenrichtlinie;<br /> Änderung §§ 11, 14 und Anlage 1 (Berechnung der Höhe des Mautsatzes ) sowie Einfügung Anlage 9 (Mautsätze im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022) Bundesfernstraßenmautgesetz<br /> <br /> Bezug: Wegekostengutachten für die Jahre 2023 bis 2027 vom 22.12.2021<br /> Richtlinie 1999/62/EG vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (Wegekostenrichtlinie/Eurovignettenrichtlinie) (ABl. L 187, 20.07.1999, S. 42 ; ABl. L 69, 04.03.2022, S. 1)

Law· Gesetzgebung20/3172enacted

Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG)

Germany · German Bundestag · 25 November 2022

Reduktion von Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich durch Erzeugung einer doppelten Anreizwirkung: Energieeinsparungen aufseiten der Mieter und Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Gebäudesanierungen aufseiten der Vermieter durch Aufteilung des Kohlendioxidpreises anhand eines Stufenmodells auf Grundlage des jährlichen Kohlendioxidausstoßes des vermieteten Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche; differenzierte Belastung von Vermietern und Mietern in Abhängigkeit des Kohlendioxidausstoßes für Wohngebäude und gemischtgenutzte Gebäude mit überwiegender Wohnnutzung, Übergangsphase für Nichtwohngebäude mit maximaler hälftiger Kostenbelastung für Mieter, Berechnung der Kohlendioxidausstoßes anhand der Heizkostenabrechnung, Verpflichtung der Brennstoff- und Wärmelieferanten zur Ausweisung des Kohlendioxidkostenbestandteils auf der Rechnung, Evaluation der Gesetzeswirkung und Berichterstattung an den Bundestag bis zum 30. September 2026<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Erstellung eines Onlinetools für Vermieter und Selbstversorger zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten, Verpflichtung der Brennstoffhändler zur Anzeige eines Erstattungsanspruches für Selbstversorger gegenüber ihrem Vermieter auf der Rechnung, Verlängerung der Frist zum Erstattungsanspruch auf 12 Monate, Entlastung von Mietern der schlechtesten Gebäudeklasse durch Reduzierung des Anteils der Kohlendioxidkosten auf fünf Prozent, Ausweitung des Stufenmodells auf sämtliche Fernwärmeanschlüsse, Einführung des Stufenmodells für Nichtwohngebäude bereits im Jahr 2025, Berichterstattung an den Bundestag bis zum 31. Dezember 2025;<br /> Änderung versch. §§ Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz

Law· Gesetzgebung20/3708enacted

Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und des Strafgesetzbuches

Germany · German Bundestag · 25 November 2022

Umsetzung von EU-Recht im Bereich der strafrechtlichen Zusammenarbeit mit Großbritannien und zum internationalen Austausch von Strafregisterinformationen über verurteilte Personen ohne EU-Angehörigkeit sowie Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung und des Datenschutzes: Anpassungen zur Weiternutzung der technischen Infrastruktur der Strafregistervernetzung in der EU (ECRIS) für den Austausch mit Großbritannien, Durchführungsbestimmung zur Kennzeichnung von Personendatensätzen verurteilter Drittstaatsangehöriger und Staatenloser aufgrund von einer in den vergangenen 25 bzw. 15 Jahren begangenen terroristischen oder anderen schweren Straftat (sog. Flagging in ECRIS-TCN), Einholung von Registerauskünften über das OZG-Nutzerkonto, Online-Beantragung von Führungszeugnissen durch Identitätsnachweis mittels mobilem Endgerät (sog. Smart-eID), ausdrückliche Zweckbindung, Vertraulichkeitsanordnung sowie Löschungsregelung für erweiterte Führungszeugnisse, Klarstellung zur Datenerhebung und -speicherung im Bereich der Jugendhilfe, Behebung eines Redaktionsversehens;<br /> Einfügung §§ 57b und 58d sowie Änderung versch. §§ Bundeszentralregistergesetz, Änderung §§ 150c, 150e und 153c Gewerbeordnung sowie § 72a Achtes Buch Sozialgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (ABl. L 444, 31.12.2020, S. 14) ; Verordnung (EU) 2019/816 vom 17. April 2019 zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (ECRIS-TCN) vorliegen, zur Ergänzung des Europäischen Strafregisterinformationssystems und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726 (ABl. L 135, 22.05. 2019, S. 1)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Titeländerung (eingebracht als: Achtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes); Neuregelung der Strafvorschrift der Volksverhetzung: Klarstellung der Strafbarkeit des öffentlichen Billigens, Leugnens oder gröblichen Verharmlosens von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen bei Tathandlungen geeignet zur Aufstachelung von Hass oder Gewalt und Störung des öffentlichen Friedens, Strafhöchstmaß von 3 Jahren;<br /> Neufassung § 130 sowie Änderung §§ 5 und 192a Strafgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zur Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit<br /> Rahmenbeschluss 2008/913/JI vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (ABl. L 328, 06.12.2008, S. 55)

Law· Gesetzgebung20/3446enacted

Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, des Stabilitätsratsgesetzes sowie weiterer Gesetze

Germany · German Bundestag · 25 November 2022

Weitere Erhöhungen bzw. Anpassungen des Länderanteils an der Umsatzsteuer im Jahr 2022 bzw. 2023 zur Erfüllung der Zusicherungen des Bundes hinsichtlich Personalstärkungen im &quot;Pakt für den Rechtsstaat&quot; und im &quot;Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst&quot;, zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten, als Kompensation für die Mindereinnahmen von Ländern und Kommunen durch den Kinderbonus, zum Ausgleich der Anpassung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen an die ostdeutschen Flächenländer sowie als Übergangsregelung zur endgültigen Abrechnung der horizontalen Steuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs durch aktualisierte Einwohnerzahlen; Anpassung der Vorgaben für ein Sanierungsprogramm des Stabilitätsrats im Fall drohender Haushaltsnotlagen an die neuen Rahmenbedingungen der Schuldenbremse; Klarstellungen und redaktionelle Anpassungen;<br /> Änderung § 1 und § 11 sowie Einfügung § 12a Finanzausgleichsgesetz, Änderung versch. §§ Stabilitätsratsgesetz, §§ 5a und 6 Gemeindefinanzreformgesetz sowie § 15 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz<br /> <br /> Bezug: &quot;Pakt für den Rechtsstaat&quot; der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 31. Januar 2019 zur Verbesserung der Personalausstattung in der Justiz sowie zweiter Bericht der Länder vom Februar 2022 zum Stellenzuwachs vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021 ; &quot;Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst&quot; der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 29. September 2020<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Unterstützung von Ländern und Kommunen durch den Bund im Bereich Flucht und Migration mit zusätzlichen 1,5 Mrd Euro im Jahr 2022

Law· Gesetzgebung20/3444enacted

Gesetz zu den Änderungen vom 26. November 2015, 14. Dezember 2017 und 6. Dezember 2019 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998

Germany · German Bundestag · 25 November 2022

Zustimmung zu den von der Vertragsstaatenversammlung des Internationalen Strafgerichtshofs angenommenen Änderungen des Römischen Statuts vom 17. Juli 1998: Erweiterung der Verbrechenstatbestände um die Verwendung bestimmter Waffen sowie um das vorsätzliche Aushungern von Zivilpersonen als Methode der Kriegsführung durch das Vorenthalten lebensnotwendiger Gegenstände

Law· Gesetzgebung20/3714enacted

Gesetz zur Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes

Germany · German Bundestag · 25 November 2022

Verlängerung der befristeten Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes bis zum 31. Dezember 2023;<br /> Änderung §§ 2 und 7 Planungssicherstellungsgesetz

Law· Gesetzgebung20/3821enacted

Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, der Entsorgungsfachbetriebeverordnung und des Bundesnaturschutzgesetzes

Germany · German Bundestag · 25 November 2022

Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten durch Verhinderung des Trittbrettfahrens von Herstellern mit Sitz außerhalb der EU unter Zuhilfenahme von elektronischen Marktplätzen und Fulfilment-Dienstleistern: Verlängerung der Übergangsfrist um 6 Monate bis zum 1. Juli 2023 zur Registrierung von Betreibern von Online-Marktplätzen und Fulfilment-Dienstleistern zum Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten, redaktionelle Änderungen;<br /> Änderung § 46 sowie Anlage 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2012/19/EU vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ABl. L 197, 24.07.2012, S. 38)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes); Änderung der Beispielliste zur Zuordnung von Geräten in die Gerätekategorien, Korrekturen und redaktionelle Änderungen;<br /> Erneute Änderung Anlage 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Änderung § 19 Entsorgungsfachbetriebeverordnung sowie § 74 und Anlage 2 Bundesnaturschutzgesetz

Law· Gesetzgebung20/3877enacted

Zweites Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Germany · German Bundestag · 25 November 2022

Entscheidung über die Zuteilung aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandener überlebenswichtiger intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten (Zuteilungsentscheidung) nur nach der aktuellen kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der Patienten, Ausschluss von Benachteiligungen, insbes. wegen Behinderung, Gebrechlichkeit, Alter, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht oder sexueller Orientierung; Umsetzung der bestehenden grundgesetzlichen Schutzpflicht des Staates unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts; Regelung des Zuteilungskriteriums und des Verfahrens, keine Berücksichtigung bereits zugeteilter Behandlungskapazitäten;<br /> Einfügung § 5c Infektionsschutzgesetz<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16.12.2021 zum Schutz vor einer Benachteiligung wegen einer Behinderung im Falle einer Triage (1 BvR 1541/20 &ndash; Rn. 126 ff.)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Konkretisierung zu überlebenswichtigem intensivmedizinischen Behandlungsbedarf und Behandlungskapazitäten, Unmöglichkeit anderweitiger Behandlung und Verlegung intensivpflichtiger Patienten; Meldung getroffener Zuteilungsentscheidungen der Krankenhäuser an die für Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde zur Prüfung und Erkenntnisgewinnung; umfassende bundesweite Evaluation der Regelungen bis spätestens Ende 2025 durch externe unabhängige Sachverständige und Berichterstattung an den Bundestag

Law· Gesetzgebung20/3496enacted

Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz - InflAusG)

Germany · German Bundestag · 25 November 2022

Aktualisierung des progressiven Einkommensteuertarifs für 2023 und 2024 im Vorgriff auf die voraussichtlichen Ergebnisse des im Herbst 2022 vorliegenden 14. Existenzminimumberichts und des 5. Steuerprogressionsberichts: Anhebung des Grundfreibetrags und Verschiebung der Tarifeckwerte mit Ausnahme der sog. &quot;Reichensteuer&quot;, damit steuerliche Freistellung des Existenzminimums und Ausgleich der kalten Progression, Anhebung des Höchstbetrags und Einführung eines dynamischen Verweises für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen, entsprechende Anpassung von Kinderfreibetrag und Kindergeld;<br /> Änderung versch. §§ Einkommensteuergesetz, §§ 3 und 6 Solidaritätszuschlaggesetz 1995 sowie § 6 Bundeskindergeldgesetz<br /> <br /> Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 458/22 GESTA D028<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Anpassung bzw. Anhebung von Einkommensteuertarif, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Freigrenze beim Solidaritätszuschlag;<br /> Änderung § 20 Bundeskindergeldgesetz

Law· Gesetzgebung20/3873enacted

Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)

Germany · German Bundestag · 25 November 2022

Reform des Grundsicherungssystems: Ablösung der sog. Hartz-IV-Regelungen durch Einführung eines Bürgergeldes zum 01. Januar 2023 sowie Entfristung der Regelungen zum Sozialen Arbeitsmarkt: Fortschreibung der Regelbedarfe, Anhebung der Regelbedarfsstufen, Neuregelung der Leistungsminderungen (sog. Sanktionen), Bagatellgrenze für Rückforderungen, zweijährige Karenzzeit für Wohnung und Vermögen sowie Anerkennung der Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe, Erhöhung der Vermögensfreibeträge nach Ablauf der Karenzzeit, Nichtberücksichtigung der Rücklagen für die Altersvorsorge, Erhöhung der Freibeträge für Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs sowie für Auszubildende, Weiterentwicklung des Eingliederungsprozesses anhand eines Plans zur Verbesserung der Teilhabe zwischen Arbeitsuchendem und Jobcenter (sog. Kooperationsplan), sechsmonatige Vertrauenszeit ohne Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen, Schlichtungsmechanismus, Regelinstrument zur ganzheitlichen Betreuung (Coaching), Abschaffung des Vermittlungsvorrangs, Weiterbildungsgeld, Entfristung der Weiterbildungsprämie, drittes Umschulungsjahr, Bürgergeldbonus, Förderung von Grundkompetenzen, Kostenübernahme einer sozialpädagogischen Begleitung während einer Weiterbildung, Verbesserung des Arbeitslosenversicherungsschutzes, befristete Aussetzung der Zwangsverrentung, Regelungen zur Erreichbarkeit, zahlr. Maßnahmen zum Bürokratieabbau, u.a. Wegfall des Anspruchs auf Übergangsgeld bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und der Einkommensanrechnung des Mutterschaftsgelds, Anpassungen und Klarstellungen im Sozialen Entschädigungsrecht;<br /> Neufassung, Änderung, Einfügung und Aufhebung zahlr. §§ Zweites Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung der Überschrift in Zweites Buch Sozialgesetzbuch &ndash; Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende &ndash;, Änderungen in 7 weiteren Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen sowie Folgeänderungen in 17 Gesetzen und 7 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Einführung eines Bürgergeldes<br /> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 05. November 2019 zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II (1 Bvl 7/16)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>zahlr. Änderungen, inbes. betr. die Leitmaxime des SGB II (Grundsatz des Förderns: Überwindung der Hilfebedürftigkeit durch nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt), Verstärkung der (ganzheitlichen) Beratung und Betreuung, Möglichkeit der aufsuchenden und sozialraumorientierten Beratung, Anerkennung der Heizungskosten nur in angemessener Höhe, Selbstauskunft zu Vermögenswerten und Vorlage eines Nachweises lediglich auf Aufforderung des Jobcenters, Erweiterung des begleitenden Coachings für Langzeitarbeitslose nach Beginn einer Arbeitsaufnahme auf 9 Monate und Ausweitung auf junge Azubis, Anpassungen der Hinzuverdienstregeln für Schüler und Studierende für den Zeitraum nach Schulabschluss bis zur Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums, Dynamisierung der Freibeträge, Wegfall des Vermittlungsvorrangs bei Existenzgründungen, Anrechnung des Leistungsbezugs im Jahr 2022 auf die Karenzzeit, keine Karenzzeit bei Leistungsberechtigung von 1 Monat, Nichtberücksichtigung von Einnahmen aus Erbschaften im Zuflussmonat und Zuschlagung im Folgemonat als Vermögen, Berücksichtigung von Rehabilitationsbedarfen im Kooperationsplan, erste Einladung zur Erstellung des Kooperationsplans ohne Rechtsfolgenbelehrung, Klarstellung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens, redaktionelle Korrekturen, Folgeänderungen;<br /> Erneute und zusätzliche Änderungen in 5 Gesetzen sowie Folgeänderungen in 2 weiteren Gesetzen; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses:</strong> Begrenzung der Karenzzeit auf 1 Jahr, Reduzierung des Schonvermögens in der Karenzzeit auf 40.000 Euro für Leistungsberechtigte und Erhöhung des Freibetrags um jeweils 15.000 Euro für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft, Härtefallregelung für selbst genutztes Wohneigentum mit höheren Wohnflächen, Streichung der sechsmonatigen Vertrauenszeit, Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen von Beginn des Leistungsbezugs an (dreistufiges Sanktionssystem mit Minderung um 10 bis zu 30 Prozent bei wiederholten Pflichtverletzungen);<br /> Erneute Änderungen zahlr. §§ Zweites Buch Sozialgesetzbuch sowie § 35 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch<br /> <br /> <strong>Protokollerklärung der Bundesregierung zum Vermittlungsverfahren: </strong>Überprüfung der Vermögensfreistellung für die Altersvorsorge im Rahmen anstehender Reformen der Alterssicherung, Prüfung der Einführung eines zusätzlichen einmaligen Bedarfs für die Anschaffung energieeffizienter Haushaltsgroßgeräte, nähere Bestimmungen zur Erreichbarkeit durch Rechtsverordnung

Law· Gesetzgebung20/3936enacted

Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes und zur Änderung anderer Vorschriften (Wohngeld-Plus-Gesetz)

Germany · German Bundestag · 25 November 2022

Strukturelle Wohngeldreform zur Abfederung höherer Mehrbelastungen von Wohngeldempfängern angesichts steigender Energiekosten und energieeffizienter Sanierungen: Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder bei Wohneigentum als Belastung in die Wohngeldberechnung, Klimakomponente in Form eines Zuschlags auf die Miethöchstbeträge, Anpassung der Wohngeldformel zur Erreichung eines breiteren Empfängerkreises und Absenkung der durchschnittlichen Wohnkostenbelastung auf rd 40 Prozent, Neufestlegung der Mietenstufen, Maßnahmen zur Verwaltungsentlastung, darunter vorläufige Zahlung in Einzelfällen bzw. unter Berücksichtigung der Geschäftslage der Wohngeldbehörde, Verlängerung des Bewilligungszeitraums auf bis zu 18 Monate sowie Verkürzung des Zurechnungszeitraums auf 1 Jahr;<br /> Einfügung § 26a und 42d sowie Änderung versch. §§ und Anlage 2 und 3 Wohngeldgesetz, Einfügung § 85 Zweites Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung Anlage Wohngeldverordnung<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Stärkung des Wohngelds und zur Einführung einer Klimakomponente<br /> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 483/22 GESTA P006<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes); weitere Maßnahmen zur Verwaltungsentlastung, insbes. durch die Möglichkeit der Verlängerung des Bewilligungszeitraums auf 24 Monate, Einführung einer Bagatellgrenze bei Rückforderungen sowie Aussetzung des Wohngeld-Vorrangs bei Sozialleistungsberechtigten nach SGB XII, Evaluierung der Bagatellgrenze nach 2 Jahren auf Grundlage der Auswertungen der Länder, Zuständigkeitsübertragung für das Politikfeld Wohnungslosigkeit in den Aufgabenbereich des BMWSB, künftige Wohnungslosenberichterstattung durch die Bundesregierung, Korrektur bei der Mietenstufenzuordnung für 2 Gemeinden, Folgeänderungen;<br /> Zusätzliche Einfügung § 30a und erneute Änderung versch. §§ Wohngeldgesetz, zusätzliche Änderung §§ 7 und 8 Wohnungslosenberichterstattungsgesetz, § 131 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch sowie erneute Änderung Anlage Wohngeldverordnung

Law· Gesetzgebung20/4217enacted

Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG)

Germany · German Bundestag · 25 November 2022

Befristeter Weiterbetrieb der Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 bis zum 15. April 2023 zur Aufrechterhaltung der Netzsicherheit, Stabilisierung der Leistungsbilanz sowie zur Gewährleistung der Energieversorgung insgesamt<br /> Änderung § 7 Atomgesetz

Law· Gesetzgebung20/4328enacted

Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften

Germany · German Bundestag · 25 November 2022

Weitere Maßnahmen zur Stärkung der Krisenvorsorge und Krisenbewältigung auf den Energiemärkten: Anpassung der Regelungen zur Entschädigung und zum Härteausgleich an die Fortentwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Ermöglichung der Enteignung und des Zugangs zu Unterlagen für die Errichtung von Erdgasleitungen oder verbundener Infrastruktur zur Sicherung der Energieversorgung, u.a. betr. Realisierung von Anbindungspipeline für eine schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheit (Floating Storage Regasification Unit - FRSU) für den Winter 2022/2023, Verlängerung der Frist zur Vorlage des Bericht zur Wasserstoffnetzentwicklung auf den 31. Dezember 2023, redaktionelle Klarstellungen zur Stilllegung von Erdgasspeichern und Höherauslastung von bestehenden Stromnetzen;<br /> Änderung §§ 10, 11, 12 und 30, Aufhebung § 13 sowie Einfügung § 23a Energiesicherungsgesetz, Änderung §§ 35, 35b, 35h, 49a und 122b Energiewirtschaftsgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Ermöglichung der Aufhebung einer Rechtsverordnung durch den Deutschen Bundestag, Klarstellungen zu Voraussetzungen der Enteignung, Vorlage eines Zwischenberichts zur Wasserstoffnetzregulierung bis zum 30. Juni 2023; Annahme einer Entschließung zur Einrichtung eines Monitorings zur Marktverfügbarkeit unerlässlicher Betriebsstoffe für kritische Infrastrukturen und zur Vorlage von Eckpunkten für ein Konzept zum weiteren Aufbau des Wasserstoffnetzes;<br /> Erneute Änderung §§ 12, 23a und 30 Energiesicherungsgesetz sowie § 112b Energiewirtschaftsgesetz, zusätzliche Änderung § 3 Energiesicherungsgesetz

Law· Gesetzgebung20/1501enacted

Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften

Germany · German Bundestag · 23 November 2022

Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit durch Maßnahmen zur Stärkung der Krisenvorsorge und Krisenbewältigung: Einführung einer digitalen Plattform für Erdgas, u.a. zur Erfüllung der Verpflichtungen zu Solidaritätsmaßnahmen gemäß SoS-Verordnung; Ermöglichung der Treuhandverwaltung und Enteignung von Unternehmen der kritischen Infrastruktur sowie der Preisanpassung bei verminderten Gaslieferungen aus Drittstaaten, Zuweisung der Festlegungskompetenz an die Bundesnetzagentur zur Bestimmung kritischer Komponenten sowie zum Zugang zu LNG-Anlagen und zur Außerbetriebnahme und Stilllegung von Gasspeichern;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ Energiesicherungsgesetz 1975 sowie Änderung des Kurztitels in Energiesicherungsgesetz, Änderung und Einfügung versch. §§ Energiewirtschaftsgesetz und Gassicherungsverordnung; Verordnungsermächtigungen<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) 2017/1938 vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010 (SoS-Verordnung) (ABl. L 280, 28.10.2017, S. 1)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Anhebung von Bußgeldern; Konkretisierungen betr. Privatisierung, Preisanpassungsrechte und Preisrückanpassungen bei verminderten Gasimporten, Berichtserstattung an den Bundestag zum Stand der Privatisierung alle zwei Jahre, Ergänzung einer Regelung zum Preisanpassungsmonitoring sowie zur Unterrichtungspflicht für Betreiber von Fernleitungsnetzen bei Versorgungsstörungen, Ausnahme der Geltung des Kartellrechts für Treuhandverwaltungen oder Enteignungen; Klarstellungen, u.a. betr. Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Bundesnetzagentur; redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen u.a.; Annahme einer Entschließung: Vorlage eines Regelungsvorschlags zu Anzeige- und Genehmigungspflichten bei der Umstellungen von L- auf H-Gasspeicher unter Berücksichtigung der Regelung von Entschädigungszahlungen und Einräumung eines Preisanpassungsrechts für Unternehmen der erdgasnutzenden Wärmeerzeug, Begrenzung der Raumtemperatur in Bürogebäuden;<br /> Änderung und erneute Änderung versch. §§ sowie Einfügung § 25 Energiesicherungsgesetz 1975, erneute Änderung § 11, zusätzliche Änderung § 16 und Änderung § 35h Energiewirtschaftsgesetz, zusätzliche Änderung § 185 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen; Verordnungsermächtigung

Law· Gesetzgebung20/3437enacted

Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 und über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leistungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme

Germany · German Bundestag · 14 November 2022

Bereitstellung von Mitteln in Höhe von rd. 943 Mio Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke, Vergabe von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital im Volumen von rd. 10,000 Mrd Euro insbes. an mittelständische Unternehmen und Freiberufler<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses</strong>: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023)); einmalige Entlastung von Gas- und Wärmekunden durch Übernahme der Abschlagszahlung des Monats Dezember durch den Bund als Überbrückung bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse;<br /> Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 (<strong>ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023</strong> &ndash; ERPWiPlanG) als Art. 1 der Vorlage, Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (<strong>Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz</strong> &ndash; EWSG) als Art. 3 der Vorlage, Änderung § 6 und Aufhebung § 7 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023

Law· Gesetzgebung19/10815enacted

Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung

Germany · German Bundestag · 10 November 2022

Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der dualen beruflichen Bildung: Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende, Stärkung und Weiterentwicklung der höherqualifizierenden Berufsbildung mit transparenten Fortbildungsstufen und eigenständigen Abschlussbezeichnungen, Neuregelungen im Prüfungsbereich zur Flexibilisierung des Einsatzes von Prüfern und der Bewertung von Prüfungsleistungen, Verbesserung der Durchlässigkeit bei aufeinander aufbauenden Ausbildungsberufen, erweiterte Möglichkeit der Teilzeitausbildung, Berücksichtigung technologischer und digitaler Entwicklungen bei zukünftigen Änderungen von Ausbildungsordnungen, Verbesserung der Datenlage in der Berufsbildungsstatistik, Umsetzung sonstiger Empfehlungen des Evaluationsberichtes zum BBiG, u.a. betr. Bürokratieabbau durch Verfahrensvereinfachungen;<br /> Änderung, Einfügung und Aufhebung versch. §§ Berufsbildungsgesetz, Änderung und Einfügung versch. §§ sowie Änderung Anlage D Handwerksordnung; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung<br /> <br /> Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Stärkung und Modernisierung der beruflichen Bildung<br /> Evaluation des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2016<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen und Klarstellungen betr. Freistellung ehrenamtlicher Prüfer sowie Auszubildender zur Teilnahme am Berufsschulunterricht und Prüfungen, Anrechnungsregelungen, Öffnung der Abschlussbezeichnung für gleichwertige berufliche Fortbildungen, gemeinsame Prüfungsausschüsse im Fortbildungsbereich, Evaluation der Neuregelungen zu Prüferdelegationen, Berufung in Prüfungsausschüsse, Ausbildungsvergütung u.a.; Annahme einer Entschließung: umfassende wissenschaftliche Untersuchung des sich aus der bisherigen Entwicklung dualer Studiengänge ergebenden Regelungsbedarfs und Vorlage der Empfehlungen und Schlussfolgerungen bis Frühjahr 2022, Evaluierung der eingeführten Fortbildungsstufen und Vorlage der Ergebnisse in fünf Jahren;<br /> Änderung §§ 9, 10 und 58 sowie Aufhebung § 71 Jugendarbeitsschutzgesetz, Änderung §§ 79, 123, 151 und 346 Drittes Buch Sozialgesetzbuch, § 251 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sowie §§ 1, 162 und 168 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch

Law· Gesetzgebung20/2356enacted

Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften

Germany · German Bundestag · 7 November 2022

Bereitstellung zusätzlicher Erzeugungskapazitäten zur Stromerzeugung mit den Energieträgern Stein- und Braunkohle sowie Mineralöl durch Ermöglichung der Teilnahme von nicht mit Erdgas betriebenen gegenwärtig nur eingeschränkt verfügbaren, demnächst stillzulegenden oder sich in einer Reserve befindenden systemrelevanten Kraftwerken am Strommarkt für einen befristeten Zeitraum bis spätestens 31. März 2024 zur Abwendung einer Gefährdung des Gasversorgungssystems, Kostenerstattung für Herstellung der Betriebsbereitschaft der Kraftwerke durch Kraftwerksbetreiber, Verpflichtung der Betreiber zum Vorhalten von Brennstoff für den Markteinsatz, Überführung von momentan in der Sicherheitsbereitschaft gebundenen Kraftwerken in eine Versorgungsreserve, Ermöglichung der Beschränkung des Einsatzes von Gaskraftwerken zur weiteren Senkung des Gasverbrauchs für maximal sechs Monate, Flexibilisierung von Gaslieferverträgen zur effektiven Allokation der vorhanden Gasmengen auf dem Markt, Aufhebung des Mindestfaktors für KWK-Strom;<br /> Änderung §§ 13, 13j und 50 sowie Einfügung §§ 50a bis 50i und § 121 Energiewirtschaftsgesetz, Änderung §§ 7c und 35 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz; Verordnungsermächtigungen<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen betr. Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen, Bevorratung von Energieversorgungsunternehmen, Teilnahme von Anlagen in der Netzreserve am Strommarkt ab Ausrufung der Alarm- oder Notfallstufe, vorübergehende Aussetzung des Verbots der Kohleverfeuerung in der Netzreserve, Verlängerung der Reduzierung der Gasverstromung auf neun Monate, Streichung der Pönale auf Stromerzeugung mit Erdgas, Ausnahme der Begrenzung der Verstromung von Erdgas für Wärmeerzeuger, Bundeswehr und Eisenbahn, vorübergehende Aussetzung der Schwefeldioxid-Grenzwerte für Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen, Regelung der Art und Weise sowie Höhe der Entschädigung für enteignete Gasspeichermengen, Kapitalmaßnahmen für unter Treuhandverwaltung stehende Unternehmen, Preisanpassungsrecht und saldierte Preisanpassung; Annahme einer Entschließung: Entfristung der Regelungen zum Anpassungsgeld, vollumfängliche Entschädigung bei Brennstoff-Bevorratung, Vermeidung weiterer Abbauten von Braunkohletagebauflächen, Erhalt des Dorfes Lützerath, Verhinderung der Gesetzeswirkung der Ausweitung des Steinkohleabbaus im Ausland, Ermöglichung ungestörten Brennstofftransports, Überarbeitung der Nationalen Wasserstoffstrategie, zügiger Wasserstoffhochlauf auf EU-Ebene;<br /> Erneute und zusätzliche Änderung sowie Einfügung versch. §§ Energiewirtschaftsgesetz, Einfügung §§ 31a bis 31d Bundes-Immissionsschutzgesetz, Änderung und Einfügung versch. §§ Energiesicherungsgesetz, Änderung §§ 1, 13 und 16 sowie Aufhebung § 17 Energiesicherungsgesetzentschädigungsverordnung; Verordnungsermächtigungen

Law· Gesetzgebung20/2164enacted

Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Wohnungseigentumsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens

Germany · German Bundestag · 28 October 2022

Durchführungsvorschriften zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Ausstellung von Bescheinigungen), Beschleunigung des Verfahrens zur Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile durch Bündelung der Zuständigkeit bei den Landgerichten;<br /> Änderung §§ 1 und 59 Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz, § 722 Zivilprozessordnung, § 20 Rechtspflegergesetz, § 22 und Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Gerichtskostengesetz sowie § 19 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Artikel 12 Haager Übereinkommen vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (HAVÜ)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung); einheitliche Regelung betr. Anfechtbarkeit der Entscheidungen über die Ausstellung von Bescheinigungen, Verschiebung der Zertifizierungspflicht für Verwalter von Wohneigentum auf den 01. Dezember 2023, Verlängerung der Übergangsfrist zur Beeidigung von Gerichtsdolmetschern bis zum 31. Dezember 2026, Anpassung der Regelungen zum Inkrafttreten des Gesetzes, redaktionelle Korrekturen;<br /> Zusätzliche Änderung § 58 und erneute Änderung § 59 Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz, zusätzliche Änderung § 183 Zivilprozessordnung, § 1517 Bürgerliches Gesetzbuch, § 48 Wohnungseigentumsgesetz sowie Artikel 10 Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens

Law· Gesetzgebung20/2241enacted

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Europäischen Bürgerinitiative (Änderungsgesetz zur Europäischen Bürgerinitiative - EBIGÄndG)

Germany · German Bundestag · 28 October 2022

Anpassung des nationalen Rechts an die EBI-Verordnung: Errichtung einer deutschen Kontaktstelle für Unterstützungs- und Informationsaufgaben beim Bundesverwaltungsamt, Einführung eines kommissionsbetriebenen zentralen Online-Sammelsystems, Einrichtung eines Zertifizierungsverfahrens für Unterstützungsbekundungen deutscher Staatsangehöriger, Absenkung des Mindestalters für die Unterstützung einer Europäischen Bürgerinitiative auf 16 Jahre, Einführung eines neuen Bußgeldtatbestandes im Falle der Angabe unzutreffender Daten;<br /> Änderung versch. §§ Gesetz zur Europäischen Bürgerinitiative, Aufhebung EBI-Zuständigkeitsverordnung<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) 2019/788 vom 17. April 2019 über die Europäische Bürgerinitiative (ABl. Nr. L 130, 17.05.2019, S. 55 (EBI-Verordnung)<br /> <br /> Bericht über die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 über die Bürgerinitiative (KOM(2015) 145)

Law· Gesetzgebung20/2730enacted

Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes

Germany · German Bundestag · 28 October 2022

Abschaffung des Güterrechtsregisters zum 01. Januar 2023 aufgrund des zunehmenden Missverhältnisses zwischen Aufwand für die Registerführung und abnehmender rechtlicher und praktischer Bedeutung: Anpassung der Vorschriften zur Wirkung von Eheverträgen gegenüber Dritten, Regelung für Altfälle mit einer Übergangsfrist von 5 Jahren, Aussonderung der Akten 15 Jahre nach Abschaffung, Folgeänderungen;<br /> Neufassung § 1412 und Aufhebung §§ 1558 bis 1563 Bürgerliches Gesetzbuch, Änderung Artikel 229 und 234 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, §§ 374, 377 und 382 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Anlage zur Justizaktenaufbewahrungsverordnung und Artikel 45 Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz sowie Folgeänderungen in 2 weiteren Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Art. 28 Verordnung (EU) 2016/1103 vom 24. Juni 2016 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands (ABl. L 183, 08.07.2016, S. 1; ABl. L 113, 29.04.2017, S. 62; ABl. L 167, 04.07.2018, S. 36) (EuGüVO) ; Verordnung (EU) 2016/1104 vom 24. Juni 2016 zur Durchführung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen güterrechtlicher Wirkungen eingetragener Partnerschaften (ABl. L 183, 08.07.2016, S. 30; ABl. L 113 29.04.2017, S. 62) (EuPartVO)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters); Vor dem Hintergrund aktueller Verhältnisse und Entwicklungen auf den Energie- und Rohstoffmärkten Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften betr. vorübergehende Verkürzung des Prognosezeitraums für die Überschuldungsprüfung und der Planungszeiträume für Eigenverwaltungs- und Restrukturierungsplanungen von 12 bzw. 6 auf 4 Monate sowie temporäre Hochsetzung der Höchstfrist für die Insolvenzantragsstellung von 6 auf 8 Wochen, Geltung der Regelungen bis zum 31. Dezember 2023;<br /> Änderung § 4 und Einfügung § 4a COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz sowie Änderung des Langtitels, des Kurztitels und der amtlichen Abkürzung in Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen (<strong>Sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz</strong> &ndash; SanInsG)

Page 1 of 3Next